Personaldienstleistungen für Pflege- und Erziehungsdienst in LWL-Einrichtungen Marsberg

Status
Vergeben
Angebotsfrist
15.10.2025, 11:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Erfüllungsregion
Nordrhein-Westfalen, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
11.09.2025
CPV-Codes
Überlassung von Personal einschließlich Zeitarbeitskräfte (79620000)
Bekanntmachung
ted.europa.eu
Bekanntmachungsnummer
593177-2025
Verfahrensnummer
d3eee8b1-dfd6-4ec1-ad20-efe028718cdb

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

Kurzbeschreibung

Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) sucht Personaldienstleister für die Überlassung von Fachkräften im Pflege- und Erziehungsdienst an seine Einrichtungen am Standort Marsberg. Geplant ist eine Rahmenvereinbarung mit höchstens fünf Unternehmen, die für alle angeschlossenen Einrichtungen des Standorts gilt; eine Laufzeit ist in den vorliegenden Angaben nicht genannt. Angebote müssen bis zum 15. Oktober 2025 um 09:00 Uhr eingereicht werden.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Auf einen Blick

KI-Auswertung der Bekanntmachung

So schnell verstehst du mit VergabeHero jede Ausschreibung.

Termin buchen

Leistungsbeschreibung

Personaldienstleistungen (Pflege- und Erziehungsdienst) - LWL-Einrichtungen Marsberg

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0000 · Personaldienstleistungen (Pflege- und Erziehungsdienst) - LWL-Einrichtungen Marsberg

    Abschluss einer Rahmenvereinbarung gem. § 21 Vergabeverordnung (VgV) über Personaldienstleistungen für die LWL-Einrichtungen Marsberg mit allen angeschlossenen Einrichtungen des Standortes mit nicht mehr als 5 Unternehmen, sofern eine ausreichend große Zahl von Unternehmen die Eignungskriterien und eine ausreichend große Zahl von zulässigen Angeboten die Zuschlagskriterien erfüllt. Die nach Angebotsprüfung und Wertung fünf erstplatzierten Unternehmen werden Vertragsparteien der Rahmenvereinbarung. Nur mit diesen Unternehmen werden Mini-Wettbewerbe durchgeführt. Während der Vertragslaufzeit werden ausschließlich die Vertragsparteien der Rahmenvereinbarung im Wege eines formlosen Mini-Wettbewerbes (per E-Mail) mit den Wertungskriterien: Preis - 55 % Persönliche Eignung - Mitarbeiter-/Kandidatenprofil - 45 % unter Fristsetzung (rechtzeitig zur geforderten Einsatzzeit) zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert. Der Abruf der Leistungen erfolgt aufgrund konkreter Arbeitsaufträge (Einzelbeauftragung) durch