Lieferung von Warn- und Wetterschutzjacken für den Feuerwehrbedarf
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 19.11.2024, 10:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Einkauf der Stadt Duisburg (10-31)
- Erfüllungsregion
- Nordrhein-Westfalen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Lieferleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 21.10.2024
- CPV-Codes
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- Kleidung, Fußbekleidung, Gepäckartikel und Zubehör (18000000)
- Ausrüstung für Sicherheitszwecke, Brandbekämpfung, Polizei und Verteidigung (35000000)
- Bekanntmachung
- vergabe.metropoleruhr.de
- Bekanntmachungsnummer
- 634063-2024
- Verfahrensnummer
- 487fa797-3f67-4a8f-8e46-282acf1d1dde
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Der Einkauf der Stadt Duisburg beschafft Warn- und Wetterschutzjacken für den Feuerwehrbedarf. Dafür wird ab Zuschlagserteilung eine Rahmenvereinbarung mit einer Laufzeit von 36 Monaten geschlossen. Die Lieferung erfolgt an das Feuerwehrbedarfslager in Duisburg; Angebote können bis zum 19. November 2024 um 09:00 Uhr eingereicht werden.
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Leistungsbeschreibung
Rahmenvereinbarung ab dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung für 36 Monate über die Lieferung von Warn- und Wetterschutzjacken
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · 2024-0574 Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Warn- und Wetterschutzjacken
Mit dem Bieter, der den Auftrag erhält, wird eine Rahmenvereinbarung vom Zeitpunkt der Auftragserteilung für 36 Monate geschlossen. Die Warn- und Wetterschutzjacken sind zum Feuerwehrbedarfslager, Gießereistr.12, 47053 Duisburg, frei Verwendungsstelle zu liefern. Bitte sprechen Sie die Liefertermine im Vorfeld mit dem Ansprechpartner vor Ort ab. Die entsprechenden Kontaktdaten werden bei der Auftragserteilung übermittelt. Ansonsten ist die Abnahme vor Ort nicht sichergestellt. Die Lieferzeit für die angeforderten Produkte darf maximal 12 Wochen nach Abruf aus der Rahmenvereinbarung betragen. Ausnahme: Die Lieferzeit für die Abrufe aus der Rahmenvereinbarung, die eine Menge größer 500 Stück beinhalten, darf 24 Wochen nach Abruf nicht überschreiten. Nebenangebote, die bessere technische Lösungen beinhalten und dennoch den Bedingungen dieser Leistungsbeschreibung entsprechen, sind zugelassen. Die Änderungsvorschläge sind auf einem Beiblatt vor-zulegen und als solche deutlich zu kennzeichnen. Es muss klar ersichtlich sein, in welchen Punkten sie von der Leistungsbeschreibung abweichen und worin die Abweichung konkret besteht.
Frist: 19.11.2024, 01:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Eine Nachforderung erfolgt nur, wenn dies für die fehlenden Unterlagen rechtlich zulässig ist. Die Stadt Duisburg behält sich vor, auf die Nachforderung von Unterlagen zu verzichten, wenn ein Angebot wirtschaftlich nicht für den Zuschlag vorgesehen werden kann oder aus anderen Gründen bereits auszuschließen ist.
Vergabeunterlagen
Die Seite mit den Unterlagen ist beim Ursprungsportal nicht mehr erreichbar.
Zum UrsprungsportalAnforderungen
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Eine Nachforderung erfolgt nur, wenn dies für die fehlenden Unterlagen rechtlich zulässig ist. Die Stadt Duisburg behält sich vor, auf die Nachforderung von Unterlagen zu verzichten, wenn ein Angebot wirtschaftlich nicht für den Zuschlag vorgesehen werden kann oder aus anderen Gründen bereits auszuschließen ist.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 20.11.2024VergabebekanntmachungBekanntmachung 706526-2024
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