Objektplanung für die Fassadensanierung der Rathausgebäude D, E und F in Minden
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- Nicht angegeben
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Stadt Minden über Kreis Minden-Lübbecke
- Erfüllungsregion
- Nordrhein-Westfalen, Deutschland
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit Aufruf
- Auftragsart
- Dienstleistung
- Veröffentlicht
- 07.10.2026
- CPV-Codes
- Dienstleistungen von Architekturbüros (71200000)
- Bekanntmachung
- ted.europa.eu
- Bekanntmachungsnummer
- 689847-2026
- Verfahrensnummer
- a8dc3473-5e9b-4a72-a6a4-61634955d5e9
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Die Stadt Minden, vertreten durch den Kreis Minden-Lübbecke, beauftragt die Objektplanung für die Sanierung der Außenhülle und den Umbau der Rathausgebäudeteile D, E und F. Die Gebäude liegen am Großen Domhof in der Innenstadt von Minden; die Umsetzung ist als ein Bauabschnitt vorgesehen. Die Stadtverordnetenversammlung beschloss die Durchführung dieses dritten Bauabschnitts im Februar 2026; ein weiterer Zeitrahmen ist nicht angegeben.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Auf einen Blick
KI-Auswertung der Bekanntmachung
So schnell verstehst du mit VergabeHero jede Ausschreibung.
Leistungsbeschreibung
Die Stadt Minden plant den letzten Teil des Rathauses zu sanieren und umzubauen. Das Objekt befindet sich in der Innenstadt von Minden. Bauort: Kleiner Domhof 17, 32423 Minden, Grundstücksgröße ca. 56.042 m². Der Rathauskomplex im Rathausquartier zwischen Scharn/ Markt, den Plätzen „Kleiner Domhof“ und „Großer Domhof“ und der Straße „Am Rathaus“ wird in der heutigen Form seit Mitte der 1970er-Jahre genutzt. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Minden hat im Februar 2026 beschlossen, den 3. Bauabschnitt der Rathaussanierung umzusetzen. Ziel ist es, die Gebäudeteile D, E und F am Großer Domhof zu sanieren und umzubauen. Die anderen Gebäudeteile sind bereits umgesetzt und in dieser Maßnahme deswegen nicht enthalten. Die bauliche Umsetzung ist in einem Bauabschnitt geplant. Im Rahmen dieses Vergabeverfahrens wird die Objektplanung Gebäude für die Sanierung der Außenhülle der verbliebenen Bauteile D, E und F ausgeschrieben.
Ganze Leistungsbeschreibung anzeigenWeniger anzeigen
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Fassadensanierung Rathaus Minden - 3. BA (Bestandsgebäude D, E und F) - Objektplanung Gebäude
Die Stadt Minden plant den letzten Teil des Rathauses zu sanieren und umzubauen. Das Objekt befindet sich in der Innenstadt von Minden. Bauort: Kleiner Domhof 17, 32423 Minden, Grundstücksgröße ca. 56.042 m². Der Rathauskomplex im Rathausquartier zwischen Scharn/ Markt, den Plätzen „Kleiner Domhof“ und „Großer Domhof“ und der Straße „Am Rathaus“ wird in der heutigen Form seit Mitte der 1970er-Jahre genutzt. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Minden hat im Februar 2026 beschlossen, den 3. Bauabschnitt der Rathaussanierung umzusetzen. Ziel ist es, die Gebäudeteile D, E und F am Großer Domhof zu sanieren und umzubauen. Die anderen Gebäudeteile sind bereits umgesetzt und in dieser Maßnahme deswegen nicht enthalten. Die bauliche Umsetzung ist in einem Bauabschnitt geplant. Im Rahmen dieses Vergabeverfahrens wird die Objektplanung Gebäude für die Sanierung der Außenhülle der verbliebenen Bauteile D, E und F ausgeschrieben.
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0001 · Fassadensanierung Rathaus Minden - 3. BA (Bestandsgebäude D, E und F) - Objektplanung Gebäude
- Schriftliche Ausführungen zur projektspezifischen Bearbeitung im Erstangebot
- 35 %
- Persönliche Referenzen der Projektleitung für vergleichbare Leistungen
- 20 %
- Preis
- 45 %
Vergabeunterlagen
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Zum UrsprungsportalÄnderungen und Bieterfragen
0 EinträgeKeine Änderungen zur Bekanntmachung bekannt.
Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?
Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigenAlle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.