Mikro- und Tischzentrifugen in verschiedenen Kapazitäten
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 30.04.2025, 12:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Universitätsklinikum Bonn AöR
- Erfüllungsregion
- Baden-Württemberg, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Lieferleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 17.04.2025
- CPV-Codes
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- Zentrifugen, Kalander oder Verkaufsautomaten (42930000)
- Zentrifugen (42931000)
- Laborzentrifugen und Zubehör (42931100)
- Bodenzentrifugen (42931110)
- Tischzentrifugen (42931120)
- Bekanntmachung
- dtvp.de
- Bekanntmachungsnummer
- 253724-2025
- Verfahrensnummer
- 644f5d36-e3cc-4540-9028-0aa50dcc4645
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Das Universitätsklinikum Bonn beschafft verschiedene Mikrozentrifugen und Tischzentrifugen mit unterschiedlichen Kapazitäten. Die Lieferung ist für mehrere Standorte in verschiedenen Regionen Deutschlands vorgesehen und umfasst ein Los mit einer Laufzeit von 720 Tagen. Angebote können bis zum 30. April 2025 um 10:00 Uhr (UTC) eingereicht werden.
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Leistungsbeschreibung
Beschaffung von verschiedenen Mikrozentrifugen sowie Tischzentrifugen mit jeweils unterschiedlichen Kapazitäten
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Zentrifugen (offen)
Die EK-UNICO GmbH und die Sana Einkauf & Logistik GmbH beabsichtigen die Beschaffung von verschiedenen Mikrozentrifugen sowie Tischzentrifugen mit jeweils unterschiedlichen Kapazitäten im Auftrag der in der Anlage Teil_A 01 beauftragenden Auftraggeber nach Maßgabe der Leistungsbeschreibung (Anlage Teil D 01) durchzuführen. Im Rahmen der Auftraggeber wurden ausschließlich die Hauptstandorte aufgeführt. Die Bekanntmachung ist auch gültig für die Nebenstandorte bzw. gesellschaftlich verbundene Unternehmen, bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang die vollständige Auflistung gemäß Anlage Teil A 01 "Auftraggeber"
Frist: 30.04.2025, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Es wird darauf hingewiesen, dass die Vergabestelle gemäß § 56 Abs. 2, Abs. 4 VgV fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise sowie fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen bis zum Ablauf einer im Einzelfall zu bestimmenden, angemessenen Nachfrist nachfordern kann. Die Bewerber sollten daher im wohlverstandenen Eigeninteresse sämtliche Erklärungen und Nachweise bereits mit dem Angebot einreichen. Angaben und Nachweise, die von der Vergabestelle nach Ablauf der Einreichungsfrist verlangt werden, sind zu dem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt einzureichen. Werden die Angaben und Nachweise nicht vollständig fristgerecht vorgelegt, wird das Angebot ausgeschlossen. Die Vergabestelle behält sich ausdrücklich vor, im Falle von Zweifeln an den von den Bewerbern/Bietern gemachten Angaben oder vorgelegten Nachweisen Erläuterungen anzufordern. Insbesondere kann die Vorlage von Originalen verlangt werden, wenn Zweifel an der Echtheit von Dokumenten bestehen.
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0001 · Zentrifugen (offen)
- Die meisten Punkte erhält das Angebot des Bieters mit dem niedrigsten Wertungspreis (Konzentrationspreis). Das Angebot mit dem niedrigsten Wertungspreis erhält 50 Wertungspunkte. Zu diesem niedrigsten Wertungspreis erfolgt sodann eine lineare Abstufung der erreichbaren Punkte für die jeweils angebotenen nächsthöheren Wertungspreise. Dazu wird der niedrigste Wertungspreis durch den Wertungspreis des zu wertenden Angebotes dividiert und - in Bezug auf die Gewichtung - mit 50 multipliziert. Für die Wertung der Preise gilt: Wenn eine Leistungsposition vom Bieter nicht angeboten wird, so wird das Angebot nicht ausgeschlossen. Ist es dem Bieter ausnahmsweise unmöglich, einen Preis für ein Produkt anzugeben, wird für die Wertung dieser Position die höchste Preisangabe aus den übrigen Angeboten bei der betreffenden Position in Ansatz gebracht. Entsprechendes gilt, wenn das zu der jeweiligen Leistungsposition angebotene Produkt nicht alle Mindestanforderungen erfüllt. Wird für eine Position von keinem Bieter ein wertbarer Preis angegeben, wird diese Position bei der Bewertung nicht berücksichtigt.
