Planungsleistungen für die Sanierung der Dammstrecke an der Müritz-Elde-Wasserstraße
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 09.12.2025, 10:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- 240.189 EUR
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Wasserstraßen-Neubauamt Magdeburg
- Erfüllungsregion
- Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt, Deutschland
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit Aufruf
- Auftragsart
- Dienstleistung
- Veröffentlicht
- 31.10.2025
- CPV-Codes
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- Dienstleistungen von Ingenieurbüros (71300000)
- Planungsleistungen im Bauwesen (71320000)
- Dienstleistungen in der Tragwerksplanung (71327000)
- Bekanntmachung
- evergabe-online.de
- Bekanntmachungsnummer
- 721210-2025
- Verfahrensnummer
- bb213485-e78f-4f6f-973c-98f4598e58b9
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Das Wasserstraßen-Neubauamt Magdeburg schreibt Planungsleistungen für die Sanierung eines Dammabschnitts der Müritz-Elde-Wasserstraße bei Neu Kaliß aus. Der Auftrag umfasst die technische Planung für den ca. 400 Meter langen Dammabschnitt. Die Vertragslaufzeit ist auf 2160 Tage angesetzt.
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Leistungsbeschreibung
Weitere Einzelheiten sind der Beschreibung des Technischen Loses zu entnehmen.
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0000 · Umbau Dammstrecke MEW V (Sanierung) Planungsleistungen240.189 EUR
Der zu sanierende Dammabschnitt (km 5,8-6,2; rechte Uferseite) der Müritz-Elde-Wasserstraße (MEW) befindet sich in der Haltung Findens’shier-Maliß bei Neu Kaliß. Der Damm ist Eigentum der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) und wird vom Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt (WSA) Elbe, ehemals Lauenburg unterhalten. Im Norden schützt das Dammbauwerk angrenzende Wohnbebauung. Durch das Wohngebiet ist er über zwei öffentliche Wege zugänglich, jedoch aktuell nicht befahrbar. Im Baufeld befindet sich ein Altarm mit Wehranlage. In direkter Nähe des Altarms ist außerdem ein an die Dammlage angrenzender Kindergarten wodurch enge Platzverhältnissen resultieren. Die wasserabgewandte Seite weist starken Baumbewuchs, mit meist maroden Bäumen und Wühltieraktivitäten auf. Wasserseitig ist das Ufer durch Pfahlpakete gesichert. Aufgrund der eingeschränkten Platzverhältnisse sind sinnvolle Varianten, vorzugsweise die Sicherung mit einer Spundwand zu prüfen. Ziele der Leistung, Allgemeine Aufgabenstellung Die Ingenieurleistungen dienen dem Ziel, den Dammabschnitt dauerhaft und wirtschaftlich zu sanieren. Hierdurch sollen die Standsicherheit und Gebrauchstauglichkeit des Dammabschnittes und damit die Funktionalität auch in den nächsten Jahrzehnten gewährleistet werden. Die Planung hat folgende Ziele: I. mit allen Beteiligten abgestimmte und genehmigungsfähige Voruntersuchung (VU) entsprechend § 6 VV-WSV 2107. II. mit allen Beteiligten abgestimmte und genehmigungsfähige Entwurf-Ausführungsunterlagen (Entwurf-AU) entsprechend § 8 VV-WSV 2107 III. Vergabeunterlagen unter Beachtung der VV-WSV 2102 Für den instandgesetzten Damm ist die Standsicherheit der Dämme mit und ohne Bauwerk nach dem „MSD“ nachzuweisen. Mit Hilfe eines geeigneten Programmsystems wird die Sickerlinie für die zu berechnenden Dammquerschnitte berechnet. Die aus der Baugrunderkundung gewonnenen Erkenntnisse über Bodenschichtungen und Materialkennwerte werden hierbei zugrunde gelegt. Die berechneten Sickerlinien werden anhand der gemessenen Pegelwerte in den Grundwassermessstellen kalibriert. Mit den auf diese Weise ermittelten Sickerlinien sind mit Hilfe eines geeigneten Programmsystems Böschungsbruchberechnungen der Berechnungsquerschnitte durchzuführen. Es sind sinnvolle Sanierungsvarianten auszuarbeiten, für die die Standsicherheit nachweisbar gegeben ist. Zur Vereinheitlichung für Betrieb und Unterhaltung soll sich die Ausstattung des Dammabschnittes an bereits durchgeführten Sanierungsmaßnahmen an der MEW/ Störwasserstraße orientieren. Für jede Sanierungsvariante sind Entwurfszeichnungen zu erstellen und es ist eine Kostenberechnung und eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung durchzuführen. Für die Durchführung des Wirtschaftlichkeitsnachweises ist neben den Herstellungskosten auch die Dauerhaftigkeit der gewählten Lösungen und der Unterhaltungsaufwand zu berücksichtigen. Vor Ausarbeitung der Sanierungsvarianten sind diese mit dem Auftraggeber abzustimmen. Als Ergebnis der VU ist gemeinsam mit dem Wasserstraßen-Neubauamt eine Vorzugsvariante festzulegen. Es ist zu prüfen, in welchem Umfang für die gewählte Sanierungsvariante der Erwerb von Liegenschaften erforderlich ist. Im Zuge der Sanierung sind im Dükerbereich die Dammquerschnitte inkl. der Wege auf den Dammkronen gem. Vorgaben des Wasserstraßen-Neubauamt Magdeburg (WNA) zu planen (späteres Profil der Dammsanierung). Es sind Übergangsbereiche zu den bestehenden Profilen vorzusehen. Es liegt ein genhemigter Projkektauftrag - Porjektnr. 837-0082 vom 08.03.2024, Projektbezeichnung: Umbau Dammstrecke MEW V (Sanierung) vor. Auftraggeber ist das WSA Elbe (Lauenburg).
Anforderungen an deinen Betrieb
§123 GWB (Zwingende Ausschlussgründe) sowie §124 GWB (fakultative Ausschlussgründe) - diese werden mittels Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ überprüft. Es ist der Nachweis zu erbringen, dass keine Ausschlussgründe nach VgV und GWB vorliegen. Diese sind: 1. Angabe der wirtschaftlichen Verknüpfung und Zusammenarbeit mit anderen nach § 124 GWB (Punkt 1 des Formblatts 133/333b-L/F) 2. Erklärung entsprechend § 123 GWB (Punkt 4 des Formblatts 133/333b-L/F) 3. Erklärung entsprechend § 124 GWB (Punkte 5.1 und 5.2 des Formblatts 133/333b-L/F) 4. Nachweis Berufshaftpflichtversicherung nach § 45 VgV Abs. 1 Nr. 3 (Punkt 6 des Formblatts 133/333b-L/F) Nachweis der Deckungssummen - von mindestens 1.500.000 € für Personenschäden - von mindestens 1.500.000 € für sonstige Schäden Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der Versicherungssumme beträgt. Ersatzweise kann eine Erklärung über eine projektbezogene Erhöhung der Versicherung erbracht werden. Der Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen kann durch die Eigenerklärung gemäß der "Eigenerklärung Eignung EU" (Formblatt 133/333b-L/F) oder der EEE erbracht werden. Das Formblatt „Eigenerklärung Eignung“ ist den Teilnahmeunterlagen beigefügt. Das Formblatt steht auch im Internet unter gdws.wsv.bund.de (GDWS/Ausschreibungen/Freiberufliche Leistungen) zur Verfügung. Erfolgt der Nachweis über das Formblatt „Eigenerklärung Eignung EU“ oder EEE, sind auf Verlangen die Eigenerklärungen durch entsprechende Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen. Ausfüllhinweis zu Nr. 1 im Formblatt 133/333b-L/F - Eigenerklärung Eignung: Sollten keine wirtschaftlichen Verknüpfungen bestehen bzw. keine auf den Auftrag bezogene Zusammenarbeit vorliegen, sind die Felder mit „keine” oder einer anderen Kenntlichmachung des Nichtvorliegens auszufüllen. Vorstehende Eigenerklärungen / Auskünfte sind bei Bewerbergemeinschaften / Arbeitsgemeinschaften für jedes Mitglied getrennt abzugeben. ===== Entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentlichen Aufträge und Konzessionen nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Dies umfasst sowohl unmittelbar als Bewerber, Bieter oder Auftragnehmer auftretende Personen oder Unternehmen als auch mittelbar, mit mehr als zehn Prozent, gemessen am Auftragswert, beteiligte Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher. In Bezug auf Art. 5k Abs. 1 Verordnung (EU) 2022/576) des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 haben die Bewerber die folgende Eigenerklärung abzugeben: Eigenerklärung zu Artikel 5 k) der Verordnung (EU) 2022/576 (Datei B06_Eigenerklärung zu VO (EU) 2022_576) Vorstehende Eigenerklärungen / Auskünfte sind bei Bewerbergemeinschaften / Arbeitsgemeinschaften für jedes Mitglied getrennt abzugeben. Ist eine der geforderten Mindestanforderungen nicht erfüllt, ist die Eignung nicht nachgewiesen, es erfolgt der Ausschluss und der Bewerber wird nicht zur Verhandlung/zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert. Nachforderung von Unterlagen gemäß § 56 VgV
Vergabeunterlagen
Die Bekanntmachung nennt keinen Link zu den Vergabeunterlagen.
