Lieferung von Atemschutzmaterial und Rücknahme von gebrauchtem Material
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 23.09.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Zentrale Vergabestelle der Stadt Rösrath
- Erfüllungsregion
- Nordrhein-Westfalen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Lieferleistung
- Veröffentlicht
- 24.08.2026
- CPV-Codes
- Atemschutzgeräte für die Brandbekämpfung (35111100)
- Bekanntmachung
- vmp-rheinland.de
- Bekanntmachungsnummer
- 584051-2026
- Verfahrensnummer
- cc73bd6c-8148-4bbc-b394-6c4eabbe2ada
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
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Kurzbeschreibung
Die Stadt Rösrath schreibt die Lieferung von Atemschutzmaterial sowie die Rücknahme von gebrauchtem Atemschutzmaterial aus. Die Beschaffung erfolgt im Rahmen der Umsetzung des Brandschutzbedarfsplans zur Sicherstellung einer leistungsfähigen Feuerwehr. Die Ausschreibung ist offen für alle Bieter und wird nach dem Kriterium des niedrigsten Preises vergeben; Angebotsfrist ist der 23. September 2026.
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Leistungsbeschreibung
Lieferung von Atemschutzmaterial und Rücknahme von gebrauchtem Atemschutzmaterial im Rahmen der Umsetzung des Brandschutzbedarfsplans und zur Sicherstellung einer leistungsfähigen Feuerwehr.
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Umstellung auf Atemschutz Überdrucktechnik
Lieferung von Atemschutzmaterial und Rücknahme von gebrauchtem Atemschutzmaterial.
Frist: 23.09.2026, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen: Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen aus, wenn Gründe gemäß § 42 VgV i. V. m. §§ 123 und 124 GWB, §§ 125,126 GWB vorliegen (https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html; https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html; https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__125.html; https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__126.html). ************** Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (https://www.gesetze-im-internet.de/schwarzarbg_2004/__21.html) oder gem.§ 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) (https://dejure.org/gesetze/VOB-A/6e_EU.html) oder gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz ( https://www.gesetze-im-internet.de/milog/__19.html ) oder gem. § 98c AufenthG (https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__98c.html) oder gem. § 22 LkSG (https://www.gesetze-im-internet.de/lksg/__22.html) mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. ************** Zur Prüfung haben nicht präqualifizierte Unternehmen bzw. präqualifizierte Unternehmen folgende Erklärungen und Nachweise zu erbringen: ************** Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in das amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ) der und geben hierzu die PQ-Nummer an (gilt für Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft) Nicht präqualifizierte Unternehmen müssen zusätzlich Eigenerklärungen zu - Eintragungen in die Handwerksrolle/Industrie und Handwerkskammer (wenn Verpflichtung besteht) - Ausschlussgründen nach § 123 oder § 124 GWB und zu ggfs. ergriffenen Selbstreinigungsmaßnahmen iSv § 125 GWB - Insolvenzverfahren und Liquidation - zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung - zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft abgeben. ************** Für nicht präqualifizierte Unternehmen gilt ferner: Der Auftraggeber behält sich vor, von den Bietern der engeren Wahl zu den Eigenerklärungen entsprechende Nachweise und Belege anzufordern. Dies betrifft insbesondere folgende Nachweise: - Referenznachweise - Eigenerklärung zur Zahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen, mit extra ausgewiesenem Leitungs-personal - Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer - Rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde) - Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist - Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt - Qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen, - Vorname, Name, Geburtsdatum und Geburtsort aller Geschäftsführer und Prokuristen - Nachweise hinsichtlich einer eventuell durchgeführten Selbstreinigung ************** Auf gesondertes Verlangen sind für Nachunternehmer/andere Unternehmen Nachweise zur Eignung (PQ-Nummer oder Eigenerklärung sowie die vorgenannten Nachweise) sowie eine Verpflichtungserklärung abzugeben. ************** Hinsichtlich der Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Sozialversicherungsbeiträge kann auch von präqualifizierten Unternehmen eine zusätzliche Bescheinigung verlangt werden. Der AG behält sich ferner vor, die vorstehenden Erklärungen und Nachweise auch von präqualifizierten Unternehmen anzufordern, soweit diese im Präqualifikationsverzeichnis nicht hinterlegt sind. Einige fehlende Bieterunterlagen können nach dem Ermessen der Vergabestelle nach Fristablauf nachgereicht werden. Werden fehlende Unterlagen nachgefordert und nicht oder nicht vollständig innerhalb der gesetzten Frist eingereicht, führt dies zu einem Ausschluss des Angebots. Unterlagen, die zur Berechnung der Wirtschaftlichkeit erforderlich sind, dürfen nicht nachgefordert werden.
