Oracle-PoF-Lizenzen mit Softwarepflege
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- Nicht angegeben
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Informationstechnikzentrum Bund (ITZBund)
- Erfüllungsregion
- Nordrhein-Westfalen, Deutschland
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren ohne Aufruf
- Auftragsart
- Lieferleistung
- Veröffentlicht
- 21.10.2026
- CPV-Codes
- Softwarepaket und Informationssysteme (48000000)
- Bekanntmachung
- ted.europa.eu
- Bekanntmachungsnummer
- 728902-2026
- Verfahrensnummer
- 0255d354-0802-4278-8f29-5c4cbcb9a136
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Das Informationstechnikzentrum Bund (ITZBund) mit Sitz in Bonn beschafft Oracle-PoF-Lizenzen zur dauerhaften Nutzung einschließlich Softwarepflege. Die ausgeschriebene Vertragsdauer beträgt 360 Tage; eine feste Lizenzmenge ist in den Angaben nicht genannt.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Auf einen Blick
KI-Auswertung der Bekanntmachung
So schnell verstehst du mit VergabeHero jede Ausschreibung.
Leistungsbeschreibung
Softwareüberlassung auf Dauer Typ A, nebst Softwarepflege Oracle PoF Lizenzen
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0000 · Abschluss eines Vertrages ORACLE-PoF
Gegenstand der Ausschreibung ist die Beschaffung von Oracle PoF Lizenzen
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0000 · Abschluss eines Vertrages ORACLE-PoF
- Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt gemäß dem in dem Leistungsverzeichnis vorgegebenen Wertungsschema. Diesem Wertungsschema liegt die einfache Richtwertmethode nach UfAB 2018 (abrufbar unter http://www.cio.bund.de) zugrunde.
- 100 %
Vergabeunterlagen
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Zum UrsprungsportalÄnderungen und Bieterfragen
0 EinträgeKeine Änderungen zur Bekanntmachung bekannt.
Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?
Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigenAlle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.