Zum UrsprungsportalAnforderungen
§123 GWB (Zwingende Ausschlussgründe) sowie §124 GWB (fakultative Ausschlussgründe) - diese werden mittels Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ überprüft. Es ist der Nachweis zu erbringen, dass keine Ausschlussgründe nach VgV und GWB vorliegen. Diese sind: 1. Angabe der wirtschaftlichen Verknüpfung und Zusammenarbeit mit anderen nach § 124 GWB (Punkt 1 des Formblatts 133/333b-L/F) 2. Erklärung entsprechend § 123 GWB (Punkt 4 des Formblatts 133/333b-L/F) 3. Erklärung entsprechend § 124 GWB (Punkte 5.1 und 5.2 des Formblatts 133/333b-L/F) 4. Nachweis Berufshaftpflichtversicherung nach § 45 VgV Abs. 1 Nr. 3 (Punkt 6 des Formblatts 133/333b-L/F) Nachweis der Deckungssummen - von mindestens 1.500.000 € für Personenschäden - von mindestens 1.500.000 € für sonstige Schäden Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der Versicherungssumme beträgt. Ersatzweise kann eine Erklärung über eine projektbezogene Erhöhung der Versicherung erbracht werden. Der Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen kann durch die Eigenerklärung gemäß der "Eigenerklärung Eignung EU" (Formblatt 133/333b-L/F) oder der EEE erbracht werden. Das Formblatt „Eigenerklärung Eignung“ ist den Teilnahmeunterlagen beigefügt. Das Formblatt steht auch im Internet unter gdws.wsv.bund.de (GDWS/Ausschreibungen/Freiberufliche Leistungen) zur Verfügung. Erfolgt der Nachweis über das Formblatt „Eigenerklärung Eignung EU“ oder EEE, sind auf Verlangen die Eigenerklärungen durch entsprechende Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen. Ausfüllhinweis zu Nr. 1 im Formblatt 133/333b-L/F - Eigenerklärung Eignung: Sollten keine wirtschaftlichen Verknüpfungen bestehen bzw. keine auf den Auftrag bezogene Zusammenarbeit vorliegen, sind die Felder mit „keine” oder einer anderen Kenntlichmachung des Nichtvorliegens auszufüllen. Vorstehende Eigenerklärungen / Auskünfte sind bei Bewerbergemeinschaften / Arbeitsgemeinschaften für jedes Mitglied getrennt abzugeben. ===== Entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentlichen Aufträge und Konzessionen nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Dies umfasst sowohl unmittelbar als Bewerber, Bieter oder Auftragnehmer auftretende Personen oder Unternehmen als auch mittelbar, mit mehr als zehn Prozent, gemessen am Auftragswert, beteiligte Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher. In Bezug auf Art. 5k Abs. 1 Verordnung (EU) 2022/576) des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 haben die Bewerber die folgende Eigenerklärung abzugeben: Eigenerklärung zu Artikel 5 k) der Verordnung (EU) 2022/576 (Datei B06_Eigenerklärung zu VO (EU) 2022_576) Vorstehende Eigenerklärungen / Auskünfte sind bei Bewerbergemeinschaften / Arbeitsgemeinschaften für jedes Mitglied getrennt abzugeben. Ist eine der geforderten Mindestanforderungen nicht erfüllt, ist die Eignung nicht nachgewiesen, es erfolgt der Ausschluss und der Bewerber wird nicht zur Verhandlung/zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert. Nachforderung von Unterlagen gemäß § 56 VgV
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 16.07.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 493481-2026
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