Planungsleistungen für technische Ausrüstung (Heizung, Lüftung, Sanitär) bei Sanierung des Gymnasiums Schramberg
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 29.04.2026, 11:30 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Erfüllungsregion
- Baden-Württemberg, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung
- Veröffentlicht
- 26.03.2026
- CPV-Codes
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- Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen (71240000)
- Dienstleistungen von Ingenieurbüros (71300000)
- Bekanntmachung
- dtvp.de
- Bekanntmachungsnummer
- 210686-2026
- Verfahrensnummer
- 6369b312-4b73-4b68-82ad-6ee72e4675cc
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Die Große Kreisstadt Schramberg schreibt die Planung der technischen Ausrüstung für Heizung, Lüftung und Sanitär im Rahmen der Sanierung ihres Gymnasiums aus. Es handelt sich um ein ein‑stufiges, offenes Verfahren nach VgV. Die Leistungen umfassen die Planung nach HOAI 2021 inklusive MSR‑Systeme. Ein Los ist ausgeschrieben, Frist und Auftragswert sind nicht angegeben.
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Leistungsbeschreibung
Gegenstand des Verfahrens sind Planungsleistungen Technische Ausrüstung Heizung, Lüftung und Sanitär. Durchgeführt wird ein 1-stufiges, offenes Verfahren nach § 14 Abs. 2 und § 15 VgV für Leistungen der Technischen Ausrüstung HLS und MSR nach HOAI, Teil 4, Abschnitt 2, § 53 ff.
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Planungsleistungen Technische Ausrüstung Heizung, Lüftung und Sanitär - Sanierung Gymnasium in Schramberg
Gegenstand des Verfahrens sind Planungsleistungen Technische Ausrüstung Heizung, Lüftung und Sanitär nach HOAI 2021 Kurze Beschreibung der Ausgangslage: Die Große Kreisstadt Schramberg verfügt über ein stadteigenes Gymnasium mit Sporthalle und Mensa. Das Schulgebäude und die angrenzende städtische Sporthalle wurden in den Jahren 1970 bis 1972 errichtet. Dementsprechend weisen beide Gebäudebestandteile mittlerweile einen steigenden Sanierungs- und Modernisierungsaufwand auf. Mit dem Schulgebäude ist die in den Jahren 2006 und 2007 gebaute Mensa verbunden. 2025 wurde mit einem Maßnahmenplan beschlossen das Gymnasium im Ganzen general zu sanieren, die Turnhalle bleibt erstmals in ihrem bauzeitlichen Zustand. Bereits seit Anfang der 2000er Jahre werden Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen am Gymnasium vorgenommen. Diese erfolgten und erfolgen derzeit nicht auf Grundlage eines zu Beginn abgestimmten Maßnahmen- bzw. Sanierungsfahrplans, sondern wurden sukzessive beschlossen, geplant und durchgeführt. Im Rahmen einer Brandverhütungsschau im Jahr 2010 wurden brandschutztechnische Mängel identifiziert. Infolge dessen erstellte ein Ingenieurbüro ein objektbezogenes Brandschutzkonzept zur Ertüchtigung des Brandschutzes in drei Prioritätsstufen. Um vor Beginn der Bauarbeiten bzw. für den Eingriff in die Bausubstanz eine Übersicht über mögliche Schadstoffe zu erhalten, beauftragte die Stadt eine Schadstoffuntersuchung. Ursprünglich ging es in diesem Zusammenhang insbesondere um die KMF-Thematik, die sich beim Ausbau der abgehängten Decken abzeichnete. Nach Ausschreibung und Demontage der abgehängten Decken kamen Auffälligkeiten bei Sanitärinstallationen und weitere Schadstoffe zum