Lieferung von Mobiliar und Ausstattung für multifunktionale Schulräume
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 23.12.2024, 11:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 11
- Auftraggeber
- Stadt Königswinter
- Erfüllungsregion
- Nordrhein-Westfalen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Lieferleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 25.11.2024
- CPV-Codes
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- Möbel (39100000)
- Schulmöbel (39160000)
- Bekanntmachung
- subreport.de
- Bekanntmachungsnummer
- 718154-2024
- Verfahrensnummer
- db5a9016-1797-4f9b-9428-b7e77b1dcb98
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Die Stadt Königswinter beschafft Mobiliar und weitere Ausstattung für die multifunktionale Nutzung von Klassen- und Betreuungsräumen in sieben Grundschulen, einer Grundschul-Dependance und einer Förderschule. Vorgesehen sind unter anderem Tische, Stühle, Schränke, Regale, Akustikelemente, Matten, Bewegungssitze und Whiteboards. Die Ausschreibung umfasst 11 Lose mit einem geschätzten Gesamtvolumen von rund 863.000 Euro über drei Jahre; die Höchstwerte summieren sich auf rund 920.000 Euro. Die Lieferungen sind für den Raum Königswinter (Nordrhein-Westfalen) vorgesehen, die Vertragslaufzeit beträgt 1.050 Tage und die Angebotsfrist endete am 23. Dezember 2024 um 10:00 Uhr.
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Leistungsbeschreibung
Die Stadt Königswinter ist neben einem Gymnasium und einer Gesamtschule auch Träger von sieben Grundschulen zzgl. einer Dependance und einer Förderschule, die dem Rechtsanspruch auf einen OGS-Betreuungsplatz ab 2026 gerecht werden muss. Aus diesem Grund sind Klassenräume so multifunktional einzurichten, dass sie gleichzeitig für Unterricht und Betreuung in Tagesräume zur OGS-Nutzung für Kinder nutzbar sind. Um Klassenräume auch am Nachmittag nutzen zu können, sollen die vorhandenen Räume so eingerichtet werden, dass eine multifunktionale Nutzung möglich ist. Die Ausschreibung ist in 11 Lose aufgeteilt: • Los 1: Möbel: Tische, Stühle, Bänke, Schränke, Regale o Schätzwert RV über 3 Jahre: 323.000 €, Höchstwert RV über 3 Jahre: 343.000 € • Los 2: Stehtische o Schätzwert RV über 3 Jahre: 24.000 €, Höchstwert RV über 3 Jahre: 26.000 € • Los 3: Wand-Klapp-Tische mit passenden Bänken o Schätzwert RV über 3 Jahre: 65.000 €, Höchstwert RV über 3 Jahre: 69.000 € • Los 4: Metallschränke o Schätzwert RV über 3 Jahre: 145.000 €, Höchstwert RV über 3 Jahre: 154.000 € • Los 5: Schuhregale und Garderobenleisten o Schätzwert RV über 3 Jahre: 39.000 €, Höchstwert RV über 3 Jahre: 42.000 € • Los 6: Sitz-Tisch-Kombinationen o Schätzwert RV über 3 Jahre: 44.000 €, Höchstwert RV über 3 Jahre: 47.000 € • Los 7: Akustik-Trennwände, Akustik-Elemente o Schätzwert RV über 3 Jahre: 118.000 €, Höchstwert RV über 3 Jahre: 126.000 € • Los 8: Liege-/ Gymnastikmatten o Schätzwert RV über 3 Jahre: 15.000 €, Höchstwert RV über 3 Jahre: 16.000 € • Los 9: Bewegungssitze / Wackelhocker o Schätzwert RV über 3 Jahre: 19.000 €, Höchstwert RV über 3 Jahre: 21.000 € • Los 10: Whiteboards o Schätzwert RV über 3 Jahre: 23.000 €, Höchstwert RV über 3 Jahre: 25.000 € • Los 11: Mobile Tisch-Sitze o Schätzwert RV über 3 Jahre: 48.000 €, Höchstwert RV über 3 Jahre: 51.000 €
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Leistungen nach Losen (11)
LOT-0001 · Liefer- Dienstleistung zur Lieferung von Mobiliar • Los 1: Möbel: Tische, Stühle, Bänke, Schränke, Regale
Dieses Los umfasst verschiedene Tische, Stühle, Bänke, Schränke, Regale
Frist: 23.12.2024, 01:00 (Europe/Berlin)
LOT-0002 · Liefer- Dienstleistung zur Lieferung von Mobiliar • Los 2: Stehtische
Dieses Los umfasst die Lieferung von Stehtischen.
