Pacht und Betrieb eines Gigabit-Breitbandnetzes in Grimma
- Status
- Offen
- Angebotsfrist
- 30.11.2026, 11:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Stadtverwaltung Grimma
- Erfüllungsregion
- Sachsen, Deutschland
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit Aufruf
- Auftragsart
- Dienstleistung
- Veröffentlicht
- 02.11.2026
- CPV-Codes
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- Kommunikationsnetz (32412000)
- Fernsprech- und Datenübertragungsdienste (64210000)
- Vermietung von Kommunikations-Bodenleitungen (64214400)
- Bekanntmachung
- evergabe.de
- Bekanntmachungsnummer
- 759878-2026
- Verfahrensnummer
- 51e952a6-f5fc-45cd-97e5-866b06d1e822
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Die Stadtverwaltung Grimma sucht einen Konzessionsnehmer, der das passive Breitbandnetz in den sogenannten grauen Flecken pachtet und betreibt. Der Betreiber soll die aktive Technik bereitstellen, leistungsfähige Breitbandanschlüsse an Endkunden vermarkten und anderen Anbietern offenen Netzzugang gewähren. Der Auftrag betrifft Grimma in Sachsen und ist auf 2.520 Tage angelegt.
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Leistungsbeschreibung
Gegenstand der Konzession ist im Wesentlichen der Betrieb einer nachhaltigen und hochleistungsfähigen Telekommunikationsnetzinfrastruktur ("Gigabitnetz") sowie die Versorgung der Teilnehmer in dem Gebiet mit hochleistungsfähigen Breitbandanschlüssen als Endkundenprodukte. Das passive Netz soll an den Konzessionsnehmer als Netzbetreiber verpachtet werden. Dieser soll die aktive Technik einbringen, das Netz funktionsfähig betreiben, die Endkundendienste bereitstellen und Drittanbietern offenen Zugang laut § 8 Gigabit Rahmenregelung zu dem Netz gewähren. Zur Umsetzung der flächendeckenden Breitbandversorgung hat die Stadt Grimma beim Bundesministerium für Digitales und Verkehr (seit Mai 2025: Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung) einen Förderantrag auf Gewährung einer Zuwendung nach der Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland" vom 31. März 2023 (Gigabit Richtlinie 2.0) gestellt. Ebenso wurde beim Land Sachsen zur Kofinanzierung ein Förderantrag auf Gewährung einer Zuwendung nach der Richtlinie "Richtlinie Digitale Offensive Sachsen 2023 - RL DiOS 2023" vom 22. August 2023 gestellt.
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Leistungen nach Losen (1)
LOT-0000 · Pacht und Betrieb eines NGA-Breitbandnetzes in der Stadt Grimma, graue Flecken
Gegenstand der Konzession ist im Wesentlichen der Betrieb einer nachhaltigen und hochleistungsfähigen Telekommunikationsnetzinfrastruktur ("Gigabitnetz") sowie die Versorgung der Teilnehmer in dem Gebiet mit hochleistungsfähigen Breitbandanschlüssen als Endkundenprodukte. Das passive Netz soll an den Konzessionsnehmer als Netzbetreiber verpachtet werden. Dieser soll die aktive Technik einbringen, das Netz funktionsfähig betreiben, die Endkundendienste bereitstellen und Drittanbietern offenen Zugang laut § 8 Gigabit Rahmenregelung zu dem Netz gewähren. Zur Umsetzung der flächendeckenden Breitbandversorgung hat die Stadt Grimma beim Bundesministerium für Digitales und Verkehr (seit Mai 2025: Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung) einen Förderantrag auf Gewährung einer Zuwendung nach der Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland" vom 31. März 2023 (Gigabit Richtlinie 2.0) gestellt. Ebenso wurde beim Land Sachsen zur Kofinanzierung ein Förderantrag auf Gewährung einer Zuwendung nach der Richtlinie "Richtlinie Digitale Offensive Sachsen 2023 - RL DiOS 2023" vom 22. August 2023 gestellt..
Anforderungen an deinen Betrieb
Die Nichtvorlage der Ausschlussgründe gemäß §§ 123 bis 126 GWB erfolgt in Form einer Eigenerklärung durch den Bieter (Anlage 04). Die Verifizierung der Eigenerklärung erfolgt durch die Vergabestelle in Form der Einholung eines Auszugs aus dem Wettbewerbsregister. Die Nichtvorlage der Ausschlussgründe nach § 21 AEntG, § 19 MiloG, § 21 SchwarzarbG sowie § 6 WRegG erfolgt in Form einer Eigenerklärung durch den Bieter (Anlage 04). Vorlage der Eigenerklärung Sanktionen auf Grund der Verordnung (EU) 2022/5765 des Rates vom 08. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren. Die Verifizierung der Eigenerklärung erfolgt durch die Vergabestelle in Form der Einholung eines Auszugs aus dem Wettbewerbsregister. Der Konzessionsgeber behält sich vor, Bewerber oder Bieter gem. §§12 Abs. 1 S. 2 KonzVgV, 56 Abs. 2 S. 1 VgV unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen.
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0000 · Pacht und Betrieb eines NGA-Breitbandnetzes in der Stadt Grimma, graue Flecken
- Marketing- und Vertriebskonzept hinsichtlich der Endkundenprodukte
- 20 %
- Endkundenpreise / Qualität der Endkundenprodukte (Privatkunden)
- 10 %
- Entstörzeiten Privatkunden
- 10 %
- Wirtschaftlichkeit des Angebotes, Höhe der Pacht
- 60 %
Vergabeunterlagen
Die Seite mit den Unterlagen ist beim Ursprungsportal nicht mehr erreichbar.
Zum UrsprungsportalAnforderungen
Die Nichtvorlage der Ausschlussgründe gemäß §§ 123 bis 126 GWB erfolgt in Form einer Eigenerklärung durch den Bieter (Anlage 04). Die Verifizierung der Eigenerklärung erfolgt durch die Vergabestelle in Form der Einholung eines Auszugs aus dem Wettbewerbsregister. Die Nichtvorlage der Ausschlussgründe nach § 21 AEntG, § 19 MiloG, § 21 SchwarzarbG sowie § 6 WRegG erfolgt in Form einer Eigenerklärung durch den Bieter (Anlage 04). Vorlage der Eigenerklärung Sanktionen auf Grund der Verordnung (EU) 2022/5765 des Rates vom 08. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren. Die Verifizierung der Eigenerklärung erfolgt durch die Vergabestelle in Form der Einholung eines Auszugs aus dem Wettbewerbsregister. Der Konzessionsgeber behält sich vor, Bewerber oder Bieter gem. §§12 Abs. 1 S. 2 KonzVgV, 56 Abs. 2 S. 1 VgV unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen.
Änderungen und Bieterfragen
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