Elektroarbeiten für die Fassadensanierung einer Grundschule
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 10.08.2026, 10:30 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- 493.058,7 EUR
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Stadt Hennef (Sieg)
- Erfüllungsregion
- Nordrhein-Westfalen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Bauleistung
- Veröffentlicht
- 08.07.2026
- CPV-Codes
- Installation von Elektroanlagen (45311000)
- Bekanntmachung
- vmp-rheinland.de
- Bekanntmachungsnummer
- 472107-2026
- Verfahrensnummer
- 26a34724-7c02-4941-95ea-e4e27a99fda4
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Die Stadt Hennef (Sieg) beschafft Elektroarbeiten im Rahmen des ersten Bauabschnitts der Fassadensanierung der Grundschule Hanftalstraße in Hennef. Der geschätzte Auftragswert beträgt rund 493.059 Euro. Angebote können bis zum 10. August 2026 um 08:30 Uhr eingereicht werden; den Zuschlag erhält das Angebot mit dem niedrigsten Preis.
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Leistungsbeschreibung
Fassadensanierung Grundschule Hanftalstraße 1.BA
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Fassadensanierung Grundschule Hanftalstraße - 1. Bauabschnitt - Elektroarbeiten
Elektroarbeiten
Frist: 10.08.2026, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
§ 123 GWB Zwingende Ausschlussgründe / § 124 GWB Fakultative Ausschlussgründe Der öffentliche Auftraggeber fordert Bieter, die für den Zuschlag in Betracht kommen, unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auf, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen - insbesondere Erklärungen, Angaben oder Nachweise - nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen - insbesondere Erklärungen, Produkt- und sonstige Angaben oder Nachweise - nachzureichen oder zu vervollständigen Fehlende Preisangaben dürfen nicht nachgefordert werden. Dies gilt nicht für Angebote, bei denen lediglich in unwesentlichen Positionen die Angabe des Preises fehlt und sowohl durch die Außerachtlassung dieser Positionen der Wettbewerb und die Wertungsreihenfolge nicht beeinträchtigt werden als auch bei Wertung dieser Positionen mit dem jeweils höchsten Wettbewerbspreis. Hierbei wird nur auf den Preis ohne Berücksichtigung etwaiger Nebenangebote abgestellt. Der öffentliche Auftraggeber fordert den Bieter auf, die fehlenden Preispositionen zu ergänzen.
Wie wird das Angebot bewertet?
Kriterien ohne Loszuordnung
- Das Angebot mit dem niedrigsten Angebotspreis erhält den Zuschlag
- 1 %
Vergabeunterlagen
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Zum UrsprungsportalAnforderungen
§ 123 GWB Zwingende Ausschlussgründe / § 124 GWB Fakultative Ausschlussgründe Der öffentliche Auftraggeber fordert Bieter, die für den Zuschlag in Betracht kommen, unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auf, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen - insbesondere Erklärungen, Angaben oder Nachweise - nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen - insbesondere Erklärungen, Produkt- und sonstige Angaben oder Nachweise - nachzureichen oder zu vervollständigen Fehlende Preisangaben dürfen nicht nachgefordert werden. Dies gilt nicht für Angebote, bei denen lediglich in unwesentlichen Positionen die Angabe des Preises fehlt und sowohl durch die Außerachtlassung dieser Positionen der Wettbewerb und die Wertungsreihenfolge nicht beeinträchtigt werden als auch bei Wertung dieser Positionen mit dem jeweils höchsten Wettbewerbspreis. Hierbei wird nur auf den Preis ohne Berücksichtigung etwaiger Nebenangebote abgestellt. Der öffentliche Auftraggeber fordert den Bieter auf, die fehlenden Preispositionen zu ergänzen.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 14.09.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 631183-2026
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