Herstellung und Lieferung von Gleisbaustoffen für Gleisbauprojekte in Ludwigshafen

Status
Vergeben
Angebotsfrist
16.07.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
2
Erfüllungsregion
Rheinland-Pfalz, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Lieferleistung
Veröffentlicht
16.06.2026
CPV-Codes
Anzeigen
  • Straßenbahnschienen (34941300)
  • Weichen (34941800)
  • Weichenzungen, Weichenherzstücke, Weichenstangen und Kreuzungen (34946220)
  • Schwellen (34947100)
Bekanntmachungsnummer
412166-2026
Verfahrensnummer
bdc9b091-7dab-4768-b273-7f58d5f12709

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Kurzbeschreibung

Die Rhein-Neckar-Verkehr GmbH beschafft in zwei Losen Gleisbaustoffe für mehrere Gleisbauabschnitte in Ludwigshafen, darunter an der Bürgermeister-Kutterer-Straße, am Hauptbahnhof Ost sowie zwischen „RHB-Buckel“ und der Lorientallee. Zum Lieferumfang gehören unter anderem Rillen- und Vignolschienen, Schienenkonstruktionen, Übergangsschienen, Gleisfestlegungseinrichtungen, Betonschwellen, Entwässerungseinrichtungen sowie Schienenteilungs- und Konstruktionspläne. Angebote müssen bis zum 16. Juli 2026 um 08:00 Uhr eingereicht werden.

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Leistungsbeschreibung

Herstellung und Lieferung von Gleisbaustoffen für Los 1: V228 GE Bürgermeister-Kutterer-Straße Rillenschienen 60R2 und Entwässerungseinrichtungen sowie erforderliche Schienenteilungspläne V248 Gleisverbindung LU Hbf Ost Rillenschienen R2, Rillenschienenkonstruktionen 60R2 und Entwässerungseinrichtungen sowie erforderliche Schienenteilungs- und Konstruktionspläne. Los 2: V229 GE W813, W814, K813 Rillenschienen 60R2/59 R2, Rillenschienenkonstruktionen 60 R2, Übergangsschienen, Gleisfestlegungseinrichtungen, Betonschwellen und Entwässerungseinrichtungen sowie erforderliche Schienenteilungs- und Konstruktionspläne. V152 GE zwischen „RHB-Buckel“ und Lorientallee Vignolschienen 49 E1, Gleisfestlegungseinrichtungen und Betonschwellen sowie erforderliche Schienenteilungspläne.

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Leistungen nach Losen (2)

  • LOT-0001 · V228 V248 Gleismaterial

    V228 GE Bürgermeister-Kutterer-Straße Rillenschienen 60R2 und Entwässerungseinrichtungen sowie erforderliche Schienenteilungspläne V248 Gleisverbindung LU Hbf Ost Rillenschienen R2, Rillenschienenkonstruktionen 60R2 und Entwässerungseinrichtungen sowie erforderliche Schienenteilungs- und Konstruktionspläne.

    Frist: 16.07.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0002 · V229 V152 Gleismaterial

    V229 GE W813, W814, K813 Rillenschienen 60R2/59 R2, Rillenschienenkonstruktionen 60 R2, Übergangsschienen, Gleisfestlegungseinrichtungen, Betonschwellen und Entwässerungseinrichtungen sowie erforderliche Schienenteilungs- und Konstruktionspläne. V152 GE zwischen „RHB-Buckel“ und Lorientallee Vignolschienen 49 E1, Gleisfestlegungseinrichtungen und Betonschwellen sowie erforderliche Schienenteilungspläne.

    Frist: 16.07.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB, § 21 AentG, § 19 MiLoG oder § 21 SchwarzArbG gibt der Bieter entsprechende Eigenerklärungen mit Angebotsabgabe ab. Im Falle einer Bietergemeinschaft oder einer Eignungsleihe gilt dies für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und für jedes Unternehmen, das zur Eignungsleihe in Anspruch genommen wird, gesondert. Soweit Ausschlussgründe in der Person des Bieters vorliegen sollten, sind diese dem Auftraggeber mit dem Angebot mitzuteilen. Eventuell ergriffene Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB sind dem Auftraggeber nachzuweisen. Gemäß § 51 Abs. 2 SektVO. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.

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Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB, § 21 AentG, § 19 MiLoG oder § 21 SchwarzArbG gibt der Bieter entsprechende Eigenerklärungen mit Angebotsabgabe ab. Im Falle einer Bietergemeinschaft oder einer Eignungsleihe gilt dies für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und für jedes Unternehmen, das zur Eignungsleihe in Anspruch genommen wird, gesondert. Soweit Ausschlussgründe in der Person des Bieters vorliegen sollten, sind diese dem Auftraggeber mit dem Angebot mitzuteilen. Eventuell ergriffene Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB sind dem Auftraggeber nachzuweisen. Gemäß § 51 Abs. 2 SektVO. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 06.08.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 544588-2026

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