Luftgestützte Thermografiemessungen und Auswertung an Hochspannungsfreileitungen

Status
Offen
Angebotsfrist
19.11.2026, 12:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
4.650.000 EUR
Lose
1
Auftraggeber
TenneT TSO GmbH
Erfüllungsregion
Bayern, Deutschland
Verfahren
Verhandlungsverfahren mit Aufruf
Auftragsart
Dienstleistung
Veröffentlicht
19.10.2026
CPV-Codes
Anzeigen
  • Thermografen (33111640)
  • Hubschrauber, Flugzeuge, Raumfahrzeuge und andere Luftfahrzeuge mit Antrieb (34710000)
  • Hubschrauber und Flugzeuge (34711000)
  • Stromversorgung (65310000)
Bekanntmachung
s2c.mercell.com
Bekanntmachungsnummer
718745-2026
Verfahrensnummer
5693f585-e3d9-4b9a-9002-7fa45e5c0b91

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

Kurzbeschreibung

Die TenneT TSO GmbH beauftragt die thermografische Untersuchung aus der Luft sowie die Auswertung und Übergabe der Ergebnisse für insgesamt 11.209 Kilometer Freileitungen mit 110, 220 und 380 Kilovolt. Die Leistungen sind für die Befliegungszeiträume 2027 und 2028 vorgesehen und umfassen drei Gebiete in Bayern, Franken, Hessen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein; angestrebt wird die Untersuchung von mindestens 70 Prozent der Leitungslängen. Der geschätzte Auftragswert beträgt 4,65 Millionen Euro.

