Lieferung von Atemschutzmaterial und Rücknahme von gebrauchtem Material

Status
Vergeben
Angebotsfrist
23.09.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Erfüllungsregion
Nordrhein-Westfalen, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Lieferleistung
Veröffentlicht
24.08.2026
CPV-Codes
Atemschutzgeräte für die Brandbekämpfung (35111100)
Bekanntmachung
vmp-rheinland.de
Bekanntmachungsnummer
584051-2026
Verfahrensnummer
cc73bd6c-8148-4bbc-b394-6c4eabbe2ada

Fragenkatalog

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Kurzbeschreibung

Die Stadt Rösrath schreibt die Lieferung von Atemschutzmaterial sowie die Rücknahme von gebrauchtem Atemschutzmaterial aus. Die Beschaffung erfolgt im Rahmen der Umsetzung des Brandschutzbedarfsplans zur Sicherstellung einer leistungsfähigen Feuerwehr. Die Ausschreibung ist offen für alle Bieter und wird nach dem Kriterium des niedrigsten Preises vergeben; Angebotsfrist ist der 23. September 2026.

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Leistungsbeschreibung

Lieferung von Atemschutzmaterial und Rücknahme von gebrauchtem Atemschutzmaterial im Rahmen der Umsetzung des Brandschutzbedarfsplans und zur Sicherstellung einer leistungsfähigen Feuerwehr.

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · Umstellung auf Atemschutz Überdrucktechnik

    Lieferung von Atemschutzmaterial und Rücknahme von gebrauchtem Atemschutzmaterial.

    Frist: 23.09.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen: Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen aus, wenn Gründe gemäß § 42 VgV i. V. m. §§ 123 und 124 GWB, §§ 125,126 GWB vorliegen (https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html; https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html; https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__125.html; https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__126.html). ************** Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (https://www.gesetze-im-internet.de/schwarzarbg_2004/__21.html) oder gem.§ 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) (https://dejure.org/gesetze/VOB-A/6e_EU.html) oder gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz ( https://www.gesetze-im-internet.de/milog/__19.html ) oder gem. § 98c AufenthG (https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__98c.html) oder gem. § 22 LkSG (https://www.gesetze-im-internet.de/lksg/__22.html) mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. ************** Zur Prüfung haben nicht präqualifizierte Unternehmen bzw. präqualifizierte Unternehmen folgende Erklärungen und Nachweise zu erbringen: ************** Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in das amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ) der und geben hierzu die PQ-Nummer an (gilt für Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft) Nicht präqualifizierte Unternehmen müssen zusätzlich Eigenerklärungen zu - Eintragungen in die Handwerksrolle/Industrie und Handwerkskammer (wenn Verpflichtung besteht) - Ausschlussgründen nach § 123 oder § 124 GWB und zu ggfs. ergriffenen Selbstreinigungsmaßnahmen iSv § 125 GWB - Insolvenzverfahren und Liquidation - zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung - zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft abgeben. ************** Für nicht präqualifizierte Unternehmen gilt ferner: Der Auftraggeber behält sich vor, von den Bietern der engeren Wahl zu den Eigenerklärungen entsprechende Nachweise und Belege anzufordern. Dies betrifft insbesondere folgende Nachweise: - Referenznachweise - Eigenerklärung zur Zahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen, mit extra ausgewiesenem Leitungs-personal - Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer - Rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde) - Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist - Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt - Qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen, - Vorname, Name, Geburtsdatum und Geburtsort aller Geschäftsführer und Prokuristen - Nachweise hinsichtlich einer eventuell durchgeführten Selbstreinigung ************** Auf gesondertes Verlangen sind für Nachunternehmer/andere Unternehmen Nachweise zur Eignung (PQ-Nummer oder Eigenerklärung sowie die vorgenannten Nachweise) sowie eine Verpflichtungserklärung abzugeben. ************** Hinsichtlich der Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Sozialversicherungsbeiträge kann auch von präqualifizierten Unternehmen eine zusätzliche Bescheinigung verlangt werden. Der AG behält sich ferner vor, die vorstehenden Erklärungen und Nachweise auch von präqualifizierten Unternehmen anzufordern, soweit diese im Präqualifikationsverzeichnis nicht hinterlegt sind. Einige fehlende Bieterunterlagen können nach dem Ermessen der Vergabestelle nach Fristablauf nachgereicht werden. Werden fehlende Unterlagen nachgefordert und nicht oder nicht vollständig innerhalb der gesetzten Frist eingereicht, führt dies zu einem Ausschluss des Angebots. Unterlagen, die zur Berechnung der Wirtschaftlichkeit erforderlich sind, dürfen nicht nachgefordert werden.

