Machbarkeitsstudie für den Streckenabschnitt BA2 und den Knoten Koblenz

Status
Vergeben
Angebotsfrist
Nicht angegeben
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Erfüllungsregion
Rheinland-Pfalz, Deutschland
Verfahren
Verhandlungsverfahren ohne Aufruf
Auftragsart
Lieferleistung
Veröffentlicht
23.09.2025
CPV-Codes
Elektrische Signaleinrichtungen für den Eisenbahnverkehr (34632200)
Bekanntmachung
ted.europa.eu
Bekanntmachungsnummer
619747-2025
Verfahrensnummer
3acc9e5a-a6d8-4e7f-8ce7-3aa844b340cc

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

Kurzbeschreibung

Die DB InfraGO AG beauftragt eine technische Machbarkeitsstudie für den Streckenabschnitt BA2 im Knotenpunkt Koblenz. Es handelt sich um eine Voruntersuchung zur technischen Bewertung der Infrastruktur. Der Auftrag ist als Einzelauftrag konzipiert.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Auf einen Blick

KI-Auswertung der Bekanntmachung

So schnell verstehst du mit VergabeHero jede Ausschreibung.

Termin buchen

Leistungsbeschreibung

Machbarkeitsstudie Streckenabschnitt BA2, Knoten Koblenz Technische Voruntersuchung (Firma Siemens)

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · (Siemens) Machbarkeitsstudie Streckenabschnitt BA2, Knoten Koblenz Technische Voruntersuchung

    Machbarkeitsstudie Streckenabschnitt BA2, Knoten Koblenz Technische Voruntersuchung (Firma Siemens)

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0001 · (Siemens) Machbarkeitsstudie Streckenabschnitt BA2, Knoten Koblenz Technische Voruntersuchung

Preis
100 %

Vergabeunterlagen

Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.

Zum Ursprungsportal

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 18.06.2026AuftragsänderungBekanntmachung 417782-2026

Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?

Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigen

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.