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Leistungsbeschreibung

Gegenstand der Ausschreibung ist die luftgestützte, thermografische Untersuchung von insgesamt 11.209 Freileitungskilometern auf 110-, 220- und 380-kV-Ebene im Netzgebiet der TenneT TSO GmbH sowie die anschließende Auswertung der Aufnahmen und die Übergabe der Ergebnisse. Die thermografischen Befliegungen sind mittels Luftfahrzeug (bspw. Hubschrauber) durchzuführen. Insbesondere müssen: - große Leitungslängen innerhalb kurzer geeigneter Wetter- und Lastfenster abgearbeitet werden, - eine sichere Befliegung von 110-/220-/380-kV-Freileitungen bei gleichzeitigem Einhalten der erforderlichen Flugprofile gewährleistet werden, - eine ausreichende Reichweite, Flugzeit und Einsatzflexibilität für großräumige Leitungsabschnitte sichergestellt werden, - der Betrieb der Thermografiesysteme ermöglicht werden, - kurzfristige Dispositionen in Abhängigkeit von Netzbetrieb, Wetterlage und Strombelastung umgesetzt werden können. Die Leistungserbringung erfolgt gemäß der Ausschreibungsunterlagen, insbesondere gemäß der "TenneT Richtlinie Thermografie". Die Leistungen werden ausgeschrieben für die Befliegungszeiträume 2027 und 2028. Die ausgeschriebenen Leistungen werden dabei auf folgende drei Lose aufgeteilt: - Los 1: 3.029 Freileitungskilometer (Leitungsbereich: Bayern_Süd & Franken) - Los 2: 3.918 Freileitungskilometer (Leitungsbereich: Hessen & Niedersachsen_Ost) - Los 3: 4.262 Freileitungskilometer (Leitungsbereich: Niedersachsen_West & Schleswig-Holstein) Achtung: Die angegebenen Leitungs-/Stromkreislängen entsprechen dem Bestand im jeweiligen Los. Es wäre wünschenswert, die komplette Länge zu thermografieren. Die Erfahrung hat jedoch gezeigt, dass auf Grund von schlechtem Wetter, fehlender Auslastung oder anderen Netzsituationen tatsächlich nur eine geringere Leitungslänge thermografiert werden kann. Ziel der Thermografiemessungen ist es, mindestens 70 % der Leitungs-/Stromkreislängen zu erreichen. Einen groben Überblick verschafft die in den Ausschreibungsunterlagen beiliegende Netzkarte. Anbieter können sich auf einzelne oder (vorzugsweise) auf alle Lose bewerben. Die maximale Anzahl an Losen, die an einen Bieter vergeben werden können, ist begrenzt auf zwei Lose. Einschränkend ist zu beachten, dass der Zuschlag für ein Los nur erfolgen kann, wenn für das entsprechende Los ein komplettes Team mit Equipment (Personal, Luftfahrzeug, Messsystem) zur Verfügung steht (für zwei Lose also zwei unterschiedliche Teams). Ein Paketnachlass bei Vergabe von zwei Losen ist möglich und gerne gesehen. Die Vergabe erfolgt unter dem Gesichtspunkt der Gesamtwirtschaftlichkeit. Geheimhaltungsverklärung / NDA Der Zugang zu den Ausschreibungsunterlagen ist eingeschränkt. Den Zugang zu den Ausschreibungsunterlagen erhalten Sie nach erfolgter Unterzeichnung der beigefügten Geheimhaltungsvereinbarung. Zum Schutz der Vertraulichkeit von Informationen des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen soll eine Geheimhaltungsvereinbarung geschlossen werden. Dazu verwenden Sie das zum Download bereitgestellte Dokument "Geheimhaltungserklärung_NDA" und senden das von Ihnen unterzeichnete Exemplar via E-Mail an tristan.tausch@tennet.eu und mathias.sprenger@tennet.eu. Bietern ist es jederzeit während des Teilnahmeantragsverfahrens erlaubt unterzeichnete Geheimhaltungsvereinbarungen an den Auftraggeber zu übermitteln. Der Auftraggeber wird dem Bieter nach einer erfolgten Plausibilitätsprüfung Zugang zu den Angebotsunterlagen gewähren. Hieraus kann der Bieter noch nicht ableiten, dass der Auftraggeber die Eignung des Bieters für die weitere Teilnahme am Ausschreibungsverfahren attestiert. Diesbezüglich wird der Auftraggeber nach Ablauf der Teilnahmeantragsfrist gesonderte Aufforderungen zur Angebotsabgabe an die für das Ausschreibungsverfahren zugelassenen Bieter übersenden. ACHTUNG! Es handelt sich hierbei um ein mehrstufiges Ausschreibungsverfahren. Erst nach Auswahl der Bewerber gemäß den vorgegebenen Eignungskriterien im Teilnahmewettbewerb erfolgt der Versand der Angebotsaufforderung an die geeigneten Teilnehmer. In der ersten Stufe (Teilnahmewettbewerb) sind somit keine Angebotsunterlagen einzureichen! Im Teilnahmewettbewerb findet zunächst nur die technische sowie wirtschaftliche Eignungsprüfung hihtlich der Leistungsfähigkeit statt. Der Teilnahmeantrag muss rechtzeitig und zwar spätestens bis zum 19.11.2026 um 12:00 Uhr, CET über die e-Vergabe-Plattform Mercell eingehen (Teilnahmeantragsfrist). Individuelle Fristverlängerungen werden nicht gewährt. Eine Einreichung des Teilnahmeantrags auf dem Postweg, per E-Mail oder per Telefax ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Vorgabe kann zum Ausschluss des Teilnahmeantrags führen.

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Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0000 · Luftgestützte Durchführung von Thermografiemessungen und deren Auswertung im Leitungsnetz der Tennet TSO GmbH 2027 - 20284.650.000 EUR

