Lieferung von Dieselkraftstoff für den Zugantrieb
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- Nicht angegeben
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Akciju sabiedrība "Pasažieru vilciens"
- Erfüllungsregion
- LV00A, LVA
- Verfahren
- Nicht offenes Verfahren
- Auftragsart
- Lieferleistung
- Veröffentlicht
- 29.10.2026
- CPV-Codes
- Dieselkraftstoff (09134200)
- Bekanntmachung
- ted.europa.eu
- Bekanntmachungsnummer
- 751420-2026
- Verfahrensnummer
- 761ee91d-6cdd-4260-81b2-7b4466fc0f4f
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Die Ausschreibung betrifft die Einrichtung eines dynamischen Beschaffungssystems für Dieselkraftstoff zum Antrieb von Zügen. Auftraggeber ist die Akciju sabiedrība „Pasažieru vilciens“ mit Sitz in Riga, Lettland; Angaben zu Liefermenge und Laufzeit sind nicht enthalten.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Auf einen Blick
KI-Auswertung der Bekanntmachung
So schnell verstehst du mit VergabeHero jede Ausschreibung.
Leistungsbeschreibung
Dinamiskā iepirkumu sistēmas izveide dīzeļdegvielas piegādes vilcienu vilcei nodrošināšanai
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0000 · Dīzeļdegvielas piegāde vilcienu vilcei
Dinamiskā iepirkumu sistēmas izveide dīzeļdegvielas piegādes vilcienu vilcei nodrošināšanai
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0000 · Dīzeļdegvielas piegāde vilcienu vilcei
- Atbilstoši nolikumam - DIS tiks iekļauti kandidāti, kas atbilst nolikumā izvirzītajām kvalifikācijas prasībām (punkti piešķirti netiks).
- 100 %
Vergabeunterlagen
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Zum UrsprungsportalÄnderungen und Bieterfragen
0 EinträgeKeine Änderungen zur Bekanntmachung bekannt.
Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?
Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigenAlle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.