Frist: 23.12.2024, 01:00 (Europe/Berlin)
LOT-0003 · Liefer- Dienstleistung zur Lieferung von Mobiliar • Los 3: Wand-Klapp-Tische mit passenden Bänken
Dieses Los umfasst die Lieferung von Wand-Klapp-Tischen mit passenden Bänken
Frist: 23.12.2024, 01:00 (Europe/Berlin)
LOT-0004 · Liefer- Dienstleistung zur Lieferung von Mobiliar • Los 4: Metallschränke
Dieses Los umfasst verschiedene Metallschränke.
Frist: 23.12.2024, 01:00 (Europe/Berlin)
LOT-0005 · Liefer- Dienstleistung zur Lieferung von Mobiliar • Los 5: Schuhregale und Garderobenleisten
Dieses Los umfasst verschiedene Schuhregale und Garderobenleisten
Frist: 23.12.2024, 01:00 (Europe/Berlin)
LOT-0006 · Liefer- Dienstleistung zur Lieferung von Mobiliar • Los 6: Sitz-Tisch-Kombinationen
Dieses Los umfasst verschiedene Sitz-Tisch-Kombinationen
Frist: 23.12.2024, 01:00 (Europe/Berlin)
LOT-0007 · Liefer- Dienstleistung zur Lieferung von Mobiliar • Los 7: Akustik-Trennwände, Akustik-Elemente
Dieses Los umfasst verschiedene Akustik-Trennwände, Akustik-Elemente
Frist: 23.12.2024, 01:00 (Europe/Berlin)
LOT-0008 · Liefer- Dienstleistung zur Lieferung von Mobiliar • Los 8: Liege-/ Gymnastikmatten
Dieses Los umfasst verschiedene TLiege-/ Gymnastikmatten
Frist: 23.12.2024, 01:00 (Europe/Berlin)
LOT-0009 · Liefer- Dienstleistung zur Lieferung von Mobiliar • Los 9: Bewegungssitze / Wackelhocker
Dieses Los umfasst verschiedene Bewegungssitze / Wackelhocker
Frist: 23.12.2024, 01:00 (Europe/Berlin)
LOT-0010 · Liefer- Dienstleistung zur Lieferung von Mobiliar • Los 10: Whiteboards
Dieses Los umfasst verschiedene Whiteboards
Frist: 23.12.2024, 01:00 (Europe/Berlin)
LOT-0011 · Liefer- Dienstleistung zur Lieferung von Mobiliar • Los 11: Mobile Tisch-Sitze
Dieses Los umfasst verschiedene Mobile Tisch-Sitze
Frist: 23.12.2024, 01:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Eigenerklärung zu: Ausschlussgünde gemäß §123 GWB: (1) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1.§ 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), 2.§ 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, 3.§ 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),, 4.§ 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), 7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), 8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), 9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder 10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). (2) Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Absatzes 1 stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich. (3) Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. (4) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können. Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat. (5) Von einem Ausschluss nach Absatz 1 kann abgesehen werden, wenn dies aus zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses geboten ist. Voneinem Ausschluss nach Absatz 4 Satz 1 kann abgesehen werden, wenn dies aus zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses geboten ist oder ein Ausschluss offensichtlich unverhältnismäßig wäre. § 125 bleibt unberührt. Eigenerklärung zu: § 124 Fakultative Ausschlussgründe GWB: (1) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden, der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann, eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann, das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder das Unternehmen versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. (2) § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes und § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes bleiben unberührt. Es können folgende Unterlagen nachgefordert werden: 1) Formular: „09.1 - VHB NRW 124 EU Eigenerklärung zur Eignung LD“ 2) Formular: „09.2 - VHB NRW 521 EU Eigenerklärung Ausschlussgründe“ 3) Formular: „09.6 - Eigenerklärung Qualifikation des Unternehmens“ 4) Formular: „09.7 - Erklärung zur Haftpflichtversicherung“ 5) Formular: „09.8 - Eigenerklärung Sanktionen Russland“ 6) Referenzen (09.9 - Referenzvordruck) Ausschließlich für den Fall, dass keine Referenzen oder nicht in ausreichender Anzahl eingereicht wurden. Wurden Referenzen eingereicht, deren Mindestkriterien nicht die Anforderungen erfüllen, dürfen diese nicht durch andere Referenzen ersetzt werden, welche nicht dem Angebot beilagen. 7) Formular: „09.10 - CSX-59-Eigenerklaerung-Informationen-zum-Bieter“ Es können folgende Unterlagen nachgefordert werden: 1) Formular: „09.1 - VHB NRW 124 EU Eigenerklärung zur Eignung LD“ 2) Formular: „09.2 - VHB NRW 521 EU Eigenerklärung Ausschlussgründe“ 3) Formular: „09.6 - Eigenerklärung Qualifikation des Unternehmens“ 4) Formular: „09.7 - Erklärung zur Haftpflichtversicherung“ 5) Formular: „09.8 - Eigenerklärung Sanktionen Russland“
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0001 · Liefer- Dienstleistung zur Lieferung von Mobiliar • Los 1: Möbel: Tische, Stühle, Bänke, Schränke, Regale
- Bewertungsmaßstab für den Preis ist die Höhe des Angebotes Netto-Gesamtpreis je Los. Die Wertung wird für jedes Los einzeln, gemäß den folgenden Kriterien, separat durchgeführt. Der niedrigste Preis je Los wird mit der höchsten Punktzahl (100 Punkte) bewertet. Die weiteren Angebote werden nach folgender Formel mit Punkten bewertet: P = 100 - ((Preis des jeweiligen Angebotes - niedrigster Preis) x 100 / niedrigster Preis). Dabei ist "P" die Punktzahl für das zu bewertende Angebot. 100 Punkte erhält das für den Zuschlag zugelassene Angebot mit dem niedrigsten Preis für das jeweilige Los. "0" Punkte erhalten Angebote, die doppelt so teuer oder mehr als doppelt so teuer als das preislich niedrigste für die Wertung zugelassene Angebot sind.
LOT-0002 · Liefer- Dienstleistung zur Lieferung von Mobiliar • Los 2: Stehtische
- Bewertungsmaßstab für den Preis ist die Höhe des Angebotes Netto-Gesamtpreis je Los. Die Wertung wird für jedes Los einzeln, gemäß den folgenden Kriterien, separat durchgeführt. Der niedrigste Preis je Los wird mit der höchsten Punktzahl (100 Punkte) bewertet. Die weiteren Angebote werden nach folgender Formel mit Punkten bewertet: P = 100 - ((Preis des jeweiligen Angebotes - niedrigster Preis) x 100 / niedrigster Preis). Dabei ist "P" die Punktzahl für das zu bewertende Angebot. 100 Punkte erhält das für den Zuschlag zugelassene Angebot mit dem niedrigsten Preis für das jeweilige Los. "0" Punkte erhalten Angebote, die doppelt so teuer oder mehr als doppelt so teuer als das preislich niedrigste für die Wertung zugelassene Angebot sind.