    Gegenstand der Ausschreibung ist die luftgestützte, thermografische Untersuchung von insgesamt 11.209 Freileitungskilometern auf 110-, 220- und 380-kV-Ebene im Netzgebiet der TenneT TSO GmbH sowie die anschließende Auswertung der Aufnahmen und die Übergabe der Ergebnisse. Die thermografischen Befliegungen sind mittels Luftfahrzeug (bspw. Hubschrauber) durchzuführen. Insbesondere müssen: - große Leitungslängen innerhalb kurzer geeigneter Wetter- und Lastfenster abgearbeitet werden, - eine sichere Befliegung von 110-/220-/380-kV-Freileitungen bei gleichzeitigem Einhalten der erforderlichen Flugprofile gewährleistet werden, - eine ausreichende Reichweite, Flugzeit und Einsatzflexibilität für großräumige Leitungsabschnitte sichergestellt werden, - der Betrieb der Thermografiesysteme ermöglicht werden, - kurzfristige Dispositionen in Abhängigkeit von Netzbetrieb, Wetterlage und Strombelastung umgesetzt werden können. Die Leistungserbringung erfolgt gemäß der Ausschreibungsunterlagen, insbesondere gemäß der "TenneT Richtlinie Thermografie". Die Leistungen werden ausgeschrieben für die Befliegungszeiträume 2027 und 2028. Die ausgeschriebenen Leistungen werden dabei auf folgende drei Lose aufgeteilt: - Los 1: 3.029 Freileitungskilometer (Leitungsbereich: Bayern_Süd & Franken) - Los 2: 3.918 Freileitungskilometer (Leitungsbereich: Hessen & Niedersachsen_Ost) - Los 3: 4.262 Freileitungskilometer (Leitungsbereich: Niedersachsen_West & Schleswig-Holstein) Achtung: Die angegebenen Leitungs-/Stromkreislängen entsprechen dem Bestand im jeweiligen Los. Es wäre wünschenswert, die komplette Länge zu thermografieren. Die Erfahrung hat jedoch gezeigt, dass auf Grund von schlechtem Wetter, fehlender Auslastung oder anderen Netzsituationen tatsächlich nur eine geringere Leitungslänge thermografiert werden kann. Ziel der Thermografiemessungen ist es, mindestens 70 % der Leitungs-/Stromkreislängen zu erreichen. Einen groben Überblick verschafft die in den Ausschreibungsunterlagen beiliegende Netzkarte. Anbieter können sich auf einzelne oder (vorzugsweise) auf alle Lose bewerben. Die maximale Anzahl an Losen, die an einen Bieter vergeben werden können, ist begrenzt auf zwei Lose. Einschränkend ist zu beachten, dass der Zuschlag für ein Los nur erfolgen kann, wenn für das entsprechende Los ein komplettes Team mit Equipment (Personal, Luftfahrzeug, Messsystem) zur Verfügung steht (für zwei Lose also zwei unterschiedliche Teams). Ein Paketnachlass bei Vergabe von zwei Losen ist möglich und gerne gesehen. Die Vergabe erfolgt unter dem Gesichtspunkt der Gesamtwirtschaftlichkeit. Geheimhaltungsverklärung / NDA Der Zugang zu den Ausschreibungsunterlagen ist eingeschränkt. Den Zugang zu den Ausschreibungsunterlagen erhalten Sie nach erfolgter Unterzeichnung der beigefügten Geheimhaltungsvereinbarung. Zum Schutz der Vertraulichkeit von Informationen des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen soll eine Geheimhaltungsvereinbarung geschlossen werden. Dazu verwenden Sie das zum Download bereitgestellte Dokument "Geheimhaltungserklärung_NDA" und senden das von Ihnen unterzeichnete Exemplar via E-Mail an tristan.tausch@tennet.eu und mathias.sprenger@tennet.eu. Bietern ist es jederzeit während des Teilnahmeantragsverfahrens erlaubt unterzeichnete Geheimhaltungsvereinbarungen an den Auftraggeber zu übermitteln. Der Auftraggeber wird dem Bieter nach einer erfolgten Plausibilitätsprüfung Zugang zu den Angebotsunterlagen gewähren. Hieraus kann der Bieter noch nicht ableiten, dass der Auftraggeber die Eignung des Bieters für die weitere Teilnahme am Ausschreibungsverfahren attestiert. Diesbezüglich wird der Auftraggeber nach Ablauf der Teilnahmeantragsfrist gesonderte Aufforderungen zur Angebotsabgabe an die für das Ausschreibungsverfahren zugelassenen Bieter übersenden. ACHTUNG! Es handelt sich hierbei um ein mehrstufiges Ausschreibungsverfahren. Erst nach Auswahl der Bewerber gemäß den vorgegebenen Eignungskriterien im Teilnahmewettbewerb erfolgt der Versand der Angebotsaufforderung an die geeigneten Teilnehmer. In der ersten Stufe (Teilnahmewettbewerb) sind somit keine Angebotsunterlagen einzureichen! Im Teilnahmewettbewerb findet zunächst nur die technische sowie wirtschaftliche Eignungsprüfung hihtlich der Leistungsfähigkeit statt. Der Teilnahmeantrag muss rechtzeitig und zwar spätestens bis zum 19.11.2026 um 12:00 Uhr, CET über die e-Vergabe-Plattform Mercell eingehen (Teilnahmeantragsfrist). Individuelle Fristverlängerungen werden nicht gewährt. Eine Einreichung des Teilnahmeantrags auf dem Postweg, per E-Mail oder per Telefax ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Vorgabe kann zum Ausschluss des Teilnahmeantrags führen.