die Einrichtungen des Auftraggebers. Ein einzelner Vermittlungsauftrag wird durch die Mitteilung der Qualifikationsvoraussetzungen bzw. Beschreibung der Aufgabenstellung, des Einsatzortes, der Einsatzdauer und der Art der Tätigkeit erteilt (siehe Anforderungsprofil /Preisblatt). Die Anfrage erfolgt im Bedarfsfall per E-Mail, die ausnahmslos an alle Vertragspartner der Rahmenvereinbarung versendet wird und als Aufforderung zur Angebotsabgabe zu verstehen ist. Die eingegangenen Angebote werden geprüft und auf Basis der Zuschlagskriterien (55 % Preis/ 45% Persönliche Eignung) bewertet. Das wirtschaftlichste Angebot erhält den Zuschlag. Der Auftragnehmer hat den Auftrag innerhalb der jeweils genannten Frist zu erfüllen und ggf. zusätzlich erforderliche Nachweise oder Unterlagen (wie Lebensläufe oder Zeugniskopien) vor dem jeweiligen Einsatzbeginn einzureichen. Pro Vermittlungsauftrag wird ein separater, individueller Arbeitnehmerüberlassungsvertrag (Einzelvertrag) geschlossen. Wichtiger Hinweis: Aufgrund der Notwendigkeit, in Einzelfällen die Personalbedarfe kurzfristig decken zu müssen, ist in begründeten Einzelfällen von einer sehr kurzen Angebotsfrist (diese kann sich auf wenige Stunden beschränken) auszugehen. Weitergehende Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Das voraussichtliche Auftragsvolumen und die Höchstabnahmemenge der Rahmenvereinbarung: Das voraussichtliche Auftragsvolumen (netto) gem. § 3 Abs. 4 VgV, ermittelt aus Zahlen der Vorjahre, ist für den zukünftigen Vertragszeitraum (4 Jahre) geschätzt. Ein Anspruch auf einen Mindestumsatz kann hieraus nicht abgeleitet werden. Eine Mindestabnahmeverpflichtung besteht nicht. Unterschreitungen dieser Mengen bleiben ohne Einfluss auf Preise und die Abschlussdauer des Vertrages. I. Geschätzte Auftragsmenge - Gesamtauftragsmenge - Fachkräfte für den Pflege- und Erziehungsdienst: ca. 1.200.000,00 € netto Die voraussichtlichen, geschätzten Auftragswerte in Euro für die gesamte Vertragslaufzeit (4 Jahre) sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Eine Mindestabnahmeverpflichtung besteht nicht (s. Anlage A1 -Leistungsbeschreibung, IV). II. Höchstmenge - Höchstmenge - Fachkräfte für den Pflege- und Erziehungsdienst: : 1.500.000 € netto Der LWL geht davon aus, dass die Höchstmenge tatsächlich um ca. 20% unterschritten wird (s. oben geschätzte Auftragsmenge). Der genannte Wert entspricht der Höchstmenge im Sinne der EuGH-Entscheidung vom 17.06.2021, C-23/20 - Simonsen & Weel.