Vorschein, die weitere Schadstoffprüfungen und -sanierungen (u.a. Sanierung Sanitär/Lüftung, Überarbeitung Flurwände) erfordern. Die erforderlichen Fachplanungsleistungen HLS und Elektro werden europaweit nach VgV ausgeschrieben. Es gibt bereits Teil-Vorplanungen, die in der zweiten Stufe den Bewerbern zugesandt werden. Im Ergebnis wurde auf Grundlage der Schadstoffuntersuchung festgestellt, dass die Fachräume (Chemie, Physik, Biologie) insgesamt zu sanieren sind. Die Schadstoffuntersuchungen zeigten auskunftsgemäß, dass in den Fachräumen keine Maßnahmen ohne vorherige Schadstoffsanierung sinnvollerweise erfolgen können. Dies betrifft alle Räume, in jedem Raum sind Schadstoffe anzutreffen, siehe hierzu Anlage "Präsentation Maßnahmenplan" zur Verfahrensbeschreibung. Es sind sehr hohe Summen im Bereich Schadstoff zu bearbeiten ca. 5-6 Mio. Euro, so dass die Planung hier einen Großteil der Arbeiten beanspruchen wird. Die Sanierungen sollen in den Sommerferien 2028 beginnen und blockweise erfolgen, die Maßnahmen werden mit den Nutzern im Bestand durchgeführt, lediglich zu Beginn sollen die Container für den Block A angemietet werden, damit hier die Nutzer unterkommen. Sobald dieser fertig gestellt ist, werden die Nutzer wieder in den Bau A ziehen und der Bau B beginnt. Es handelt sich um Blöcke von A bis D. 2025 wurde mit einem Maßnahmenplan beschlossen das Gymnasium im Ganzen general zu sanieren, die Turnhalle bleibt erstmals in ihrem bauzeitlichen Zustand. Für das Gesamtprojekt wurden Gesamtkosten von 37,2 Mio. EUR brutto bei einer Umsetzung über 4 Jahre veranschlagt. Termine - vorläufig Planungsbeginn sofort nach Beauftragung August 2026 Einreichung Förderantrag Oktober 2026 Entwurfsplanung bis Februar 2027 Einreichung Bauantrag bis April 2027 Baubeginn Juli 2028 (abhängig von Förderzusage) Fertigstellung Dezember 2032 Zusätzliche Bedingungen für die Auftragsausführung: - Es gelten das Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz). Die sich hieraus ergebenen Verpflichtungen, insbesondere auch beim Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen sind zu beachten. - Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die aktuell geltenden EU-Sanktionen gegen Russland strikt einzuhalten. Weder der Auftragnehmer noch seine Unterauftragnehmer, Lieferanten oder sonstige an der Auftragsausführung beteiligte Dritte dürfen gegen die Sanktionen verstoßen. Der Auftraggeber behält sich vor, weitere Nachweise als Beleg zur Einhaltung der EU-Sanktionen gegen Russland anzufordern. Im Falle eines Verstoßes gegen die Sanktionsbestimmungen behält sich der Auftraggeber das Recht vor, den Vertrag fristlos zu kündigen. Darüber hinaus können rechtliche Schritte eingeleitet werden, um etwaige Schäden, die durch den Verstoß entstanden sind, geltend zu machen. - Das mit Angebotsabgabe benannte und im Rahmen der qualitativen Zuschlagskriterien bewertete Projektteam wird vertraglich zur Auftragsausführung während der gesamten Projektdauer verpflichtet. Ein Austausch des Projektteams oder einzelner Teammitglieder ist nur bei Vorliegen wichtiger Gründe durch Personal mit gleichwertiger Qualifikation und nur mit Zustimmung des Auftraggebers möglich. Der Auftraggeber hat in begründeten Fällen jederzeit das Recht, den Austausch der vom Auftragnehmer eingesetzten Mitarbeiter zu verlangen.
