Lieferung von mindestens zwei verschiedenen Wassersorten für eine Klinik
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 24.05.2024, 11:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- BG Kliniken Ludwigshafen und Tübingen gGmbH
- Erfüllungsregion
- Rheinland-Pfalz, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Lieferleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 25.04.2024
- CPV-Codes
- Alkoholfreie Getränke (15980000)
- Bekanntmachung
- dtvp.de
- Bekanntmachungsnummer
- 247978-2024
- Verfahrensnummer
- 19864054-ab4b-40e6-9f3e-1949321fc440
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Die BG Klinik Ludwigshafen benötigt mindestens zwei verschiedenartige Wasser zur Versorgung von Patienten und Mitarbeitenden. Der Auftrag umfasst die Belieferung der Klinik in Ludwigshafen, eine Mengenangabe ist nicht genannt. Angebote müssen bis zum 24. Mai 2024 um 09:00 Uhr eingereicht werden.
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Leistungsbeschreibung
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Belieferung der BG Klinik Ludwigshafen mit mindestens zwei verschiedenartigen Wassern für die Patienten- und Mitarbeiterversorgung.
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Getränke für die Patienten- und Mitarbeiterversorgung
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Belieferung der BG Klinik Ludwigshafen mit mindestens zwei verschiedenartigen Wassern für die Patienten- und Mitarbeiterversorgung.
Frist: 24.05.2024, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Die Nachforderung von Unterlagen unterliegt den Bestimmungen des § 56 VgV. Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen.
Vergabeunterlagen
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Zum UrsprungsportalAnforderungen
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Die Nachforderung von Unterlagen unterliegt den Bestimmungen des § 56 VgV. Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 24.07.2024VergabebekanntmachungBekanntmachung 445281-2024
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