LOT-0003 · Liefer- Dienstleistung zur Lieferung von Mobiliar • Los 3: Wand-Klapp-Tische mit passenden Bänken
- Bewertungsmaßstab für den Preis ist die Höhe des Angebotes Netto-Gesamtpreis je Los. Die Wertung wird für jedes Los einzeln, gemäß den folgenden Kriterien, separat durchgeführt. Der niedrigste Preis je Los wird mit der höchsten Punktzahl (100 Punkte) bewertet. Die weiteren Angebote werden nach folgender Formel mit Punkten bewertet: P = 100 - ((Preis des jeweiligen Angebotes - niedrigster Preis) x 100 / niedrigster Preis). Dabei ist "P" die Punktzahl für das zu bewertende Angebot. 100 Punkte erhält das für den Zuschlag zugelassene Angebot mit dem niedrigsten Preis für das jeweilige Los. "0" Punkte erhalten Angebote, die doppelt so teuer oder mehr als doppelt so teuer als das preislich niedrigste für die Wertung zugelassene Angebot sind.
LOT-0004 · Liefer- Dienstleistung zur Lieferung von Mobiliar • Los 4: Metallschränke
- Bewertungsmaßstab für den Preis ist die Höhe des Angebotes Netto-Gesamtpreis je Los. Die Wertung wird für jedes Los einzeln, gemäß den folgenden Kriterien, separat durchgeführt. Der niedrigste Preis je Los wird mit der höchsten Punktzahl (100 Punkte) bewertet. Die weiteren Angebote werden nach folgender Formel mit Punkten bewertet: P = 100 - ((Preis des jeweiligen Angebotes - niedrigster Preis) x 100 / niedrigster Preis). Dabei ist "P" die Punktzahl für das zu bewertende Angebot. 100 Punkte erhält das für den Zuschlag zugelassene Angebot mit dem niedrigsten Preis für das jeweilige Los. "0" Punkte erhalten Angebote, die doppelt so teuer oder mehr als doppelt so teuer als das preislich niedrigste für die Wertung zugelassene Angebot sind.
LOT-0005 · Liefer- Dienstleistung zur Lieferung von Mobiliar • Los 5: Schuhregale und Garderobenleisten
- Bewertungsmaßstab für den Preis ist die Höhe des Angebotes Netto-Gesamtpreis je Los. Die Wertung wird für jedes Los einzeln, gemäß den folgenden Kriterien, separat durchgeführt. Der niedrigste Preis je Los wird mit der höchsten Punktzahl (100 Punkte) bewertet. Die weiteren Angebote werden nach folgender Formel mit Punkten bewertet: P = 100 - ((Preis des jeweiligen Angebotes - niedrigster Preis) x 100 / niedrigster Preis). Dabei ist "P" die Punktzahl für das zu bewertende Angebot. 100 Punkte erhält das für den Zuschlag zugelassene Angebot mit dem niedrigsten Preis für das jeweilige Los. "0" Punkte erhalten Angebote, die doppelt so teuer oder mehr als doppelt so teuer als das preislich niedrigste für die Wertung zugelassene Angebot sind.
LOT-0006 · Liefer- Dienstleistung zur Lieferung von Mobiliar • Los 6: Sitz-Tisch-Kombinationen
- Bewertungsmaßstab für den Preis ist die Höhe des Angebotes Netto-Gesamtpreis je Los. Die Wertung wird für jedes Los einzeln, gemäß den folgenden Kriterien, separat durchgeführt. Der niedrigste Preis je Los wird mit der höchsten Punktzahl (100 Punkte) bewertet. Die weiteren Angebote werden nach folgender Formel mit Punkten bewertet: P = 100 - ((Preis des jeweiligen Angebotes - niedrigster Preis) x 100 / niedrigster Preis). Dabei ist "P" die Punktzahl für das zu bewertende Angebot. 100 Punkte erhält das für den Zuschlag zugelassene Angebot mit dem niedrigsten Preis für das jeweilige Los. "0" Punkte erhalten Angebote, die doppelt so teuer oder mehr als doppelt so teuer als das preislich niedrigste für die Wertung zugelassene Angebot sind.
