Lieferung von Schulmöbeln für mehrere Schulen
- Status
- Offen
- Angebotsfrist
- Nicht angegeben
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Stadt Emmerich am Rhein
- Erfüllungsregion
- Nordrhein-Westfalen, Deutschland
- Verfahren
- Verfahrensart unbekannt
- Auftragsart
- Lieferleistung
- Veröffentlicht
- 27.08.2026
- CPV-Codes
AnzeigenAusblenden
- Sitze, Stühle sowie Zubehörprodukte und -teile (39110000)
- Tische, Schränke, Schreibtische und Bücherschränke (39120000)
- Schulmöbel (39160000)
- Bekanntmachung
- deutsches-ausschreibungsblatt.de
- Bekanntmachungsnummer
- 25761204
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Die Stadt Emmerich am Rhein beschafft Schulmöbel, insbesondere Stühle und Tische. Die Lieferung erfolgt bis an die Verwendungsstelle in mehreren Schulen in Emmerich am Rhein. Angaben zu Umfang, Auftragswert und Lieferzeitraum sind nicht enthalten.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Auf einen Blick
KI-Auswertung der Bekanntmachung
So schnell verstehst du mit VergabeHero jede Ausschreibung.
Leistungsbeschreibung
Lieferung von Schulmöbeln bis an die Verwendungsstelle (mehrere Schulen in Emmerich am Rhein) Losweise Ausschreibung zur Lieferung von Schulmöbeln (Stühle, Tische)
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0000 · Losweise Ausschreibung zur Lieferung von Schulmöbeln (Stühle, Tische)
Lieferung von Schulmöbeln bis an die Verwendungsstelle (mehrere Schulen in Emmerich am Rhein) Losweise Ausschreibung zur Lieferung von Schulmöbeln (Stühle, Tische)
Vergabeunterlagen
Die Seite mit den Unterlagen ist beim Ursprungsportal nicht mehr erreichbar.
Zum UrsprungsportalÄnderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 27.08.2026BekanntmachungBekanntmachung 54321-PublishingProcess-1a043882cd3-475d56f834058d27
Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?
Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigenAlle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.