Planung von Bahnstromanlagen zwischen Oderbruchstraße und Hohenschönhauser Straße

Status
Offen
Angebotsfrist
03.12.2026, 12:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Erfüllungsregion
Berlin, Deutschland
Verfahren
Verhandlungsverfahren mit Aufruf
Auftragsart
Dienstleistung
Veröffentlicht
04.11.2026
CPV-Codes
Dienstleistungen von Ingenieurbüros (71300000)
Bekanntmachungsnummer
766344-2026
Verfahrensnummer
53c30229-f303-4940-8996-15b239c5ca9b

Fragenkatalog

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Kurzbeschreibung

Die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) schreiben Planungsleistungen für Bahnstromanlagen zwischen der Oderbruchstraße und der Hohenschönhauser Straße in Berlin aus. Der Auftrag umfasst die Leistungsphasen 3 bis 6; die Angebotsfrist endet am 3. Dezember 2026.

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Leistungsbeschreibung

Bahnstromanlagenplanung Oderbruchstraße - Hohenschönhauser Straße - Lph. 3-6

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0000 · Bahnstromanlagenplanung Oderbruchstraße - Hohenschönhauser Straße - Lph. 3-6

    Bahnstromanlagenplanung, Lph. 3-6

Anforderungen an deinen Betrieb

Weitere Ausschlussgründe: Es gelten die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB. Siehe insoweit auch nachfolgend "Bedingungen für die Einreichung eines Angebots / Ausschlussgründe Zusätzliche Informationen". Unternehmen müssen das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe durch Eigenerklärung (Formular: "Eigenerklärung zur Eignung") nachweisen. Die nachstehenden Angaben/Erklärungen/ Nachweise sind von den Bewerbern (der Begriff Bewerber wird als Synonym auch für Bewerbergemeinschaften verwendet) bzw. von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft sowie von allen für die Leistungserbringung vorgesehenen Nachunternehmern (NU)/Unterauftragnehmern und eignungsleihgebenden Unternehmen vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. Ausländischen Bewerbern wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet. Soweit Eigenerklärungen verlangt werden, hat der Bewerber auf Verlangen weitere Nachweise vorzulegen. 1. Bezeichnung des Bewerberunternehmens mit Firmennamen und Anschrift. 2. Eigenerklärung dazu, dass keiner der in §§ 123, 124 GWB in der aktuellen Fassung aufgelisteten Ausschlussgründe vorliegt. 3. Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß § 21 Abs. 1 AEntG nicht vorliegen. 4. Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß § 98c AufenthG nicht vorliegen, 5. Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß § 21 Abs. 1 SchwarzArbG nicht vorliegen. 6. Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß § 19 Abs. 1 MiloG nicht vorliegen. 7. Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß § 22 LkSG nicht vorliegen 8. Eigenerklärung, dass keine Eintragung im Wettbewerbsregister gemäß Wettbewerbsregistergesetz (WRegG) vorliegt. 9. Eigenerklärung zur Umsetzung der EUSanktionsmaßnahmen gegen Russland. Hierfür ist das entsprechende Formblatt ("Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k") zu verwenden und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. 10. Erklärung zum Unternehmen (gem. §10a SektVO in Verbindung mit Artikel 1 Absatz 2, Artikel 2 Nr. 4 der Durchführungsverordnung (EU) 2019/1780) Auflistung und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien: Der AG behält sich nach § 51 Abs. 2 und Abs. 3 SektVO unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung vor, die Bieter /Bietergemeinschaften aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen oder sonstige Nachweise nachzureichen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb beeinträchtigen. Der AG wird anschließend die vollständigen und fristgerecht eingegangenen Unterlagen inhaltlich prüfen. Die Nichterfüllung der Mindestanforderungen führt in jedem Fall zum Ausschluss.