Frist: 29.04.2026, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Gemäß § 122 Abs. 1 GWB dürfen öffentliche Aufträge nur an geeignete Unternehmen vergeben werden, die nicht aufgrund der in § 123 und §124 GWB beschriebenen Gründe ausgeschlossen wurden. Zwingende Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB liegen beispielsweise vor, wenn eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wegen einer Straftat rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt wurde (z.B. wegen Bildung krimineller oder terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche, Betrug, Bestechlichkeit, Nichtzahlung von Steuern, Abgaben oder Sozialversicherungsbeiträgen, usw.). Fakultative Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB liegen vor, wenn beispielsweise bei der Ausübung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen wurde, ein Insolvenzverfahren oder vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet wurde, nachweislich eine schwere Verfehlung begangen wurde (z.B. Unterschlagung, Erpressung), wettbewerbsbeschränkende Absprachen mit anderen Unternehmen getroffen wurden, usw. Von einem Ausschluss kann abgesehen werden, wenn ein Nachweis der erfolgreichen Selbstreinigung gemäß § 125 GWB vorliegt. Dafür muss das Unternehmen aktiv und umfassend an der Sachverhaltsaufklärung mitwirken, eine Schadenswiedergutmachung betreiben und konkrete technische, organisatorische und personelle Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass vergleichbare Rechtsverstöße in Zukunft vermieden werden. Interessenkonflikt: Gemäß § 46 Abs. 2 VgV kann der öffentliche Auftraggeber die berufliche Leistungsfähigkeit eines Bewerbers oder Bieters verneinen, wenn er festgestellt hat, dass dieser Interessen hat, die mit der Ausführung des öffentlichen Auftrags im Widerspruch stehen und sie nachteilig beeinflussen können. Das vollständig ausgefüllte und in Textform unterschriebene Angebotsformular ist zwingend einzureichen und wird nicht nachgefordert. Fehlerhafte Unterlagen werden nicht nachgefordert. Die Abgabe des Honorarangebots hat über das zur Verfügung gestellte Formular Honorarberechnung zu erfolgen. Das Formular Honorarberechnung muss vollständig ausgefüllt eingereicht werden und wird nicht nachgefordert.
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LOT-0001 · Planungsleistungen Technische Ausrüstung Heizung, Lüftung und Sanitär - Sanierung Gymnasium in Schramberg
- Angabe eines durch den/die Projektleiter*in erbrachten Referenzobjektes zu Planungsleistungen Technische Ausrüstung HLS als Nachweis der Berufserfahrung des/der Projektleiter*in. Doppelnennungen auch mit im Rahmen der Eignungsprüfung genannten Referenzprojekten sind möglich. Bei Bietergemeinschaften oder Eignungsleihe geben Sie bitte die Zuordnung zum Unternehmen an. Ein Bieter kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Absatz 3 Nummer 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden. (§ 47 Absatz 1 Nummer 3 VgV). In Referenzen eingesetzte Personen sind auch für die entsprechenden Teilleistungen einzusetzen. Dies gilt gleichermaßen für Bietergemeinschaften und Eignungsleihe. Der Eignungsverleiher ist in diesem Fall als Nachunternehmen zu beauftragen. Sind alle Mindestanforderungen erfüllt, werden Punkte entsprechend der angegebenen Gewichtung vergeben. (Beispiel: alle Mindestanforderungen erfüllt und Gewichtung von 10% ergeben 10 Punkte). Maximal erreichbare Punktzahl über alle Zuschlagskriterien: 100 Punkte. Mindestanforderungen: - Es handelt sich um eine Generalsanierung eines Schul-, oder Unterrichtsgebäudes im laufenden Betrieb. - Planung aller Anlagengruppen 1, 2, 3 nach HOAI Teil 4 § 53 - Einstufung Technische Ausrüstung mind. HZ II - Übergabe an die Nutzenden ab 01/2016 bis zum Datum der Bekanntmachung - Es wurden mind. die Leistungsphasen 2 - 8 vollständig selbst erbracht. - Vergleichbare Größenordnung (Kostengruppen 410, 420, 430) mind. 1 Mio. EUR netto
- 10 %