    Frist: 15.10.2025, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Eignung zur Berufsausübung: Mit der Abgabe seines Angebotes erklärt der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft ausdrücklich, dass: - er/sie das Gewerbe angemeldet hat, - er/sie die gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen erfüllt und beachtet und die krankenversicherungspflichtigen Arbeitnehmer bei der Krankenkasse angemeldet hat, - er/sie das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung vom 23.7.2004 (in der geltenden Fassung) beachtet, - er/sie nicht aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen bestraft worden ist, die die berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellen, - das Angebot auf autonomer sowie betriebsindividueller Kalkulation und Preisbildung beruht und in keinem Zusammenhang mit wettbewerbsbeschränkenden Abreden oder sonstigen Vereinbarungen ähnlicher Art steht, - er/sie bei Vertragsabschluss über eine ausreichende Berufs bzw. Betriebshaftpflichtversicherung verfügen wird, die das Risiko der Leistung abdeckt. Eine aktuelle Police der Haftpflichtversicherung wird dem Auftraggeber auf Verlangen vorgelegt, - keine Verfehlungen vorliegen, die seinen/ihren Ausschluss von der Teilnahme am Wettbewerb rechtfertigen könnten oder gem. § 5 KorruptionsbG NRW zu einem Eintrag in das Vergaberegister führen könnten. Die Bieter, die sich an Vergabeverfahren gem. § 106 GWB beteiligen, versichern zusätzlich, dass die in §§ 123, 124 GWB aufgeführten Ausschlusstatbestände nicht auf sie zutreffen. Sofern abweichend hiervon ein oder mehrere Ausschlusstatbestände zutreffen sollten, sind diese in einer separaten Anlage zu erläutern und die ggf. getroffenen Maßnahmen gem. § 125 GWB darzustellen. Zudem ist eine Eigenerklärung abzugeben, ob sich der Bieter bzw. ein Mitglied der Bietergemeinschaft in einem Insolvenzverfahren oder Liquidation befindet. Im Weiteren ist eine Eigenerklärung abzugeben, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs.1 MiLoG nicht vorliegen. Weiterhin ist eine Erklärung zur Kenntnisnahme der Grundsatzerklärung sowie Einhaltung der Besonderen Verhaltensregelungen für Lieferantenbeziehungen des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe abzugeben. Ferner ist die Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Julil 2022 abzugeben. Bei Bietergemeinschaften sind die geforderten Erklärungen und Informationen für jedes Mitglied der Gemeinschaft einzureichen. Zudem ist vom Bieter zu erklären, dass das Unternehmen über eine gültige Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung nach § 1 AÜG durch die Bundesagentur für Arbeit verfügt. Für die Ausführung des Auftrages gelten die BVB zum TVgGNRW. Der Auftraggeber wird ermächtigt, jederzeit die vom Bieter getätigten Angaben zu überprüfen und entsprechende Auskünfte einzuholen oder Bestätigungen zu verlangen. Der Bieter ist sich bewusst, dass eine im Vergabeverfahren abgegebene vorsätzlich unzutreffende Erklärung in Bezug auf seine Eignung im Ausschluss von der Teilnahme am Wettbewerb führen kann. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Mit den Angebotsunterlagen sind Angaben zum Unternehmen (Name und Hauptsitz, Adresse des Unternehmens, Rechtsform), Amtsgericht/Handelsregister-Nr., Art der wirtschaftlichen Tätigkeit des Gewerbes oder der Branche einzureichen. Weiterhin ist der Gesamtumsatz in den vergangenen 3 Geschäftsjahren (2022, 2023, 2024) im Geschäftsbereich der zu vergebenen Leistungen anzugeben. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: Zur Prüfung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind min. 2 Referenzen (nicht älter als 3 Jahre) zu benennen, die hinsichtlich Art und Umfang der Leistungen sowie Art des Auftraggebers vergleichbar sind. Art und Umfang der Leistungen sind vergleichbar, wenn bei der jeweiligen Referenz eine Personalüberlassung in der Berufsgruppe "Fachkräfte im Pflege- und Erziehungsdienst" erfolgt ist. Art des Auftraggebers ist vergleichbar, wenn es sich bei der jeweiligen Referenz um eine Gesundheitseinrichtung handelt (insbesondere Krankenhäuser, Pflege- und Heimeinrichtungen etc.). Sofern Sie bereits für den LWL als Rahmenvertragspartner über Personaldienstleistungen tätig sind /waren, können Sie den LWL als Referenz benennen. Folgende Informationen sind anzugeben: - Auftraggeber - Telefonnummer - Kurzbeschreibung des Auftrags: Zeitraum der Arbeitnehmerüberlassung (Gesamtzeit), Anzahl der überlassenen Arbeitnehmer, Art und Umfang der Leistungen - Dauer /Länge der Zusammenarbeit Zusätzliche Informationen zur Nachforderung von Unterlagen nach Fristablauf ist nicht ausgeschlossen: Der Auftraggeber bzw. die Vergabestelle behält sich unter den Voraussetzungen des § 56 Abs. 2, 3 VgV vor, unter Fristsetzung dazu aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Angebote, die nicht die geforderten oder nachgeforderten Unterlagen enthalten, werden von der Wertung ausgeschlossen (§ 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV).