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0001 · Umstellung auf Atemschutz Überdrucktechnik
- Preiskriterium für "Niedrigster Preis (ohne Kriterien)"
- 100 %
Vergabeunterlagen
18 Dateien laut Portal · Stand 08.09.2026| Sonstiges | 336 KB | |
| Sonstiges | 249 KB | |
| Sonstiges | 111 KB | |
| Anschreiben | 381 KB | |
| Sonstiges | 269 KB | |
| Formular | 253 KB | |
| Sonstiges | 254 KB | |
| Formular | 253 KB | |
| Leistungsverzeichnis | 99 KB | |
| Sonstiges | 25 KB | |
| Vertragsbedingungen | 192 KB | |
| Vertragsbedingungen | 93 KB | |
| Sonstiges | 52 KB | |
| Sonstiges | 52 KB | |
| Anschreiben | 18 KB | |
| Vertragsbedingungen | 50 KB | |
| Sonstiges | 113 KB | |
| Anschreiben | 109 KB |
Anforderungen
Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen: Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen aus, wenn Gründe gemäß § 42 VgV i. V. m. §§ 123 und 124 GWB, §§ 125,126 GWB vorliegen (https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html; https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html; https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__125.html; https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__126.html). ************** Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (https://www.gesetze-im-internet.de/schwarzarbg_2004/__21.html) oder gem.§ 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) (https://dejure.org/gesetze/VOB-A/6e_EU.html) oder gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz ( https://www.gesetze-im-internet.de/milog/__19.html ) oder gem. § 98c AufenthG (https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__98c.html) oder gem. § 22 LkSG (https://www.gesetze-im-internet.de/lksg/__22.html) mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. ************** Zur Prüfung haben nicht präqualifizierte Unternehmen bzw. präqualifizierte Unternehmen folgende Erklärungen und Nachweise zu erbringen: ************** Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in das amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ) der und geben hierzu die PQ-Nummer an (gilt für Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft) Nicht präqualifizierte Unternehmen müssen zusätzlich Eigenerklärungen zu - Eintragungen in die Handwerksrolle/Industrie und Handwerkskammer (wenn Verpflichtung besteht) - Ausschlussgründen nach § 123 oder § 124 GWB und zu ggfs. ergriffenen Selbstreinigungsmaßnahmen iSv § 125 GWB - Insolvenzverfahren und Liquidation - zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung - zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft abgeben. ************** Für nicht präqualifizierte Unternehmen gilt ferner: Der Auftraggeber behält sich vor, von den Bietern der engeren Wahl zu den Eigenerklärungen entsprechende Nachweise und Belege anzufordern. Dies betrifft insbesondere folgende Nachweise: - Referenznachweise - Eigenerklärung zur Zahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen, mit extra ausgewiesenem Leitungs-personal - Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer - Rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde) - Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist - Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt - Qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen, - Vorname, Name, Geburtsdatum und Geburtsort aller Geschäftsführer und Prokuristen - Nachweise hinsichtlich einer eventuell durchgeführten Selbstreinigung ************** Auf gesondertes Verlangen sind für Nachunternehmer/andere Unternehmen Nachweise zur Eignung (PQ-Nummer oder Eigenerklärung sowie die vorgenannten Nachweise) sowie eine Verpflichtungserklärung abzugeben. ************** Hinsichtlich der Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Sozialversicherungsbeiträge kann auch von präqualifizierten Unternehmen eine zusätzliche Bescheinigung verlangt werden. Der AG behält sich ferner vor, die vorstehenden Erklärungen und Nachweise auch von präqualifizierten Unternehmen anzufordern, soweit diese im Präqualifikationsverzeichnis nicht hinterlegt sind. Einige fehlende Bieterunterlagen können nach dem Ermessen der Vergabestelle nach Fristablauf nachgereicht werden. Werden fehlende Unterlagen nachgefordert und nicht oder nicht vollständig innerhalb der gesetzten Frist eingereicht, führt dies zu einem Ausschluss des Angebots. Unterlagen, die zur Berechnung der Wirtschaftlichkeit erforderlich sind, dürfen nicht nachgefordert werden.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 12.10.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 703689-2026
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