Metallbauarbeiten für Neubau Kita mit Arztpraxis in Ubstadt-Weiher
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 25.06.2026, 09:59 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Gemeinde Ubstadt-Weiher
- Erfüllungsregion
- Baden-Württemberg, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Bauleistung
- Veröffentlicht
- 26.05.2026
- CPV-Codes
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- Vordächer (44115710)
- Treppen (44233000)
- Bauarbeiten (45000000)
- Bauarbeiten für Kindergärten (45214100)
- Bauarbeiten für Gebäude im Gesundheitswesen (45215100)
- Bauarbeiten für Stahlkonstruktionen (45223210)
- Metallbauarbeiten (45262670)
- Errichtung von Geländern (45341000)
- Bekanntmachung
- subreport.de
- Bekanntmachungsnummer
- 355395-2026
- Verfahrensnummer
- 43335377-7b8a-4b95-ab41-ef5d79e2a683
Fragenkatalog
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Kurzbeschreibung
Die Gemeinde Ubstadt-Weiher vergibt Metallbauarbeiten für den Neubau einer Kindertagesstätte mit Arztpraxis im Ortsteil Zeutern. Die Leistungen umfassen Außentreppen, Vordächer, Stahlnetzumwehrungen und Geländerkonstruktionen. Die Bewerbungsfrist endet am 25. Juni 2026.
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Leistungsbeschreibung
Metallbauarbeiten I (Aussentreppe, Umwehrung Umgang DG, Innengeländer)
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Metallbauarbeiten I (Aussentreppe, Umwehrung Umgang DG, Innengeländer)
Metallbauarbeiten I: - Aussentreppen 22 Stg mit Zwischenpodest, ca. 2 Stk. - Vordach l x b: ca. 13,00 m x 1,40 m, ca. 1 Stk. - Raumhohe Stahlnetzumwehrung Laubengang OG, ca. 125 qm - Stahlkonstruktion Umwehrung DG, Höhe ca. 1,17 m, ca. 110 lfdm - Stahlkonstruktion Geländer Haupttreppe, EG - DG, ca. 25 qm
Frist: 25.06.2026, 04:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Es gelten die Regelungen der §§ 123 ff. GWB und § 6e EU ff. VOB/A. Bei den fakultativen Ausschlussgründen wird der Grundsatz der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet. Es gelten die Regelungen der §§ 123 ff. GWB und § 6e EU ff. VOB/A. Bei den fakultativen Ausschlussgründen wird der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet. Es gelten die Regelungen der §§ 123 ff. GWB und § 6e EU ff. VOB/A. Bei den fakultativen Ausschlussgründen wird der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet. Es gelten die Regelungen der §§ 123 ff. GWB und § 6e EU ff. VOB/A. Bei den fakultativen Ausschlussgründen wird der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet. Es gelten die Regelungen der §§ 123 ff. GWB und § 6e EU ff. VOB/A. Bei den fakultativen Ausschlussgründen wird der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet. Es gelten die Regelungen der §§ 123 ff. GWB und § 6e EU ff. VOB/A. Bei den fakultativen Ausschlussgründen wird der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet. Es gelten die Regelungen der §§ 123 ff. GWB und § 6e EU ff. VOB/A. Bei den fakultativen Ausschlussgründen wird der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet Es gelten die Regelungen der §§ 123 ff. GWB und § 6e EU ff. VOB/A. Bei den fakultativen Ausschlussgründen wird der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet. Es gelten die Regelungen der §§ 123 ff. GWB und § 6e EU ff. VOB/A. Bei den fakultativen Ausschlussgründen wird der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet. Es gelten die Regelungen der §§ 123 ff. GWB und § 6e EU ff. VOB/A. Bei den fakultativen Ausschlussgründen wird der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet. Es gelten die Regelungen der §§ 123 ff. GWB und § 6e EU ff. VOB/A. Bei den fakultativen Ausschlussgründen wird der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet. Es gelten die Regelungen der §§ 123 ff. GWB und § 6e EU ff. VOB/A. Bei den fakultativen Ausschlussgründen wird der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet. Es gelten die Regelungen der §§ 123 ff. GWB und § 6e EU ff. VOB/A. Bei den fakultativen Ausschlussgründen wird der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet. Es gelten die Regelungen der §§ 123 ff. GWB und § 6e EU ff. VOB/A. Bei den fakultativen Ausschlussgründen wird der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet. Es gelten die Regelungen der §§ 123 ff. GWB und § 6e EU ff. VOB/A. Bei den fakultativen Ausschlussgründen wird der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet. Eine Nachforderung von Unterlagen erfolgt gemäß § 16a EU VOB/A
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Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 26.08.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 589523-2026
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