Lieferung und Ausbau batterieelektrischer Funkstreifenwagen
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- Nicht angegeben
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Hessisches Polizeipräsidium für Technik
- Erfüllungsregion
- Hessen, Deutschland
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren ohne Aufruf
- Auftragsart
- Lieferleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 16.06.2025
- CPV-Codes
- Polizeifahrzeuge (34114200)
- Bekanntmachung
- ted.europa.eu
- Bekanntmachungsnummer
- 384793-2025
- Verfahrensnummer
- 8cd84bfa-1315-4d64-b03b-71714c329c76
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Das Hessische Polizeipräsidium für Technik in Wiesbaden beschafft über einen Rahmenvertrag batterieelektrische Funkstreifenwagen einschließlich ihres Ausbaus. Vorgesehen ist eine Mindestabnahme von 5 Fahrzeugen sowie eine optionale Abnahme von 26 weiteren Fahrzeugen. Der Vertrag hat eine Laufzeit von 720 Tagen; die Leistung ist der Region Wiesbaden zugeordnet.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Auf einen Blick
KI-Auswertung der Bekanntmachung
So schnell verstehst du mit VergabeHero jede Ausschreibung.
Leistungsbeschreibung
Rahmenvertrag zur Lieferung von batterieelektrischen Funkstreifenwagen inklusive Ausbau.
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0000 · RV Lieferung von Funkstreifenwagen - BEV
Mindestabnahmemenge: 5 Fahrzeuge Optionale Abnahmemenge: 26 Fahrzeuge
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0000 · RV Lieferung von Funkstreifenwagen - BEV
- Preis
- 100 %
Vergabeunterlagen
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Zum UrsprungsportalÄnderungen und Bieterfragen
0 EinträgeKeine Änderungen zur Bekanntmachung bekannt.
Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?
Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigenAlle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.