- 50 %
- Zur Beurteilung des für das Vergabeverfahren festgelegten Bewertungskriteriums Qualität erfolgt eine Bewertung anhand der in der Leistungsbeschreibung definierten "Wertungsfragen" durch die Sana Einkauf & Logistik GmbH, der EK-UNICO und/oder einem Kooperationspartner der Sana Einkauf & Logistik GmbH oder der EK-UNICO GmbH. Die Wertungsfragen wurden je Position definiert, sofern Wertungsfragen mit "Ja" beantwortet werden können, erhalten die Bieter hierfür einen Punkt, sofern die Wertungsfragen mit "Nein" beantwortet werden müssen, erhalten die Bieter hierfür null Punkte (0). Soweit die Wertungsfragen nach Punkten gestaffelt sind, erhält der Bieter nach entsprechender Beantwortung der Wertungsfrage die Punkte nach der angegebenen Staffelung, sofern die Wertungsfrage nicht beantwortet wird, erhält der Bieter hierfür null Punkte (0). Im Rahmen der Qualitätsbewertung erfolgt die Bewertung der angebotenen Produkte auf Basis der in der Leistungsbeschreibung definierten Wertungsfragen. Ungewichtet können maximal 433 Punkte erreicht werden. Der Bieter garantiert, im Falle eines Zuschlages, die Artikel in der Qualität "inkl. der in den Wertungsfragen mit Ja oder der jeweiligen beantworteten Eigenschaften" zu liefern. Sofern ein Mitgliedshaus der EK-UNICO GmbH und/oder ein Kooperationspartner der Sana Einkauf & Logistik GmbH im Rahmen der Einzelauftragsvergabe eine eigene Wertung der Qualität durchführen möchte, gilt folgendes: Die Einrichtungen haben die Möglichkeit die Wertung der Qualität anhand Ihrer individuellen Gewichtung (Teil A 01 Auftraggeber der Vergabeunterlagen) vorzunehmen. Die Wertung der Qualität erfolgt auch anhand der Wertungsfragen, nur die Gewichtung kann je Einrichtung im Rahmen der Einzelauftragsvergabe variieren. Darüber hinaus erklärt sich der Bieter mit Abgabe seines Angebotes bereit, dem Auftraggeber bei Bedarf nach Aufforderung innerhalb von 30 Werktagen, die in der Produktbeschreibung angebotenen Leistungsgegenstände für eine kostenfreie Teststellung bereitzustellen. Die Teststellung dient zur Überprüfung und Wertung der Gebrauchsqualität und Funktionalität des ausgeschriebenen Leistungsgegenstandes. Die im Rahmen der Teststellung übermittelten Geräte gehen nicht in den Besitz der Einrichtung über.
- 40 %
- Zur Beurteilung der für das Vergabeverfahren festgelegten Bewertungskriterien ist durch die Bieter ein schriftliches Konzept "Servicequalität" (Teil B 06 der Vergabeunterlagen) mit dem Angebot vorzulegen. Aus dem Konzept soll hervorgehen, wie der Bieter beabsichtigt, die in Teil B 06 der Vergabeunterlagen geforderten Maßnahmen zuverlässig und termingerecht auszuführen und es soll ein schlüssiges Bild vermittelt werden, dass die geforderten Maßnahmen erbracht werden können. Das Konzept wird Vertragsbestandteil. Es bestehen folgende Erwartungen des Auftragsgebers an das Konzept "Servicequalität": 1. Erreichbarkeit eines deutschsprachigen Außendienstes 2. Erreichbarkeit eines deutschsprachigen Innendienstes 3. Beratung 4. Reklamationsbearbeitung 5. Umstellungsunterstützung und -begleitung Zur Bewertung wird das nachfolgende Punktesystem zugrunde gelegt. Das insgesamt überzeugendste Konzept wird dabei mit der Höchstpunktzahl 10 bewertet.
- 10 %
Vergabeunterlagen
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Zum UrsprungsportalAnforderungen
Es wird darauf hingewiesen, dass die Vergabestelle gemäß § 56 Abs. 2, Abs. 4 VgV fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise sowie fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen bis zum Ablauf einer im Einzelfall zu bestimmenden, angemessenen Nachfrist nachfordern kann. Die Bewerber sollten daher im wohlverstandenen Eigeninteresse sämtliche Erklärungen und Nachweise bereits mit dem Angebot einreichen. Angaben und Nachweise, die von der Vergabestelle nach Ablauf der Einreichungsfrist verlangt werden, sind zu dem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt einzureichen. Werden die Angaben und Nachweise nicht vollständig fristgerecht vorgelegt, wird das Angebot ausgeschlossen. Die Vergabestelle behält sich ausdrücklich vor, im Falle von Zweifeln an den von den Bewerbern/Bietern gemachten Angaben oder vorgelegten Nachweisen Erläuterungen anzufordern. Insbesondere kann die Vorlage von Originalen verlangt werden, wenn Zweifel an der Echtheit von Dokumenten bestehen.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 16.06.2025VergabebekanntmachungBekanntmachung 385052-2025
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