Metallbauarbeiten II – Rohrrahmen- und Stahlblechtüren für Kita-Neubau
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 25.06.2026, 10:59 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Gemeinde Ubstadt-Weiher
- Erfüllungsregion
- Baden-Württemberg, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Bauleistung
- Veröffentlicht
- 26.05.2026
- CPV-Codes
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- Türen (44221200)
- Brandschutztüren (44221220)
- Bauarbeiten (45000000)
- Bauarbeiten für Kindergärten (45214100)
- Bauarbeiten für Gebäude im Gesundheitswesen (45215100)
- Bauarbeiten für Stahlkonstruktionen (45223210)
- Metallbauarbeiten (45262670)
- Einbau von Türen und Fenstern sowie Zubehör (45421100)
- Einbau von Türen (45421131)
- Beschlagarbeiten (45421160)
- Verglasungsarbeiten (45441000)
- Bekanntmachung
- subreport.de
- Bekanntmachungsnummer
- 354955-2026
- Verfahrensnummer
- 755001b4-b98c-45d1-8ba5-0a9b4ce86775
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Die Gemeinde Ubstadt-Weiher vergibt Metallbauarbeiten für den Neubau einer Kindertagesstätte mit Arztpraxis im Ortsteil Zeutern. Das Leistungspaket umfasst Rohrrahmentüren mit und ohne Brandschutz sowie Stahlblechtüren in verschiedenen Ausführungen. Die Bewertung erfolgt nach dem Preiskriterium inklusive Wartungskosten, Abgabefrist ist der 25. Juni 2026.
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Leistungsbeschreibung
Metallbauarbeiten II (RR-Türen, Stahltüren mit OL-Band, Stahlaussentüren, Stahlblechtüren Technik DG)
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Metallbauarbeiten II (RR-Türen, Stahlinnen u. -außentüren, Stahlblechtüren Technik)
Metallbauarbeiten II Rohrrahmentüren ohne Brandschutz: - Ausführung 2-flg. mit Oberlicht, ca. 2 Stk. - Ausführung 1-flg. mit Festverglasung, ca. 1 Stk. - 3-seitiges Oberlichtband mit 2 Drehtüren, ca. 1 Stk. Rohrrahmentüren mit Brandschutz: - Ausführung 2-flg. ohne Oberlicht, ca. 1 Stk. - Ausführung 1-flg. ohne Oberlicht ca. 2 Stk. - Ausführung 1-flg. mit Seitenfeld und Oberlichtband, ca. 4 Stk. - Ausführung 1-flg.mit Seitenfeld ohne Oberlicht, ca. 1 Stk. Stahlblechtüren: - Außentüren, 1-flg., ca. 4 Stk. - Innentüren, 1-flg. mit Brandschutz, ca. 3 Stk.
Frist: 25.06.2026, 04:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Es gelten die Regelungen der §§ 123 ff. GWB und § 6e EU ff. VOB/A. Bei den fakultativen Ausschlussgründen wird der Grundsatz der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet. Es gelten die Regelungen der §§ 123 ff. GWB und § 6e EU ff. VOB/A. Bei den fakultativen Ausschlussgründen wird der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet. Es gelten die Regelungen der §§ 123 ff. GWB und § 6e EU ff. VOB/A. Bei den fakultativen Ausschlussgründen wird der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet. Es gelten die Regelungen der §§ 123 ff. GWB und § 6e EU ff. VOB/A. Bei den fakultativen Ausschlussgründen wird der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet. Es gelten die Regelungen der §§ 123 ff. GWB und § 6e EU ff. VOB/A. Bei den fakultativen Ausschlussgründen wird der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet. Es gelten die Regelungen der §§ 123 ff. GWB und § 6e EU ff. VOB/A. Bei den fakultativen Ausschlussgründen wird der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet. Es gelten die Regelungen der §§ 123 ff. GWB und § 6e EU ff. VOB/A. Bei den fakultativen Ausschlussgründen wird der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet Es gelten die Regelungen der §§ 123 ff. GWB und § 6e EU ff. VOB/A. Bei den fakultativen Ausschlussgründen wird der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet. Es gelten die Regelungen der §§ 123 ff. GWB und § 6e EU ff. VOB/A. Bei den fakultativen Ausschlussgründen wird der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet. Es gelten die Regelungen der §§ 123 ff. GWB und § 6e EU ff. VOB/A. Bei den fakultativen Ausschlussgründen wird der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet. Es gelten die Regelungen der §§ 123 ff. GWB und § 6e EU ff. VOB/A. Bei den fakultativen Ausschlussgründen wird der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet. Es gelten die Regelungen der §§ 123 ff. GWB und § 6e EU ff. VOB/A. Bei den fakultativen Ausschlussgründen wird der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet. Es gelten die Regelungen der §§ 123 ff. GWB und § 6e EU ff. VOB/A. Bei den fakultativen Ausschlussgründen wird der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet. Es gelten die Regelungen der §§ 123 ff. GWB und § 6e EU ff. VOB/A. Bei den fakultativen Ausschlussgründen wird der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet. Es gelten die Regelungen der §§ 123 ff. GWB und § 6e EU ff. VOB/A. Bei den fakultativen Ausschlussgründen wird der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet. Eine Nachforderung von Unterlagen erfolgt gemäß § 16a EU VOB/A
Wie wird das Angebot bewertet?
Kriterien ohne Loszuordnung
- Wertungssumme ist der Preis einschließlich der Wartungskosten 100%
Vergabeunterlagen
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Zum UrsprungsportalAnforderungen
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Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 26.08.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 588124-2026
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