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0000 · Bahnstromanlagenplanung Oderbruchstraße - Hohenschönhauser Straße - Lph. 3-6

Gesamtangebotssumme
100 %

Vergabeunterlagen

21 Dateien laut Portal · Stand 04.11.2026
A10_Eigenerklärung zur Eignung.xlsxFormular54 KB
Allgemeine_Verfahrenshinweise_Verhandlungsverfahren_mit_TNW.pdfSonstiges689 KB
Anlage zur AzA_Verhandlungsbedarf.docxSonstiges44 KB
Anlage_Anforderungen an ausgewählte besondere Leistungen.pdfSonstiges199 KB
Anlage_VvWBu_Stand 2019 .pdfSonstiges217 KB
Anschreiben_Aufforderung Teilnahmewettbewerb.pdfAnschreiben203 KB
AVB für Architekten und Ingenieure.pdfSonstiges258 KB
BVB BerlAVG.pdfSonstiges140 KB
BVG_Supplier_Code_of_Conduct.pdfSonstiges168 KB
Ergänzungsinfo_Zuschlagskriterien.pdfSonstiges160 KB
Erläuterungsbericht.pdfSonstiges443 KB
Fragebogen zur Eignungspruefung.pdfSonstiges3 KB
HOAI_Fahrleitung_Bahnstrom.xlsxSonstiges1,3 MB
ingenieur_architektur_planungsbueros_01_broschuere_ab_02-2021_stand_11-2022.pdfSonstiges197 KB
Leistungsverzeichnis.pdfLVLeistungsverzeichnis5 KB
SEKTVO_L_AUFFORDERUNG_ANGEBOTSABGABE_EU_OV_VV.pdfAnschreiben137 KB
2025-06_Bewerber-Bietergemeinschaftserklaerung.pdfFormular740 KB
2025-06_BVB_Frauenfoerderung.pdfSonstiges810 KB
2025-06_Eigenerklaerung_Umsetzung_Art_5k.pdfFormular784 KB
2025-06_Verpflichtungserklaerung_Eignungsleihe.pdfFormular748 KB
2025-06_Verzeichnis_Unterauftrag_Nachunternehmerleistungen.pdfSonstiges701 KB

Anforderungen

Weitere Ausschlussgründe: Es gelten die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB. Siehe insoweit auch nachfolgend "Bedingungen für die Einreichung eines Angebots / Ausschlussgründe Zusätzliche Informationen". Unternehmen müssen das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe durch Eigenerklärung (Formular: "Eigenerklärung zur Eignung") nachweisen. Die nachstehenden Angaben/Erklärungen/ Nachweise sind von den Bewerbern (der Begriff Bewerber wird als Synonym auch für Bewerbergemeinschaften verwendet) bzw. von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft sowie von allen für die Leistungserbringung vorgesehenen Nachunternehmern (NU)/Unterauftragnehmern und eignungsleihgebenden Unternehmen vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. Ausländischen Bewerbern wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet. Soweit Eigenerklärungen verlangt werden, hat der Bewerber auf Verlangen weitere Nachweise vorzulegen. 1. Bezeichnung des Bewerberunternehmens mit Firmennamen und Anschrift. 2. Eigenerklärung dazu, dass keiner der in §§ 123, 124 GWB in der aktuellen Fassung aufgelisteten Ausschlussgründe vorliegt. 3. Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß § 21 Abs. 1 AEntG nicht vorliegen. 4. Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß § 98c AufenthG nicht vorliegen, 5. Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß § 21 Abs. 1 SchwarzArbG nicht vorliegen. 6. Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß § 19 Abs. 1 MiloG nicht vorliegen. 7. Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß § 22 LkSG nicht vorliegen 8. Eigenerklärung, dass keine Eintragung im Wettbewerbsregister gemäß Wettbewerbsregistergesetz (WRegG) vorliegt. 9. Eigenerklärung zur Umsetzung der EUSanktionsmaßnahmen gegen Russland. Hierfür ist das entsprechende Formblatt ("Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k") zu verwenden und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. 10. Erklärung zum Unternehmen (gem. §10a SektVO in Verbindung mit Artikel 1 Absatz 2, Artikel 2 Nr. 4 der Durchführungsverordnung (EU) 2019/1780) Auflistung und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien: Der AG behält sich nach § 51 Abs. 2 und Abs. 3 SektVO unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung vor, die Bieter /Bietergemeinschaften aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen oder sonstige Nachweise nachzureichen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb beeinträchtigen. Der AG wird anschließend die vollständigen und fristgerecht eingegangenen Unterlagen inhaltlich prüfen. Die Nichterfüllung der Mindestanforderungen führt in jedem Fall zum Ausschluss.

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