Herstellung und Lieferung von Gleisbaustoffen für Gleisbauprojekte in Ludwigshafen
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 16.07.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 2
- Auftraggeber
- Rhein-Neckar-Verkehr GmbH
- Erfüllungsregion
- Rheinland-Pfalz, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Lieferleistung
- Veröffentlicht
- 16.06.2026
- CPV-Codes
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- Straßenbahnschienen (34941300)
- Weichen (34941800)
- Weichenzungen, Weichenherzstücke, Weichenstangen und Kreuzungen (34946220)
- Schwellen (34947100)
- Bekanntmachung
- bieterzugang.deutsche-evergabe.de
- Bekanntmachungsnummer
- 412166-2026
- Verfahrensnummer
- bdc9b091-7dab-4768-b273-7f58d5f12709
Fragenkatalog
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Kurzbeschreibung
Die Rhein-Neckar-Verkehr GmbH beschafft in zwei Losen Gleisbaustoffe für mehrere Gleisbauabschnitte in Ludwigshafen, darunter an der Bürgermeister-Kutterer-Straße, am Hauptbahnhof Ost sowie zwischen „RHB-Buckel“ und der Lorientallee. Zum Lieferumfang gehören unter anderem Rillen- und Vignolschienen, Schienenkonstruktionen, Übergangsschienen, Gleisfestlegungseinrichtungen, Betonschwellen, Entwässerungseinrichtungen sowie Schienenteilungs- und Konstruktionspläne. Angebote müssen bis zum 16. Juli 2026 um 08:00 Uhr eingereicht werden.
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Leistungsbeschreibung
Herstellung und Lieferung von Gleisbaustoffen für Los 1: V228 GE Bürgermeister-Kutterer-Straße Rillenschienen 60R2 und Entwässerungseinrichtungen sowie erforderliche Schienenteilungspläne V248 Gleisverbindung LU Hbf Ost Rillenschienen R2, Rillenschienenkonstruktionen 60R2 und Entwässerungseinrichtungen sowie erforderliche Schienenteilungs- und Konstruktionspläne. Los 2: V229 GE W813, W814, K813 Rillenschienen 60R2/59 R2, Rillenschienenkonstruktionen 60 R2, Übergangsschienen, Gleisfestlegungseinrichtungen, Betonschwellen und Entwässerungseinrichtungen sowie erforderliche Schienenteilungs- und Konstruktionspläne. V152 GE zwischen „RHB-Buckel“ und Lorientallee Vignolschienen 49 E1, Gleisfestlegungseinrichtungen und Betonschwellen sowie erforderliche Schienenteilungspläne.
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Leistungen nach Losen (2)
LOT-0001 · V228 V248 Gleismaterial
V228 GE Bürgermeister-Kutterer-Straße Rillenschienen 60R2 und Entwässerungseinrichtungen sowie erforderliche Schienenteilungspläne V248 Gleisverbindung LU Hbf Ost Rillenschienen R2, Rillenschienenkonstruktionen 60R2 und Entwässerungseinrichtungen sowie erforderliche Schienenteilungs- und Konstruktionspläne.
Frist: 16.07.2026, 02:00 (Europe/Berlin)
LOT-0002 · V229 V152 Gleismaterial
V229 GE W813, W814, K813 Rillenschienen 60R2/59 R2, Rillenschienenkonstruktionen 60 R2, Übergangsschienen, Gleisfestlegungseinrichtungen, Betonschwellen und Entwässerungseinrichtungen sowie erforderliche Schienenteilungs- und Konstruktionspläne. V152 GE zwischen „RHB-Buckel“ und Lorientallee Vignolschienen 49 E1, Gleisfestlegungseinrichtungen und Betonschwellen sowie erforderliche Schienenteilungspläne.
Frist: 16.07.2026, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB, § 21 AentG, § 19 MiLoG oder § 21 SchwarzArbG gibt der Bieter entsprechende Eigenerklärungen mit Angebotsabgabe ab. Im Falle einer Bietergemeinschaft oder einer Eignungsleihe gilt dies für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und für jedes Unternehmen, das zur Eignungsleihe in Anspruch genommen wird, gesondert. Soweit Ausschlussgründe in der Person des Bieters vorliegen sollten, sind diese dem Auftraggeber mit dem Angebot mitzuteilen. Eventuell ergriffene Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB sind dem Auftraggeber nachzuweisen. Gemäß § 51 Abs. 2 SektVO. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Wie wird das Angebot bewertet?
Kriterien ohne Loszuordnung
- Preis
- 100 %
- Preis
- 100 %
Vergabeunterlagen
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Zum UrsprungsportalAnforderungen
Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB, § 21 AentG, § 19 MiLoG oder § 21 SchwarzArbG gibt der Bieter entsprechende Eigenerklärungen mit Angebotsabgabe ab. Im Falle einer Bietergemeinschaft oder einer Eignungsleihe gilt dies für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und für jedes Unternehmen, das zur Eignungsleihe in Anspruch genommen wird, gesondert. Soweit Ausschlussgründe in der Person des Bieters vorliegen sollten, sind diese dem Auftraggeber mit dem Angebot mitzuteilen. Eventuell ergriffene Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB sind dem Auftraggeber nachzuweisen. Gemäß § 51 Abs. 2 SektVO. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 06.08.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 544588-2026
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