Lieferung von Büromöbeln und Ausstattung

Status
Vergeben
Angebotsfrist
29.01.2026, 11:30 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Erfüllungsregion
Berlin, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Lieferleistung
Veröffentlicht
19.12.2025
CPV-Codes
Möbel (39100000)
Bekanntmachung
meinauftrag.rib.de
Bekanntmachungsnummer
848793-2025
Verfahrensnummer
2a655a89-5240-4d5e-8cd0-da9a770d1db6

Fragenkatalog

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Kurzbeschreibung

Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen in Berlin schreibt die Lieferung von diversen Möbelstücken aus. Der Auftrag umfasst unter anderem Bürodrehstühle, Schreibtische, Seminartische, Rollcontainer sowie Spinde und Garderobenständer. Es handelt sich um eine einmalige Beschaffung zur Ausstattung von Räumlichkeiten.

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Leistungsbeschreibung

Lose Möbel: - 39 Stück Bürodrehstuhl - 18 Stück Seminarstuhl mit Schreibtablar - 72 Stück Besprechungsstuhl - 90 Stück Spiegelpolster für Sitzfläche Seminar- und Besprechungsstuhl - 44 Stück Schreibtisch rechteckig - 1 Stück Besprechungstisch rechteckig - 1 Stück Besprechungstisch rund - 6 Stück Klapp- und staffelbarer Seminartisch - 2 Stück Tisch Teeküche, 440x120x74 cm, rechteckig - 39 Stück Rollcontainer - 1 Stück Untersuchungsliege - 1 Stück Rednerpult - 4 Stück Garderobenständer - 30 Stück Spinde mit Sitzbank, 4 Abteile - 1 Stück Spinde mit Sitzbank, 2 Abteile

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Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0000 · VE 6.12 Ausstattung

    Lose Möbel: - 39 Stück Bürodrehstuhl - 18 Stück Seminarstuhl mit Schreibtablar - 72 Stück Besprechungsstuhl - 90 Stück Spiegelpolster für Sitzfläche Seminar- und Besprechungsstuhl - 44 Stück Schreibtisch rechteckig - 1 Stück Besprechungstisch rechteckig - 1 Stück Besprechungstisch rund - 6 Stück Klapp- und staffelbarer Seminartisch - 2 Stück Tisch Teeküche, 440x120x74 cm, rechteckig - 39 Stück Rollcontainer - 1 Stück Untersuchungsliege - 1 Stück Rednerpult - 4 Stück Garderobenständer - 30 Stück Spinde mit Sitzbank, 4 Abteile - 1 Stück Spinde mit Sitzbank, 2 Abteile

    Frist: 29.01.2026, 01:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Bildung krimineller Vereinigungen und alle weiteren Ausschlussgründe gemäß § 6e EU VOB/A: - Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation - Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit des Bieters in Frage stellt - Angabe zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung - Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft bzw. die Durchführung von Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 6f EU VOB/A Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB Fakultative Ausschlussgründe und gemäß Artikel 57 der Richtlinie 2014/24/EU (1) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, 3. das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden, 4. der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, 5. ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann, 6. eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann, 7. das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, 8. das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder 9. das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. (2) § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2959) bleiben unberührt. siehe Vergabeunterlagen

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LOT-0000 · VE 6.12 Ausstattung

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Anforderungen

Bildung krimineller Vereinigungen und alle weiteren Ausschlussgründe gemäß § 6e EU VOB/A: - Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation - Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit des Bieters in Frage stellt - Angabe zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung - Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft bzw. die Durchführung von Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 6f EU VOB/A Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB Fakultative Ausschlussgründe und gemäß Artikel 57 der Richtlinie 2014/24/EU (1) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, 3. das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden, 4. der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, 5. ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann, 6. eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann, 7. das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, 8. das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder 9. das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. (2) § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2959) bleiben unberührt. siehe Vergabeunterlagen

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 01.06.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 371397-2026

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