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0001 · Umstellung auf Atemschutz Überdrucktechnik

Preiskriterium für "Niedrigster Preis (ohne Kriterien)"
100 %

Vergabeunterlagen

18 Dateien laut Portal · Stand 08.09.2026
EE_124_LD_Eignung_Roesrath_ohneReferenzen.pdfSonstiges336 KB
EE_127_Bezug_Russland_Roesrath.pdfSonstiges249 KB
EE_521_Ausschlussgrunde.pdfSonstiges111 KB
FB_213_Angebotsschreiben_Roesrath.pdfAnschreiben381 KB
FB_233_Verzeichnis-Nachunternehmerleistungen.pdfSonstiges269 KB
FB_234_Erklärung Bieter-Arbeitsgemeinschaft.pdfFormular253 KB
FB_235_Verzeichnis-LeistungenKapazitäten-anderer-Unternehmen.pdfSonstiges254 KB
FB_236_Verpflichtungserklärung-anderer-Unternehmen.pdfFormular253 KB
Leistungsbeschreibung_Umstellung_Atemschutz.pdfLVLeistungsverzeichnis99 KB
Preisblatt_Umstellung_Atemschutz.xlsxSonstiges25 KB
VB_214_Besondere_Vertragsbedingungen.pdfVertragsbedingungen192 KB
VB_513_Besondere_Vertragsbedingungen_TVgG_NRW.pdfVertragsbedingungen93 KB
VVB 241 - Abfall 12-2017.docxSonstiges52 KB
VVB 244 - Datenverarbeitung 12-2017.docxSonstiges52 KB
VVB 631 EU - Aufforderung zur Abgabe eines Angebots EU - VgV 07-2019.pdfAnschreiben18 KB
VVB 635 - Zusaetzliche Vertragsbedingungen 12-2017.docxVertragsbedingungen50 KB
312a_322a_Informationen_DSGVO.pdfSonstiges113 KB
511_Bewerbungsbedingungen-VGV.pdfAnschreiben109 KB

Anforderungen

Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen: Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen aus, wenn Gründe gemäß § 42 VgV i. V. m. §§ 123 und 124 GWB, §§ 125,126 GWB vorliegen (https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html; https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html; https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__125.html; https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__126.html). ************** Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (https://www.gesetze-im-internet.de/schwarzarbg_2004/__21.html) oder gem.§ 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) (https://dejure.org/gesetze/VOB-A/6e_EU.html) oder gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz ( https://www.gesetze-im-internet.de/milog/__19.html ) oder gem. § 98c AufenthG (https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__98c.html) oder gem. § 22 LkSG (https://www.gesetze-im-internet.de/lksg/__22.html) mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. ************** Zur Prüfung haben nicht präqualifizierte Unternehmen bzw. präqualifizierte Unternehmen folgende Erklärungen und Nachweise zu erbringen: ************** Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in das amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ) der und geben hierzu die PQ-Nummer an (gilt für Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft) Nicht präqualifizierte Unternehmen müssen zusätzlich Eigenerklärungen zu - Eintragungen in die Handwerksrolle/Industrie und Handwerkskammer (wenn Verpflichtung besteht) - Ausschlussgründen nach § 123 oder § 124 GWB und zu ggfs. ergriffenen Selbstreinigungsmaßnahmen iSv § 125 GWB - Insolvenzverfahren und Liquidation - zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung - zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft abgeben. ************** Für nicht präqualifizierte Unternehmen gilt ferner: Der Auftraggeber behält sich vor, von den Bietern der engeren Wahl zu den Eigenerklärungen entsprechende Nachweise und Belege anzufordern. Dies betrifft insbesondere folgende Nachweise: - Referenznachweise - Eigenerklärung zur Zahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen, mit extra ausgewiesenem Leitungs-personal - Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer - Rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde) - Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist - Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt - Qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen, - Vorname, Name, Geburtsdatum und Geburtsort aller Geschäftsführer und Prokuristen - Nachweise hinsichtlich einer eventuell durchgeführten Selbstreinigung ************** Auf gesondertes Verlangen sind für Nachunternehmer/andere Unternehmen Nachweise zur Eignung (PQ-Nummer oder Eigenerklärung sowie die vorgenannten Nachweise) sowie eine Verpflichtungserklärung abzugeben. ************** Hinsichtlich der Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Sozialversicherungsbeiträge kann auch von präqualifizierten Unternehmen eine zusätzliche Bescheinigung verlangt werden. Der AG behält sich ferner vor, die vorstehenden Erklärungen und Nachweise auch von präqualifizierten Unternehmen anzufordern, soweit diese im Präqualifikationsverzeichnis nicht hinterlegt sind. Einige fehlende Bieterunterlagen können nach dem Ermessen der Vergabestelle nach Fristablauf nachgereicht werden. Werden fehlende Unterlagen nachgefordert und nicht oder nicht vollständig innerhalb der gesetzten Frist eingereicht, führt dies zu einem Ausschluss des Angebots. Unterlagen, die zur Berechnung der Wirtschaftlichkeit erforderlich sind, dürfen nicht nachgefordert werden.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 12.10.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 703689-2026

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