Lieferung von Warn- und Wetterschutzjacken für den Feuerwehrbedarf

Status
Vergeben
Angebotsfrist
19.11.2024, 10:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Erfüllungsregion
Nordrhein-Westfalen, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Lieferleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
21.10.2024
CPV-Codes
Anzeigen
  • Kleidung, Fußbekleidung, Gepäckartikel und Zubehör (18000000)
  • Ausrüstung für Sicherheitszwecke, Brandbekämpfung, Polizei und Verteidigung (35000000)
Bekanntmachungsnummer
634063-2024
Verfahrensnummer
487fa797-3f67-4a8f-8e46-282acf1d1dde

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

Kurzbeschreibung

Der Einkauf der Stadt Duisburg beschafft Warn- und Wetterschutzjacken für den Feuerwehrbedarf. Dafür wird ab Zuschlagserteilung eine Rahmenvereinbarung mit einer Laufzeit von 36 Monaten geschlossen. Die Lieferung erfolgt an das Feuerwehrbedarfslager in Duisburg; Angebote können bis zum 19. November 2024 um 09:00 Uhr eingereicht werden.

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Leistungsbeschreibung

Rahmenvereinbarung ab dem Zeitpunkt der Zuschlagserteilung für 36 Monate über die Lieferung von Warn- und Wetterschutzjacken

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · 2024-0574 Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Warn- und Wetterschutzjacken

    Mit dem Bieter, der den Auftrag erhält, wird eine Rahmenvereinbarung vom Zeitpunkt der Auftragserteilung für 36 Monate geschlossen. Die Warn- und Wetterschutzjacken sind zum Feuerwehrbedarfslager, Gießereistr.12, 47053 Duisburg, frei Verwendungsstelle zu liefern. Bitte sprechen Sie die Liefertermine im Vorfeld mit dem Ansprechpartner vor Ort ab. Die entsprechenden Kontaktdaten werden bei der Auftragserteilung übermittelt. Ansonsten ist die Abnahme vor Ort nicht sichergestellt. Die Lieferzeit für die angeforderten Produkte darf maximal 12 Wochen nach Abruf aus der Rahmenvereinbarung betragen. Ausnahme: Die Lieferzeit für die Abrufe aus der Rahmenvereinbarung, die eine Menge größer 500 Stück beinhalten, darf 24 Wochen nach Abruf nicht überschreiten. Nebenangebote, die bessere technische Lösungen beinhalten und dennoch den Bedingungen dieser Leistungsbeschreibung entsprechen, sind zugelassen. Die Änderungsvorschläge sind auf einem Beiblatt vor-zulegen und als solche deutlich zu kennzeichnen. Es muss klar ersichtlich sein, in welchen Punkten sie von der Leistungsbeschreibung abweichen und worin die Abweichung konkret besteht.

    Frist: 19.11.2024, 01:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Eine Nachforderung erfolgt nur, wenn dies für die fehlenden Unterlagen rechtlich zulässig ist. Die Stadt Duisburg behält sich vor, auf die Nachforderung von Unterlagen zu verzichten, wenn ein Angebot wirtschaftlich nicht für den Zuschlag vorgesehen werden kann oder aus anderen Gründen bereits auszuschließen ist.

Vergabeunterlagen

Die Seite mit den Unterlagen ist beim Ursprungsportal nicht mehr erreichbar.

Zum Ursprungsportal

Anforderungen

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Eine Nachforderung erfolgt nur, wenn dies für die fehlenden Unterlagen rechtlich zulässig ist. Die Stadt Duisburg behält sich vor, auf die Nachforderung von Unterlagen zu verzichten, wenn ein Angebot wirtschaftlich nicht für den Zuschlag vorgesehen werden kann oder aus anderen Gründen bereits auszuschließen ist.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 20.11.2024VergabebekanntmachungBekanntmachung 706526-2024

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