- Angabe eines durch den/die Projektleiter*in erbrachten Referenzobjektes zu Planungsleistungen Technische Ausrüstung HLS als Nachweis der Berufserfahrung des/der Projektleiter*in. Doppelnennungen auch mit im Rahmen der Eignungsprüfung genannten Referenzprojekten sind möglich. Bei Bietergemeinschaften oder Eignungsleihe geben Sie bitte die Zuordnung zum Unternehmen an. Ein Bieter kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Absatz 3 Nummer 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden. (§ 47 Absatz 1 Nummer 3 VgV). In Referenzen eingesetzte Personen sind auch für die entsprechenden Teilleistungen einzusetzen. Dies gilt gleichermaßen für Bietergemeinschaften und Eignungsleihe. Der Eignungsverleiher ist in diesem Fall als Nachunternehmen zu beauftragen. Sind alle Mindestanforderungen erfüllt, werden Punkte entsprechend der angegebenen Gewichtung vergeben. (Beispiel: alle Mindestanforderungen erfüllt und Gewichtung von 10% ergeben 10 Punkte). Maximal erreichbare Punktzahl über alle Zuschlagskriterien: 100 Punkte Mindestanforderungen: - Es handelt sich um eine Generalsanierung eines Nichtwohngebäudes in mehreren Bauabschnitten - Planung aller Anlagengruppen 1, 2, 3 nach HOAI Teil 4 § 53 - Einstufung Technische Ausrüstung mind. HZ II - Übergabe an die Nutzenden ab 01/2016 bis zum Datum der Bekanntmachung (mind. 1 Bauabschnitt) - Es wurden mind. die Leistungsphasen 2 - 8 vollständig selbst erbracht. - Vergleichbare Größenordnung (Kostengruppen 410, 420, 430) mind. 1 Mio. EUR netto
- 5 %
- Angabe eines durch den/die Projektleiter*in erbrachten Referenzobjektes zu Planungsleistungen Technische Ausrüstung HLS als Nachweis der Berufserfahrung des/der Projektleiter*in. Doppelnennungen auch mit im Rahmen der Eignungsprüfung genannten Referenzprojekten sind möglich. Bei Bietergemeinschaften oder Eignungsleihe geben Sie bitte die Zuordnung zum Unternehmen an. Ein Bieter kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Absatz 3 Nummer 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden. (§ 47 Absatz 1 Nummer 3 VgV). In Referenzen eingesetzte Personen sind auch für die entsprechenden Teilleistungen einzusetzen. Dies gilt gleichermaßen für Bietergemeinschaften und Eignungsleihe. Der Eignungsverleiher ist in diesem Fall als Nachunternehmen zu beauftragen. Sind alle Mindestanforderungen erfüllt, werden Punkte entsprechend der angegebenen Gewichtung vergeben. (Beispiel: alle Mindestanforderungen erfüllt und Gewichtung von 10% ergeben 10 Punkte). Maximal erreichbare Punktzahl über alle Zuschlagskriterien: 100 Punkte Mindestanforderungen: - Beauftragung durch öffentlichen Auftraggeber nach § 99 GWB - Referenzprojekt mind. in HZ II gem. HOAI eingeordnet. - Übergabe an die Nutzenden ab 01/2021 bis zum Datum der Bekanntmachung - Es wurden mind. 4 Leistungsphasen ab LPH 2 vollständig selbst erbracht. - Vergleichbare Größenordnung (Kostengruppen 410, 420 und 430) mind. 100.000 EUR netto.
- 5 %
- Plausibilität/ Höhe des Honorarangebotes in Relation zum günstigsten Honorarangebot (auf Grundlage des verbindlichen Honorarangebotes) Die Bewertung des günstigsten Honorarangebotes erfolgt mit 30 Punkten, die Bewertung der weiteren Honorarangebote erfolgt linear in Relation zum günstigsten Honorarangebot: (günstigstes Honorarangebot / weiteres Honorarangebot) x 30 Punkte. Zwischenwerte werden auf eine Dezimalstelle interpoliert. Die Wertungspunkte werden dann mit dem entsprechenden Gewichtungsfaktor multipliziert, hieraus ergibt sich dann eine Wertungszahl je Kriterium. Die Summe aller Wertungszahlen beträgt maximal 100 Punkte.
- 30 %
- Einschätzung der Fachkompetenz des vorgesehenen verantwortlichen Projektteams (Projektleitung, stellvertretende Projektleitung, Bauleitung) aufgrund der Ausführungen / Antworten in einem Vorstellungsgespräch. Die Bewertung erfolgt aufgrund der Ausführungen der einzelnen Teammitglieder (Projektleitung, stellvertretende Projektleitung, Bauleitung) zur Vorstellung ihrer Person sowie ihrer Rolle im Rahmen der Projektbearbeitung. Darüber hinaus wird eine Erläuterung des Projektteams zur Herangehensweise an das anstehende Projekt bewertet. Die Antworten auf evtl. Rückfragen des Gremiums werden ebenfalls bewertet. Die Ausführungen des Projektteams sollen rein verbal erfolgen. Eine digitale Präsentation ist nicht zugelassen. Die Benennung des Projektteams inkl. Qualifikation erfolgt mit Angebotsabgabe über das Formular Honorarberechnung. Doppelbesetzungen sind möglich, jedoch können Projektleiter*in und stellvertretende/r Projektleiter*in