Pflege der Außenanlagen und Winterdienst an BGE-Standorten in Peine
- Status
- Offen
- Angebotsfrist
- 12.11.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE)
- Erfüllungsregion
- Niedersachsen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung
- Veröffentlicht
- 09.10.2026
- CPV-Codes
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- Dienstleistungen im Gartenbau (77300000)
- Schneeräumung (90620000)
- Glatteisbeseitigung (90630000)
- Bekanntmachung
- subreport.de
- Bekanntmachungsnummer
- 698480-2026
- Verfahrensnummer
- 102b1e95-e002-4859-95ba-067186979e20
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
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Kurzbeschreibung
Die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE) sucht einen Garten- und Landschaftsbaubetrieb für die Pflege der Außenanlagen und den Winterdienst auf dem Gelände ihrer Zentrale in Peine sowie in der Woltorfer Straße 76. Angaben zur Vertragslaufzeit oder zum Leistungsumfang in Zahlen sind nicht enthalten. Angebote können bis zum 12. November 2026 eingereicht werden.
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Leistungsbeschreibung
Die Ausschreibung umfasst die Pflege der Außenanlage sowie den Winterdienst durch einen Garten- und Landschaftsbaubetrieb – im folgenden auch Auftragnehmer (AN) genannt – auf dem Betriebsgelände der Zentrale in Peine, sowie der Woltorfer Straße 76 – im Folgenden auch Auftraggeber (AG) genannt nach Vorgaben des AG und der vorliegenden Leistungsbeschreibung. Zur Wahrung der Lesbarkeit wird auf eine geschlechtsspezifische Differenzierung verzichtet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung für alle Geschlechter.
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Pflege der Außenanlagen sowie Winterdienst für Standorte der BGE Peine
Die Ausschreibung umfasst die Pflege der Außenanlage sowie den Winterdienst durch einen Garten- und Landschaftsbaubetrieb – im folgenden auch Auftragnehmer (AN) genannt- auf dem Betriebsgelände der Zentrale in Peine, sowie der Woltorfer Straße 76 – im Folgenden auch Auftraggeber (AG) genannt nach Vorgaben des AG und der vorliegenden Leistungsbeschreibung. Zur Wahrung der Lesbarkeit wird auf eine geschlechtsspezifische Differenzierung verzichtet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung für alle Geschlechter.
Frist: 12.11.2026, 01:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §123 Abs. 1 Nr. 6,7,8,9 GWB und §124 Abs. 1 Nr. 9 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. §125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §123 Abs. 1 Nr. 4, 5 GWB und §124 Abs. 1 Nr. 9 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. §125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §123 Abs. 1 Nr. 2, 3 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. §125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §123 Abs. 1 Nr. 10 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. §125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §123 Abs. 1 Nr. 1 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. §125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §124 Abs. 1 Nr. 1 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. §125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §124 Abs. 1 Nr. 4 GWB vorliegen. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §124 Abs. 1 Nr. 3 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. §125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §123 Abs. 1 Nr. 7,8,9 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. §125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §124 Abs. 1 Nr. 5 GWB vorliegen. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §124 Abs. 1 Nr. 6 GWB vorliegen. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §124 Abs. 1 Nr. 7 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. §125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §124 Abs. 2 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. §125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §123 Abs. 4 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich §123 Abs. 4 Satz 2 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §123 Abs. 4 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. §125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §124 Abs. 1 Nr. 2 GWB vorliegen. Der Auftraggeber behält sich vor Unterlagen nachzufordern
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0001 · Pflege der Außenanlagen sowie Winterdienst für Standorte der BGE Peine
- Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Es können insgesamt maximal 100 Punkte erreicht werden. Der Bieter mit dem niedrigsten wertbaren Angebotspreis erhält 80 Punkte. Die Bewertung der übrigen Angebote erfolgt nach folgender Formel: Punkte Preis = (niedrigster wertbarer Angebotspreis / Angebotspreis des Bieters) × 80 Der Bieter mit dem niedrigsten wertbaren Angebotspreis erhält 80 Punkte. Die übrigen Angebote werden proportional entsprechend der vorstehenden Formel bewertet. Die Punkte werden auf zwei Nachkommastellen gerundet.
- 80 %
- Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Es können insgesamt maximal 100 Punkte erreicht werden. Winterdienstkonzept: 10 Punkte Der Bieter hat ein Konzept zur Organisation und Durchführung des Winterdienstes mit einem Umfang von maximal drei DIN-A4-Seiten vorzulegen. Das Konzept wird insbesondere anhand folgender Aspekte bewertet: • Organisation der Wetterüberwachung • Organisation der Einsatzbereitschaft • Sicherstellung der Reaktionszeiten • Vertretungs- und Ausfallregelungen von Personal und Technik • Dokumentation der Winterdiensteinsätze
- 10 %
- Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Es können insgesamt maximal 100 Punkte erreicht werden. Objektorganisation und Qualitätssicherung (10 Punkte) Der Bieter hat die vorgesehene Organisation und Qualitätssicherung der Leistungserbringung darzustellen. Hierbei sind insbesondere folgende Aspekte zu beschreiben: • Benennung eines festen Ansprechpartners und die Vertreterregelung • Organisation der Leistungserbringung • Maßnahmen zur Qualitätskontrolle und Dokumentation
- 10 %
Vergabeunterlagen
17 Dateien laut Portal · Stand 09.10.2026| Sonstiges | - | |
| Leistungsverzeichnis | 340 KB | |
| Leistungsverzeichnis | 50 KB | |
| Sonstiges | 340 KB | |
| Sonstiges | 286 KB | |
| Formular | 143 KB | |
| Sonstiges | 174 KB | |
| Sonstiges | 140 KB | |
| Vertragsbedingungen | 169 KB | |
| Formular | 346 KB | |
| Formular | 115 KB | |
| Formular | 26 KB | |
| Sonstiges | 21 KB | |
| Formular | 19 KB | |
| Sonstiges | 21 KB | |
| Anschreiben | 34 KB | |
| Anschreiben | 29 KB |
Anforderungen
Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §123 Abs. 1 Nr. 6,7,8,9 GWB und §124 Abs. 1 Nr. 9 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. §125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §123 Abs. 1 Nr. 4, 5 GWB und §124 Abs. 1 Nr. 9 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. §125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §123 Abs. 1 Nr. 2, 3 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. §125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §123 Abs. 1 Nr. 10 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. §125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §123 Abs. 1 Nr. 1 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. §125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §124 Abs. 1 Nr. 1 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. §125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §124 Abs. 1 Nr. 4 GWB vorliegen. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §124 Abs. 1 Nr. 3 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. §125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §123 Abs. 1 Nr. 7,8,9 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. §125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §124 Abs. 1 Nr. 5 GWB vorliegen. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §124 Abs. 1 Nr. 6 GWB vorliegen. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §124 Abs. 1 Nr. 7 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. §125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §124 Abs. 2 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. §125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §123 Abs. 4 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich §123 Abs. 4 Satz 2 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §123 Abs. 4 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. §125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §124 Abs. 1 Nr. 2 GWB vorliegen. Der Auftraggeber behält sich vor Unterlagen nachzufordern
Änderungen und Bieterfragen
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