Lieferung von 16 Netzhautfunktionstestsystemen mit Installation und Schulung

Status
Vergeben
Angebotsfrist
Nicht angegeben
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Erfüllungsregion
Rheinland-Pfalz, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Lieferleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
19.12.2023
CPV-Codes
Medizinische Geräte (33100000)
Bekanntmachung
ted.europa.eu
Bekanntmachungsnummer
768740-2023
Verfahrensnummer
6f6ac520-e110-4884-bc16-5c2a8539f121

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

Kurzbeschreibung

Das Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr mit Sitz in Bonn beschafft im Rahmen einer Rahmenvereinbarung 16 Netzhautfunktionstestsysteme. Zum Leistungsumfang gehören die Lieferung, Installation, Inbetriebnahme und Schulung. Die Leistung ist der Region Koblenz (NUTS-Code DEB11) zugeordnet; ein konkreter Zeitrahmen oder eine Frist ist nicht angegeben.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Auf einen Blick

KI-Auswertung der Bekanntmachung

So schnell verstehst du mit VergabeHero jede Ausschreibung.

Termin buchen

Leistungsbeschreibung

Abschluss einer Rahmenvereinbarrung über die Lieferung von Netzhautfunktionstestsystemen inklusive Installation, Inbetriebnahme und Schulung

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0000 · NN011 - Netzhautfunktionstestsystem

    16 Netzhautfunktionstestsysteme inklusive Installation, Inbetriebnahme und Schulung

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0000 · NN011 - Netzhautfunktionstestsystem

Preis
100 %

Vergabeunterlagen

Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.

Zum Ursprungsportal

Änderungen und Bieterfragen

0 Einträge

Keine Änderungen zur Bekanntmachung bekannt.

Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?

Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigen

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.