Planungsleistungen für Gleis- und Weichenerneuerung in Ludwigshafen

Status
Vergeben
Angebotsfrist
13.07.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Erfüllungsregion
Rheinland-Pfalz, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung
Veröffentlicht
12.06.2026
CPV-Codes
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  • Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen (71240000)
  • Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie Vermessungsdienste (71250000)
  • Dienstleistungen von Ingenieurbüros (71300000)
  • Planungsleistungen im Bauwesen (71320000)
  • Technische Planungsleistungen für Verkehrsanlagen (71322500)
  • Technische Planungsleistungen (71356400)
Bekanntmachungsnummer
405756-2026
Verfahrensnummer
38df48c4-b51b-4560-8a9b-beb6b732b7b3

Fragenkatalog

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Kurzbeschreibung

Die Rhein-Neckar-Verkehr GmbH beschafft Planungsleistungen für die Erneuerung eines Gleisabschnitts zwischen RHB-Buckel und Lorientallee sowie für die Erneuerung der Weichen 813 und 814 einschließlich der Kreuzung 813 in Ludwigshafen. Beauftragt werden Leistungen der Planungsphasen 1, 3 und 5 bis 7. Angebote müssen bis zum 13. Juli 2026 um 08:00 Uhr eingereicht werden.

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Leistungsbeschreibung

Planung der Leistungsphase 1, 3 und 5-7 zur Gleiserneuerung und Weichenerneuerung in Ludwigshafen.

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · V152 Gleiserneuerung zw. RHB-Buckel und Lorientallee und V229 Erneuerung Weichen 813/814 und Kr. 813 -Planungsleistungen Lph. 1, 3 und 5 – 7

    Planung der Leistungsphase 1, 3 und 5-7 zur Gleiserneuerung und Weichenerneuerung in Ludwigshafen.

    Frist: 13.07.2026, 04:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB, § 21 AentG, § 19 MiLoG oder § 21 SchwarzArbG gibt der Bieter entsprechende Eigenerklärungen mit Angebotsabgabe ab. Im Falle einer Bietergemeinschaft oder einer Eignungsleihe gilt dies für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und für jedes Unternehmen, das zur Eignungsleihe in Anspruchgenommen wird, gesondert. Soweit Ausschlussgründe in der Person des Bieters vorliegen sollten, sind diese dem Auftraggeber mit dem Angebot mitzuteilen. Eventuell ergriffene Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB sind demAuftraggeber nachzuweisen. Gemäß § 51 Abs. 2 SektVO. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.

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Anforderungen

Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB, § 21 AentG, § 19 MiLoG oder § 21 SchwarzArbG gibt der Bieter entsprechende Eigenerklärungen mit Angebotsabgabe ab. Im Falle einer Bietergemeinschaft oder einer Eignungsleihe gilt dies für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und für jedes Unternehmen, das zur Eignungsleihe in Anspruchgenommen wird, gesondert. Soweit Ausschlussgründe in der Person des Bieters vorliegen sollten, sind diese dem Auftraggeber mit dem Angebot mitzuteilen. Eventuell ergriffene Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB sind demAuftraggeber nachzuweisen. Gemäß § 51 Abs. 2 SektVO. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 12.08.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 559745-2026

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