LOT-0007 · Liefer- Dienstleistung zur Lieferung von Mobiliar • Los 7: Akustik-Trennwände, Akustik-Elemente
- Bewertungsmaßstab für den Preis ist die Höhe des Angebotes Netto-Gesamtpreis je Los. Die Wertung wird für jedes Los einzeln, gemäß den folgenden Kriterien, separat durchgeführt. Der niedrigste Preis je Los wird mit der höchsten Punktzahl (100 Punkte) bewertet. Die weiteren Angebote werden nach folgender Formel mit Punkten bewertet: P = 100 - ((Preis des jeweiligen Angebotes - niedrigster Preis) x 100 / niedrigster Preis). Dabei ist "P" die Punktzahl für das zu bewertende Angebot. 100 Punkte erhält das für den Zuschlag zugelassene Angebot mit dem niedrigsten Preis für das jeweilige Los. "0" Punkte erhalten Angebote, die doppelt so teuer oder mehr als doppelt so teuer als das preislich niedrigste für die Wertung zugelassene Angebot sind.
LOT-0008 · Liefer- Dienstleistung zur Lieferung von Mobiliar • Los 8: Liege-/ Gymnastikmatten
- Bewertungsmaßstab für den Preis ist die Höhe des Angebotes Netto-Gesamtpreis je Los. Die Wertung wird für jedes Los einzeln, gemäß den folgenden Kriterien, separat durchgeführt. Der niedrigste Preis je Los wird mit der höchsten Punktzahl (100 Punkte) bewertet. Die weiteren Angebote werden nach folgender Formel mit Punkten bewertet: P = 100 - ((Preis des jeweiligen Angebotes - niedrigster Preis) x 100 / niedrigster Preis). Dabei ist "P" die Punktzahl für das zu bewertende Angebot. 100 Punkte erhält das für den Zuschlag zugelassene Angebot mit dem niedrigsten Preis für das jeweilige Los. "0" Punkte erhalten Angebote, die doppelt so teuer oder mehr als doppelt so teuer als das preislich niedrigste für die Wertung zugelassene Angebot sind.
LOT-0009 · Liefer- Dienstleistung zur Lieferung von Mobiliar • Los 9: Bewegungssitze / Wackelhocker
- Bewertungsmaßstab für den Preis ist die Höhe des Angebotes Netto-Gesamtpreis je Los. Die Wertung wird für jedes Los einzeln, gemäß den folgenden Kriterien, separat durchgeführt. Der niedrigste Preis je Los wird mit der höchsten Punktzahl (100 Punkte) bewertet. Die weiteren Angebote werden nach folgender Formel mit Punkten bewertet: P = 100 - ((Preis des jeweiligen Angebotes - niedrigster Preis) x 100 / niedrigster Preis). Dabei ist "P" die Punktzahl für das zu bewertende Angebot. 100 Punkte erhält das für den Zuschlag zugelassene Angebot mit dem niedrigsten Preis für das jeweilige Los. "0" Punkte erhalten Angebote, die doppelt so teuer oder mehr als doppelt so teuer als das preislich niedrigste für die Wertung zugelassene Angebot sind.
LOT-0010 · Liefer- Dienstleistung zur Lieferung von Mobiliar • Los 10: Whiteboards
- Bewertungsmaßstab für den Preis ist die Höhe des Angebotes Netto-Gesamtpreis je Los. Die Wertung wird für jedes Los einzeln, gemäß den folgenden Kriterien, separat durchgeführt. Der niedrigste Preis je Los wird mit der höchsten Punktzahl (100 Punkte) bewertet. Die weiteren Angebote werden nach folgender Formel mit Punkten bewertet: P = 100 - ((Preis des jeweiligen Angebotes - niedrigster Preis) x 100 / niedrigster Preis). Dabei ist "P" die Punktzahl für das zu bewertende Angebot. 100 Punkte erhält das für den Zuschlag zugelassene Angebot mit dem niedrigsten Preis für das jeweilige Los. "0" Punkte erhalten Angebote, die doppelt so teuer oder mehr als doppelt so teuer als das preislich niedrigste für die Wertung zugelassene Angebot sind.
