Lieferung von Möbeln

Status
Offen
Angebotsfrist
05.11.2026, 09:30 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Erfüllungsregion
Nordrhein-Westfalen, Deutschland
Verfahren
Verfahrensart unbekannt
Auftragsart
Nicht angegeben
Veröffentlicht
22.10.2026
CPV-Codes
Möbel (einschließlich Büromöbel), Zubehör, Haushaltsgeräte (ausgenommen Beleuchtung) und Reinigungsmittel (39000000)
Bekanntmachungsnummer
25963984

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

Die 10 Unterlagen vom Vergabeportal sind noch nicht geladen. Bis dahin stützen sich die Antworten nur auf die Bekanntmachung.

Kurzbeschreibung

Die Stadt Recklinghausen schreibt die Lieferung von Möbeln aus. Der Auftrag ist dem Raum Recklinghausen zugeordnet; Angaben zu Menge, genauerem Umfang oder Lieferzeitraum sind nicht enthalten. Angebote sind bis zum 5. November 2026 um 08:30 Uhr einzureichen.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Auf einen Blick

KI-Auswertung der Bekanntmachung

So schnell verstehst du mit VergabeHero jede Ausschreibung.

Termin buchen

Leistungsbeschreibung

Lieferung von Möbeln

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0000 · Lieferung von Möbeln

    Lieferung von Möbeln

    Frist: 05.11.2026, 01:00 (Europe/Berlin)

Vergabeunterlagen

10 Dateien laut Portal · Stand 23.10.2026
124_LD Eigenerklärung.xlsxFormular134 KB
Angebot.xlsxSonstiges129 KB
Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes.pdfAnschreiben508 KB
BVB.pdfSonstiges434 KB
BWB.pdfSonstiges418 KB
DA_Korruption.pdfSonstiges433 KB
Information DSGVO.pdfSonstiges76 KB
Leistungsbeschreibung.xlsxLVLeistungsverzeichnis78 KB
Nachunternehmer-Leistungen.xlsxSonstiges976 KB
ZVB.pdfSonstiges417 KB

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 23.10.2026BekanntmachungBekanntmachung 25963984

Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?

Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigen

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.