Lüftungsarbeiten für die Fassadensanierung einer Grundschule
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 10.08.2026, 11:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Stadt Hennef (Sieg)
- Erfüllungsregion
- Nordrhein-Westfalen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Bauleistung
- Veröffentlicht
- 08.07.2026
- CPV-Codes
- Installation von Lüftungsanlagen (45331210)
- Bekanntmachung
- vmp-rheinland.de
- Bekanntmachungsnummer
- 471810-2026
- Verfahrensnummer
- faf10da9-47c2-4d6d-88c6-4efd1b7e99e9
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Die Stadt Hennef (Sieg) beauftragt Lüftungsarbeiten im Rahmen des ersten Bauabschnitts der Fassadensanierung der Grundschule Hanftalstraße. Der Auftrag umfasst Lüftungsanlagen in Hennef im Gebiet Nordrhein-Westfalen, ohne angegebene Mengen oder einen geschätzten Auftragswert. Die Angebotsfrist endet am 10. August 2026 um 09:00 Uhr; den Zuschlag erhält das Angebot mit dem niedrigsten Preis.
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Leistungsbeschreibung
Fassadensanierung Grundschule Hanftalstraße 1.BA
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Fassadensanierung Grundschule Hanftalstraße - 1. Bauabschnitt - Lüftungsarbeiten
Lüftungsanlagen
Frist: 10.08.2026, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
§ 123 GWB Zwingende Ausschlussgründe / § 124 GWB Fakultative Ausschlussgründe Der öffentliche Auftraggeber fordert Bieter, die für den Zuschlag in Betracht kommen, unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auf, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen - insbesondere Erklärungen, Angaben oder Nachweise - nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen - insbesondere Erklärungen, Produkt- und sonstige Angaben oder Nachweise - nachzureichen oder zu vervollständigen Fehlende Preisangaben dürfen nicht nachgefordert werden. Dies gilt nicht für Angebote, bei denen lediglich in unwesentlichen Positionen die Angabe des Preises fehlt und sowohl durch die Außerachtlassung dieser Positionen der Wettbewerb und die Wertungsreihenfolge nicht beeinträchtigt werden als auch bei Wertung dieser Positionen mit dem jeweils höchsten Wettbewerbspreis. Hierbei wird nur auf den Preis ohne Berücksichtigung etwaiger Nebenangebote abgestellt. Der öffentliche Auftraggeber fordert den Bieter auf, die fehlenden Preispositionen zu ergänzen.
Wie wird das Angebot bewertet?
Kriterien ohne Loszuordnung
- Das Angebot mit dem niedrigsten Angebotspreis erhält den Zuschlag
- 1 %
Vergabeunterlagen
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Zum UrsprungsportalAnforderungen
§ 123 GWB Zwingende Ausschlussgründe / § 124 GWB Fakultative Ausschlussgründe Der öffentliche Auftraggeber fordert Bieter, die für den Zuschlag in Betracht kommen, unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auf, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen - insbesondere Erklärungen, Angaben oder Nachweise - nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen - insbesondere Erklärungen, Produkt- und sonstige Angaben oder Nachweise - nachzureichen oder zu vervollständigen Fehlende Preisangaben dürfen nicht nachgefordert werden. Dies gilt nicht für Angebote, bei denen lediglich in unwesentlichen Positionen die Angabe des Preises fehlt und sowohl durch die Außerachtlassung dieser Positionen der Wettbewerb und die Wertungsreihenfolge nicht beeinträchtigt werden als auch bei Wertung dieser Positionen mit dem jeweils höchsten Wettbewerbspreis. Hierbei wird nur auf den Preis ohne Berücksichtigung etwaiger Nebenangebote abgestellt. Der öffentliche Auftraggeber fordert den Bieter auf, die fehlenden Preispositionen zu ergänzen.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 14.09.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 631375-2026
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