Lieferung von 20-kV-Mittelspannungskabeln für einen Netzanschluss in Mainz-Kastel

Status
Offen
Angebotsfrist
23.11.2026, 14:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Auftraggeber
Mainzer Netze GmbH
Erfüllungsregion
Hessen, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Lieferleistung
Veröffentlicht
23.10.2026
CPV-Codes
Anzeigen
  • Isolierte Elektrokabel, -leitungen und -drähte (31300000)
  • Mittelspannungskabel (31321220)
Bekanntmachungsnummer
733613-2026
Verfahrensnummer
d84049bb-021b-44f0-8bb7-3d10e2dd1a4d

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

Kurzbeschreibung

Die Mainzer Netze GmbH beschafft für einen Kundenanschluss in der Anna-Birle-Straße in Mainz-Kastel voraussichtlich vier Mittelspannungskabelsysteme aus Aluminium mit einem Querschnitt von 500 mm² und einer Gesamtlänge von etwa 16.800 Metern. Die Kabel werden für die Baumaßnahme im Sommer 2027 benötigt; die Angebotsfrist endet am 23. November 2026.

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Leistungsbeschreibung

Lieferung eines Mittelspannungskabels 20kV für einen Netzanschluss in der Anna-Birle-Straße, Mainz-Kastel für die Mainzer Netze GmbH Projektnummer 1000-TP-01716

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0000 · 20kV-Kabel, Anna-Birle-Straße, Mainz-Kastel, TP01716 - 30029450

    Für die Baumaßnahme hinter dem Projekt "TP 1716 KAS - Vorgezogener Anschluss" werden kommenden Sommer (2027) für einen Kundenanschluss voraussichtlich 4 Mittelspannungskabel-systeme mit einem Querschnitt von 500mm² (Aluminium) und einer ungefähren Gesamtlänge von 16.800 m benötigt. Weitergehende Informationen können den Vergabeunterlagen entnommen werden.

    Frist: 23.11.2026, 01:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Darüber hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB sowie die Erklärung zu Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) 833/2014 und die Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtgengesetzes, insbesondere § 22 LkSG. Fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen bzw. fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen können zum Ausschluss des Bewerbers oder Bieters vom Vergabeverfahren führen. Die Vergabestelle behält sich daher vor, Bewerber oder Bieter gemäß § 51 Abs. 2 SektVO aufzufordern, innerhalb einer von der Vergabestelle gesetzten angemessenen Nachfrist fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Etwaige Änderungen des Bewerbers oder Bieters an seinen Angaben müssen zweifelsfrei sein. Wenn die nachzureichenden, zu vervollständigenden und/oder zu korrigierenden Unterlagen daraufhin nicht innerhalb der Nachfrist bei der Vergabestelle eingehen, führt dies zum Ausschluss des Bewerbers oder Bieters vom weiteren Vergabeverfahren. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit ist der Eingang auf dem Server der Vergabeplattform. Die Vergabestelle ist zur Nachforderung nicht verpflichtet. Die Entscheidung steht in ihrem freien Ermessen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen (vgl. § 51 Abs. 3 SektVO).

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0000 · 20kV-Kabel, Anna-Birle-Straße, Mainz-Kastel, TP01716 - 30029450

Alleiniges Zuschlagskriterium ist der Angebotspreis gemäß Angebotsdeckblatt (Dokument 05).
100 %

Vergabeunterlagen

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Anforderungen

Darüber hinaus gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB sowie die Erklärung zu Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) 833/2014 und die Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtgengesetzes, insbesondere § 22 LkSG. Fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen bzw. fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen können zum Ausschluss des Bewerbers oder Bieters vom Vergabeverfahren führen. Die Vergabestelle behält sich daher vor, Bewerber oder Bieter gemäß § 51 Abs. 2 SektVO aufzufordern, innerhalb einer von der Vergabestelle gesetzten angemessenen Nachfrist fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Etwaige Änderungen des Bewerbers oder Bieters an seinen Angaben müssen zweifelsfrei sein. Wenn die nachzureichenden, zu vervollständigenden und/oder zu korrigierenden Unterlagen daraufhin nicht innerhalb der Nachfrist bei der Vergabestelle eingehen, führt dies zum Ausschluss des Bewerbers oder Bieters vom weiteren Vergabeverfahren. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit ist der Eingang auf dem Server der Vergabeplattform. Die Vergabestelle ist zur Nachforderung nicht verpflichtet. Die Entscheidung steht in ihrem freien Ermessen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen (vgl. § 51 Abs. 3 SektVO).

Änderungen und Bieterfragen

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