Lieferung verschiedener Verkehrszeichen für Frankfurt am Main

Status
Vergeben
Angebotsfrist
Nicht angegeben
Geschätzter Wert
559.400 EUR
Lose
1
Erfüllungsregion
Hessen, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Lieferleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
05.02.2024
CPV-Codes
Verkehrsschilder (34992200)
Bekanntmachung
ted.europa.eu
Bekanntmachungsnummer
73816-2024
Verfahrensnummer
a3e3c074-8191-4279-8417-da32447559ca

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

Kurzbeschreibung

Die Stadt Frankfurt am Main, Amt für Straßenbau und Erschließung, beschafft Verkehrszeichen für die Region Frankfurt am Main. Vorgesehen sind ungefähr 1.500 runde, 1.100 quadratische, 2.000 rechteckige und 370 dreieckige Verkehrszeichen in unterschiedlichen Größen. Der geschätzte Auftragswert beträgt 559.400 Euro; ein Lieferzeitraum oder eine Frist ist nicht angegeben.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Auf einen Blick

KI-Auswertung der Bekanntmachung

So schnell verstehst du mit VergabeHero jede Ausschreibung.

Termin buchen

Leistungsbeschreibung

Lieferung von Verkehrszeichen

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0000 · 550 Lieferung von Verkehrszeichen BBZ West

    Lieferung von: ca. 1.500 St VZ Ronden in unterschiedlichen Größen ca. 1.100 St. Quadrat in unterschiedlichen Größen ca. 2.000 St. Rechteck in unterschiedlichen Größen ca. 370 St. Dreieck in unterschiedlichen Größen

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0000 · 550 Lieferung von Verkehrszeichen BBZ West

Preis
100 %

Vergabeunterlagen

Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.

Zum Ursprungsportal

Änderungen und Bieterfragen

0 Einträge

Keine Änderungen zur Bekanntmachung bekannt.

Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?

Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigen

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.