Rahmenvertrag zur Lieferung von Verkehrszeichen, Wegweisern und Befestigungsmaterial

Status
Vergeben
Angebotsfrist
13.12.2024, 10:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Erfüllungsregion
Bremen, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Lieferleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
13.11.2024
CPV-Codes
Verkehrsschilder (34992200)
Bekanntmachung
vergabe.bremen.de
Bekanntmachungsnummer
690041-2024
Verfahrensnummer
cf4a83a5-a494-401f-bc0d-666ff2c8a5fe

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Kurzbeschreibung

Der Magistrat der Stadt Bremerhaven, vertreten durch das Amt für Straßen- und Brückenbau, beschafft im Rahmen eines Rahmenvertrags Standardverkehrszeichen, Pfeil- und Tabellenwegweiser sowie Ausrüstungsteile einschließlich zugehörigem Befestigungsmaterial. Die Lieferungen erfolgen nach den Vorgaben des Auftraggebers für das Stadtgebiet Bremerhaven. Angebote müssen bis zum 13. Dezember 2024 um 09:00 Uhr eingereicht werden.

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Leistungsbeschreibung

Rahmenvertrag über die Lieferung von Verkehrszeichen und Ausrüstungsteilen inkl. Befestigungsmaterial

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0000 · Rahmenvertrag über die Lieferung von Verkehrszeichen und Ausrüstungsteilen inkl. Befestigungsmaterial

    Der Magistrat der Stadt Bremerhaven, vertreten durch das Amt für Straßen- und Brückenbau, als Auftraggeber (AG) beabsichtigt den Abschluss eines Rahmenvertrages über die Lieferung von Verkehrszeichen und Ausrüstungsteilen inkl. Zugehörigem Befestigungsmaterial nach Angaben des AG. Leistungsgegenstand ist die Lieferung und Herstellung von Standard Verkehrszeichen nach Form, Größe und Aufbau nach Vorgaben des AG, Pfeil- und Tabellenwegweisern und Ausrüstungsteilen, sowie die Lieferung von Rohrrahmen und -pfosten und Sperrpfosten. Die Lieferung von Standard Verkehrszeichen hat spätestens 10 Werktage, die von sonstigen Verkehrszeichen und Materialien spätestens 15 Werktage nach Textform oder telefonischem Abruf zu erfolgen. Die Stoffe müssen vom AN abgeladen werden. Ggf. ist ein Mitnahmestapler oder eine Hebebühne erforderlich. Die Stoffe werden nach Weisung des AG an einem zentralen dafür vorgesehenen Ort abgeladen. Der AN erhält für jede Maßnahme einen gesonderten Einzelauftrag. Jeder Einzelauftrag hat eine Bestell-/ Kommissionsnummer. Der AN hat eine Auftragsbestätigung zu erstellen und diese an den Beauftragten des AG zu übersenden. In dieser Auftragsbestätigung ist die Bestell- / Kommissionsnummer anzugeben. Die Übermittlung von Einzelauftrag und Auftragsbestätigung findet in Textform per E-Mail statt. Der AN erstellt für die Pfeilwegweiser, Tabellenwegweiser nach LV (Leistungsverzeichnis) Position 02 und für Verkehrszeichen nach Form, Größe und Aufbau nach Vorgaben des AG, Korrekturabzüge und übermittelt diese an den AG. Nur nach Freigabe durch den AG ist die endgültige Fertigung zulässig. Die Kosten sind in den Angebotspreis einzurechnen.

    Frist: 13.12.2024, 01:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Es gelten die gesetzlichen Aus-schlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Sat-zung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren • gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzar-beitsbekämpfungsgesetz oder • gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerent-sendegesetz oder • gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Frei-heitsstrafe von mehr als drei Mona-ten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende oder unvollständige unternehmensbezogene Un-terlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen oder zu vervollständigen oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen (vgl. § 56 Abs. 2 Satz 1 VgV). Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen (§ 56 Abs. 3 VgV).

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LOT-0000 · Rahmenvertrag über die Lieferung von Verkehrszeichen und Ausrüstungsteilen inkl. Befestigungsmaterial

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Anforderungen

Es gelten die gesetzlichen Aus-schlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Sat-zung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren • gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzar-beitsbekämpfungsgesetz oder • gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerent-sendegesetz oder • gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Frei-heitsstrafe von mehr als drei Mona-ten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende oder unvollständige unternehmensbezogene Un-terlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen oder zu vervollständigen oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen (vgl. § 56 Abs. 2 Satz 1 VgV). Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen (§ 56 Abs. 3 VgV).

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 28.02.2025VergabebekanntmachungBekanntmachung 135863-2025

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