nicht dieselbe Person sein. Ein Austausch von Teammitgliedern in der Zeit zwischen Angebotsabgabe und den Vorstellungsgesprächen ist nicht möglich. Zur Bewertung des Zuschlagskriteriums ist es notwendig, dass alle Mitglieder des Projektteams (Projektleitung, stellv. Projektleitung, Bauleitung) beim Vorstellungsgespräch anwesend sind. Nicht anwesende Mitglieder des Projektteams können nicht oder nur eingeschränkt beurteilt werden, was zu Punktabzug bei der Bewertung des Zuschlagskriteriums führen kann. Aus Gleichbehandlungsgründen hat die Ursache der Abwesenheit hierauf keinen Einfluss. Alle Mitglieder des Projektteams sollen einen angemessenen Redeanteil in der Vorstellungsrunde und bei den Erläuterungen zur Herangehensweise an das anstehende Projekt aufweisen. Zur Bewertung werden durch das Gremium bis zu 5 Wertungspunkte vergeben. Die Bewertung erfolgt anhand der vorgenannten Beurteilungskriterien und im Vergleich zu den Darstellungen der Mitbietenden. Die Vergabe der Wertungspunkte erfolgt nach folgendem Bewertungsschema: 5 Punkte: völlig überzeugend, da sehr hohe Qualität der Ausführungen bzw. sehr hohe Kompetenz. 4 Punkte: gut überzeugend, da hohe Qualität der Ausführungen bzw. hohe Kompetenz. 3 Punkte: überzeugend, da mittlere Qualität der Ausführungen bzw. mittlere Kompetenz. 2 Punkte: wenig überzeugend, da geringe Qualität der Ausführungen bzw. geringe Kompetenz. 1 Punkt: sehr wenig überzeugend, sehr geringe Qualität der Ausführungen bzw. keine Kompetenz. 0 Punkte: keine Angabe / nicht wertbar. Die Wertungspunkte werden mit dem entsprechenden Gewichtungsfaktor multipliziert, wodurch sich die Wertungszahl für das Zuschlagskriterium ergibt. Die Summe aller Wertungszahlen beträgt maximal 100 Punkte.
- 50 %
Vergabeunterlagen
Die Seite mit den Unterlagen ist beim Ursprungsportal nicht mehr erreichbar.
Zum UrsprungsportalAnforderungen
Gemäß § 122 Abs. 1 GWB dürfen öffentliche Aufträge nur an geeignete Unternehmen vergeben werden, die nicht aufgrund der in § 123 und §124 GWB beschriebenen Gründe ausgeschlossen wurden. Zwingende Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB liegen beispielsweise vor, wenn eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wegen einer Straftat rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt wurde (z.B. wegen Bildung krimineller oder terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche, Betrug, Bestechlichkeit, Nichtzahlung von Steuern, Abgaben oder Sozialversicherungsbeiträgen, usw.). Fakultative Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB liegen vor, wenn beispielsweise bei der Ausübung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen wurde, ein Insolvenzverfahren oder vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet wurde, nachweislich eine schwere Verfehlung begangen wurde (z.B. Unterschlagung, Erpressung), wettbewerbsbeschränkende Absprachen mit anderen Unternehmen getroffen wurden, usw. Von einem Ausschluss kann abgesehen werden, wenn ein Nachweis der erfolgreichen Selbstreinigung gemäß § 125 GWB vorliegt. Dafür muss das Unternehmen aktiv und umfassend an der Sachverhaltsaufklärung mitwirken, eine Schadenswiedergutmachung betreiben und konkrete technische, organisatorische und personelle Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass vergleichbare Rechtsverstöße in Zukunft vermieden werden. Interessenkonflikt: Gemäß § 46 Abs. 2 VgV kann der öffentliche Auftraggeber die berufliche Leistungsfähigkeit eines Bewerbers oder Bieters verneinen, wenn er festgestellt hat, dass dieser Interessen hat, die mit der Ausführung des öffentlichen Auftrags im Widerspruch stehen und sie nachteilig beeinflussen können. Das vollständig ausgefüllte und in Textform unterschriebene Angebotsformular ist zwingend einzureichen und wird nicht nachgefordert. Fehlerhafte Unterlagen werden nicht nachgefordert. Die Abgabe des Honorarangebots hat über das zur Verfügung gestellte Formular Honorarberechnung zu erfolgen. Das Formular Honorarberechnung muss vollständig ausgefüllt eingereicht werden und wird nicht nachgefordert.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 10.08.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 550817-2026
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