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0000 · Personaldienstleistungen (Pflege- und Erziehungsdienst) - LWL-Einrichtungen Marsberg

Reaktionszeiten
30 %
Reaktionsgeschwindigkeit
40 %
Besetzungs-/Erfolgsquote
30 %
Preis
0 %

Vergabeunterlagen

Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.

Zum Ursprungsportal

Anforderungen

Eignung zur Berufsausübung: Mit der Abgabe seines Angebotes erklärt der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft ausdrücklich, dass: - er/sie das Gewerbe angemeldet hat, - er/sie die gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen erfüllt und beachtet und die krankenversicherungspflichtigen Arbeitnehmer bei der Krankenkasse angemeldet hat, - er/sie das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung vom 23.7.2004 (in der geltenden Fassung) beachtet, - er/sie nicht aufgrund eines rechtskräftigen Urteils aus Gründen bestraft worden ist, die die berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellen, - das Angebot auf autonomer sowie betriebsindividueller Kalkulation und Preisbildung beruht und in keinem Zusammenhang mit wettbewerbsbeschränkenden Abreden oder sonstigen Vereinbarungen ähnlicher Art steht, - er/sie bei Vertragsabschluss über eine ausreichende Berufs bzw. Betriebshaftpflichtversicherung verfügen wird, die das Risiko der Leistung abdeckt. Eine aktuelle Police der Haftpflichtversicherung wird dem Auftraggeber auf Verlangen vorgelegt, - keine Verfehlungen vorliegen, die seinen/ihren Ausschluss von der Teilnahme am Wettbewerb rechtfertigen könnten oder gem. § 5 KorruptionsbG NRW zu einem Eintrag in das Vergaberegister führen könnten. Die Bieter, die sich an Vergabeverfahren gem. § 106 GWB beteiligen, versichern zusätzlich, dass die in §§ 123, 124 GWB aufgeführten Ausschlusstatbestände nicht auf sie zutreffen. Sofern abweichend hiervon ein oder mehrere Ausschlusstatbestände zutreffen sollten, sind diese in einer separaten Anlage zu erläutern und die ggf. getroffenen Maßnahmen gem. § 125 GWB darzustellen. Zudem ist eine Eigenerklärung abzugeben, ob sich der Bieter bzw. ein Mitglied der Bietergemeinschaft in einem Insolvenzverfahren oder Liquidation befindet. Im Weiteren ist eine Eigenerklärung abzugeben, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs.1 MiLoG nicht vorliegen. Weiterhin ist eine Erklärung zur Kenntnisnahme der Grundsatzerklärung sowie Einhaltung der Besonderen Verhaltensregelungen für Lieferantenbeziehungen des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe abzugeben. Ferner ist die Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Julil 2022 abzugeben. Bei Bietergemeinschaften sind die geforderten Erklärungen und Informationen für jedes Mitglied der Gemeinschaft einzureichen. Zudem ist vom Bieter zu erklären, dass das Unternehmen über eine gültige Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung nach § 1 AÜG durch die Bundesagentur für Arbeit verfügt. Für die Ausführung des Auftrages gelten die BVB zum TVgGNRW. Der Auftraggeber wird ermächtigt, jederzeit die vom Bieter getätigten Angaben zu überprüfen und entsprechende Auskünfte einzuholen oder Bestätigungen zu verlangen. Der Bieter ist sich bewusst, dass eine im Vergabeverfahren abgegebene vorsätzlich unzutreffende Erklärung in Bezug auf seine Eignung im Ausschluss von der Teilnahme am Wettbewerb führen kann. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Mit den Angebotsunterlagen sind Angaben zum Unternehmen (Name und Hauptsitz, Adresse des Unternehmens, Rechtsform), Amtsgericht/Handelsregister-Nr., Art der wirtschaftlichen Tätigkeit des Gewerbes oder der Branche einzureichen. Weiterhin ist der Gesamtumsatz in den vergangenen 3 Geschäftsjahren (2022, 2023, 2024) im Geschäftsbereich der zu vergebenen Leistungen anzugeben. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: Zur Prüfung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind min. 2 Referenzen (nicht älter als 3 Jahre) zu benennen, die hinsichtlich Art und Umfang der Leistungen sowie Art des Auftraggebers vergleichbar sind. Art und Umfang der Leistungen sind vergleichbar, wenn bei der jeweiligen Referenz eine Personalüberlassung in der Berufsgruppe "Fachkräfte im Pflege- und Erziehungsdienst" erfolgt ist. Art des Auftraggebers ist vergleichbar, wenn es sich bei der jeweiligen Referenz um eine Gesundheitseinrichtung handelt (insbesondere Krankenhäuser, Pflege- und Heimeinrichtungen etc.). Sofern Sie bereits für den LWL als Rahmenvertragspartner über Personaldienstleistungen tätig sind /waren, können Sie den LWL als Referenz benennen. Folgende Informationen sind anzugeben: - Auftraggeber - Telefonnummer - Kurzbeschreibung des Auftrags: Zeitraum der Arbeitnehmerüberlassung (Gesamtzeit), Anzahl der überlassenen Arbeitnehmer, Art und Umfang der Leistungen - Dauer /Länge der Zusammenarbeit Zusätzliche Informationen zur Nachforderung von Unterlagen nach Fristablauf ist nicht ausgeschlossen: Der Auftraggeber bzw. die Vergabestelle behält sich unter den Voraussetzungen des § 56 Abs. 2, 3 VgV vor, unter Fristsetzung dazu aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Angebote, die nicht die geforderten oder nachgeforderten Unterlagen enthalten, werden von der Wertung ausgeschlossen (§ 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV).

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 30.12.2025VergabebekanntmachungBekanntmachung 866617-2025

Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?

Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigen

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.