Pacht und Betrieb eines Gigabit-Breitbandnetzes in Grimma

Status
Offen
Angebotsfrist
30.11.2026, 11:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Erfüllungsregion
Sachsen, Deutschland
Verfahren
Verhandlungsverfahren mit Aufruf
Auftragsart
Dienstleistung
Veröffentlicht
02.11.2026
CPV-Codes
Anzeigen
  • Kommunikationsnetz (32412000)
  • Fernsprech- und Datenübertragungsdienste (64210000)
  • Vermietung von Kommunikations-Bodenleitungen (64214400)
Bekanntmachung
evergabe.de
Bekanntmachungsnummer
759878-2026
Verfahrensnummer
51e952a6-f5fc-45cd-97e5-866b06d1e822

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

Kurzbeschreibung

Die Stadtverwaltung Grimma sucht einen Konzessionsnehmer, der das passive Breitbandnetz in den sogenannten grauen Flecken pachtet und betreibt. Der Betreiber soll die aktive Technik bereitstellen, leistungsfähige Breitbandanschlüsse an Endkunden vermarkten und anderen Anbietern offenen Netzzugang gewähren. Der Auftrag betrifft Grimma in Sachsen und ist auf 2.520 Tage angelegt.

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Leistungsbeschreibung

Gegenstand der Konzession ist im Wesentlichen der Betrieb einer nachhaltigen und hochleistungsfähigen Telekommunikationsnetzinfrastruktur ("Gigabitnetz") sowie die Versorgung der Teilnehmer in dem Gebiet mit hochleistungsfähigen Breitbandanschlüssen als Endkundenprodukte. Das passive Netz soll an den Konzessionsnehmer als Netzbetreiber verpachtet werden. Dieser soll die aktive Technik einbringen, das Netz funktionsfähig betreiben, die Endkundendienste bereitstellen und Drittanbietern offenen Zugang laut § 8 Gigabit Rahmenregelung zu dem Netz gewähren. Zur Umsetzung der flächendeckenden Breitbandversorgung hat die Stadt Grimma beim Bundesministerium für Digitales und Verkehr (seit Mai 2025: Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung) einen Förderantrag auf Gewährung einer Zuwendung nach der Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland" vom 31. März 2023 (Gigabit Richtlinie 2.0) gestellt. Ebenso wurde beim Land Sachsen zur Kofinanzierung ein Förderantrag auf Gewährung einer Zuwendung nach der Richtlinie "Richtlinie Digitale Offensive Sachsen 2023 - RL DiOS 2023" vom 22. August 2023 gestellt.

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Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0000 · Pacht und Betrieb eines NGA-Breitbandnetzes in der Stadt Grimma, graue Flecken

    Gegenstand der Konzession ist im Wesentlichen der Betrieb einer nachhaltigen und hochleistungsfähigen Telekommunikationsnetzinfrastruktur ("Gigabitnetz") sowie die Versorgung der Teilnehmer in dem Gebiet mit hochleistungsfähigen Breitbandanschlüssen als Endkundenprodukte. Das passive Netz soll an den Konzessionsnehmer als Netzbetreiber verpachtet werden. Dieser soll die aktive Technik einbringen, das Netz funktionsfähig betreiben, die Endkundendienste bereitstellen und Drittanbietern offenen Zugang laut § 8 Gigabit Rahmenregelung zu dem Netz gewähren. Zur Umsetzung der flächendeckenden Breitbandversorgung hat die Stadt Grimma beim Bundesministerium für Digitales und Verkehr (seit Mai 2025: Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung) einen Förderantrag auf Gewährung einer Zuwendung nach der Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland" vom 31. März 2023 (Gigabit Richtlinie 2.0) gestellt. Ebenso wurde beim Land Sachsen zur Kofinanzierung ein Förderantrag auf Gewährung einer Zuwendung nach der Richtlinie "Richtlinie Digitale Offensive Sachsen 2023 - RL DiOS 2023" vom 22. August 2023 gestellt..

Anforderungen an deinen Betrieb

Die Nichtvorlage der Ausschlussgründe gemäß §§ 123 bis 126 GWB erfolgt in Form einer Eigenerklärung durch den Bieter (Anlage 04). Die Verifizierung der Eigenerklärung erfolgt durch die Vergabestelle in Form der Einholung eines Auszugs aus dem Wettbewerbsregister. Die Nichtvorlage der Ausschlussgründe nach § 21 AEntG, § 19 MiloG, § 21 SchwarzarbG sowie § 6 WRegG erfolgt in Form einer Eigenerklärung durch den Bieter (Anlage 04). Vorlage der Eigenerklärung Sanktionen auf Grund der Verordnung (EU) 2022/5765 des Rates vom 08. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren. Die Verifizierung der Eigenerklärung erfolgt durch die Vergabestelle in Form der Einholung eines Auszugs aus dem Wettbewerbsregister. Der Konzessionsgeber behält sich vor, Bewerber oder Bieter gem. §§12 Abs. 1 S. 2 KonzVgV, 56 Abs. 2 S. 1 VgV unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen.

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0000 · Pacht und Betrieb eines NGA-Breitbandnetzes in der Stadt Grimma, graue Flecken

Marketing- und Vertriebskonzept hinsichtlich der Endkundenprodukte
20 %
Endkundenpreise / Qualität der Endkundenprodukte (Privatkunden)
10 %
Entstörzeiten Privatkunden
10 %
Wirtschaftlichkeit des Angebotes, Höhe der Pacht
60 %

Vergabeunterlagen

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Anforderungen

Die Nichtvorlage der Ausschlussgründe gemäß §§ 123 bis 126 GWB erfolgt in Form einer Eigenerklärung durch den Bieter (Anlage 04). Die Verifizierung der Eigenerklärung erfolgt durch die Vergabestelle in Form der Einholung eines Auszugs aus dem Wettbewerbsregister. Die Nichtvorlage der Ausschlussgründe nach § 21 AEntG, § 19 MiloG, § 21 SchwarzarbG sowie § 6 WRegG erfolgt in Form einer Eigenerklärung durch den Bieter (Anlage 04). Vorlage der Eigenerklärung Sanktionen auf Grund der Verordnung (EU) 2022/5765 des Rates vom 08. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren. Die Verifizierung der Eigenerklärung erfolgt durch die Vergabestelle in Form der Einholung eines Auszugs aus dem Wettbewerbsregister. Der Konzessionsgeber behält sich vor, Bewerber oder Bieter gem. §§12 Abs. 1 S. 2 KonzVgV, 56 Abs. 2 S. 1 VgV unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen.

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