LOT-0011 · Liefer- Dienstleistung zur Lieferung von Mobiliar • Los 11: Mobile Tisch-Sitze
- Bewertungsmaßstab für den Preis ist die Höhe des Angebotes Netto-Gesamtpreis je Los. Die Wertung wird für jedes Los einzeln, gemäß den folgenden Kriterien, separat durchgeführt. Der niedrigste Preis je Los wird mit der höchsten Punktzahl (100 Punkte) bewertet. Die weiteren Angebote werden nach folgender Formel mit Punkten bewertet: P = 100 - ((Preis des jeweiligen Angebotes - niedrigster Preis) x 100 / niedrigster Preis). Dabei ist "P" die Punktzahl für das zu bewertende Angebot. 100 Punkte erhält das für den Zuschlag zugelassene Angebot mit dem niedrigsten Preis für das jeweilige Los. "0" Punkte erhalten Angebote, die doppelt so teuer oder mehr als doppelt so teuer als das preislich niedrigste für die Wertung zugelassene Angebot sind.
Vergabeunterlagen
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Zum UrsprungsportalAnforderungen
Eigenerklärung zu: Ausschlussgünde gemäß §123 GWB: (1) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1.§ 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), 2.§ 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, 3.§ 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),, 4.§ 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), 7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), 8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), 9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder 10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). (2) Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Absatzes 1 stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich. (3) Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. (4) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können. Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat. (5) Von einem Ausschluss nach Absatz 1 kann abgesehen werden, wenn dies aus zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses geboten ist. Voneinem Ausschluss nach Absatz 4 Satz 1 kann abgesehen werden, wenn dies aus zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses geboten ist oder ein Ausschluss offensichtlich unverhältnismäßig wäre. § 125 bleibt unberührt. Eigenerklärung zu: § 124 Fakultative Ausschlussgründe GWB: (1) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden, der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann, eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann, das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder das Unternehmen versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. (2) § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes und § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes bleiben unberührt. Es können folgende Unterlagen nachgefordert werden: 1) Formular: „09.1 - VHB NRW 124 EU Eigenerklärung zur Eignung LD“ 2) Formular: „09.2 - VHB NRW 521 EU Eigenerklärung Ausschlussgründe“ 3) Formular: „09.6 - Eigenerklärung Qualifikation des Unternehmens“ 4) Formular: „09.7 - Erklärung zur Haftpflichtversicherung“ 5) Formular: „09.8 - Eigenerklärung Sanktionen Russland“ 6) Referenzen (09.9 - Referenzvordruck) Ausschließlich für den Fall, dass keine Referenzen oder nicht in ausreichender Anzahl eingereicht wurden. Wurden Referenzen eingereicht, deren Mindestkriterien nicht die Anforderungen erfüllen, dürfen diese nicht durch andere Referenzen ersetzt werden, welche nicht dem Angebot beilagen. 7) Formular: „09.10 - CSX-59-Eigenerklaerung-Informationen-zum-Bieter“ Es können folgende Unterlagen nachgefordert werden: 1) Formular: „09.1 - VHB NRW 124 EU Eigenerklärung zur Eignung LD“ 2) Formular: „09.2 - VHB NRW 521 EU Eigenerklärung Ausschlussgründe“ 3) Formular: „09.6 - Eigenerklärung Qualifikation des Unternehmens“ 4) Formular: „09.7 - Erklärung zur Haftpflichtversicherung“ 5) Formular: „09.8 - Eigenerklärung Sanktionen Russland“
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 17.03.2025Berichtigung 1Bekanntmachung 169009-2025
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