Anforderungen an deinen Betrieb

"§ 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen)." "§ 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, " "§ 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche), " "den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). " "§ 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland)." "§ 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, " "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. " "Der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. " "Das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden. " "Das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. " "Eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann. " "Das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat. " "§ 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2959) bleiben unberührt. " "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde. " "Das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. " Der Auftraggeber kann die Bewerber unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren (§ 51 Abs. 2 SektVO). Die Unterlagen sind vom Bewerber nach Aufforderung durch den Auftraggeber innerhalb einer festzulegenden angemessenen Frist vorzulegen. Ein Anspruch der Bewerber auf eine Nachforderung von Unterlagen besteht nicht. Teilnahmeanträge, die nicht die geforderten, beziehungsweise bei Ausübung der vorgenannten Möglichkeit nicht die nachgeforderten Unterlagen enthalten, werden ausgeschlossen.

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0000 · Luftgestützte Durchführung von Thermografiemessungen und deren Auswertung im Leitungsnetz der Tennet TSO GmbH 2027 - 2028

Die Bewertung des Kriteriums "Preis" erfolgt in einer vergleichenden Bewertung des jeweils angebotenen Preises zwischen allen Anbietern. Der Bewertungspreis setzt sich zusammen aus den Einzelpositionen multipliziert mit den entsprechenden Mengen pro Positon. Das Angebot mit dem niedrigsten Bewertungspreis erhält die volle Punktzahl von 100% (=Höchstpunktzahl). Alle Angebote, welche höher als 140 % des niedrigsten Bewertungspreises liegen, erhalten 0% Punkte. Zwischen beiden Wertungssummen wird zur Ermittlung der Punktzahl linear interpoliert.
50 %
- Durchführungskonzept und Ablaufplanung - Terminplan und Ressourceneinsatzplan
18 %
- Einhaltung der Spezifikationen - Luftfahrzeug - Messsystem - Teambesatzung
18 %
- verhandelter Vertrag / Änderungen zum Vertragsentwurf
5 %
- Status "Safety Culture Ladder" Zertifizierung - Qualität eingereichter Gefährdungsbeurteilungen - Qualität des eingereichten Project Safety Plans
9 %

Vergabeunterlagen

Die Unterlagen liegen auf einem Portal, das VergabeHero noch nicht automatisch abrufen kann. Sie sind direkt beim Ursprungsportal zu finden.

Zum Ursprungsportal

Anforderungen

"§ 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen)." "§ 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, " "§ 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche), " "den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). " "§ 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland)." "§ 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, " "Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. " "Der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. " "Das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden. " "Das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. " "Eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann. " "Das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat. " "§ 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2959) bleiben unberührt. " "Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde. " "Das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. " Der Auftraggeber kann die Bewerber unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren (§ 51 Abs. 2 SektVO). Die Unterlagen sind vom Bewerber nach Aufforderung durch den Auftraggeber innerhalb einer festzulegenden angemessenen Frist vorzulegen. Ein Anspruch der Bewerber auf eine Nachforderung von Unterlagen besteht nicht. Teilnahmeanträge, die nicht die geforderten, beziehungsweise bei Ausübung der vorgenannten Möglichkeit nicht die nachgeforderten Unterlagen enthalten, werden ausgeschlossen.

Änderungen und Bieterfragen

0 Einträge

Keine Änderungen zur Bekanntmachung bekannt.

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