Lieferung und Montage einer Prallwand für die Sporthalle des Bildungscampus Naumburg
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 28.04.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Burgenlandkreis
- Erfüllungsregion
- Sachsen-Anhalt, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Bauleistung
- Veröffentlicht
- 30.03.2026
- CPV-Codes
- Wandverkleidungsarbeiten (45432210)
- Bekanntmachung
- evergabe-online.de
- Bekanntmachungsnummer
- 216002-2026
- Verfahrensnummer
- c174f5c9-86ff-485a-a7e7-8c5114a76297
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Der Burgenlandkreis schreibt die Lieferung und Montage einer Prallwand für die neue Drei-Feld-Sporthalle des Bildungscampus Naumburg aus. Der Auftrag umfasst die flächenelastische Unterkonstruktion, die Prallwandbekleidung aus Birkensperrholz sowie zugehörige Revisionstüren und Sportgerätetüren. Es handelt sich um ein Einzelgewerk im Rahmen des Neubauprojekts.
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Leistungsbeschreibung
Der Burgenlandkreis als Bauherr beabsichtigt die Errichtung eines neuen Schulcampus auf dem Areal „ Stadtquartier Schönburger Straße “, bestehend aus Schulgebäude und 3 - Felder - Sporthalle. Das ebenfalls auf dem Gelände geplante Zentrum für das Berufsvorbereitende Jahr ( BVJ ) ist nicht Gegenstand dieser Ausschreibung. Das Baufeld für den geplanten Campusneubau befindet sich östlich des Naumburger Zentrums im Geltungsbereich eines rechtsgültigen Bebauungsplanes ( B - Plan Nr . 62 “ Stadtquartier Schönburger Straße" ). Die ehemalige Bebauung sowie die Oberflächenbeläge wurden bereits zurückgebaut. Das Schulgrundstück selbst liegt an der südlich verlaufenden Schönburger Straße sowie an der östlich verlaufenden, im Zuge des B- Plan- Verfahrens neu geplanten und errichteten Dr. - Wilhelm- Kniest- Straße zwischen der Schönburger Straße und der Grochlitzer Straße an. Zum Campus gehört noch das Grundstück mit der Flurstücksnummer 692. Hier befindet sich derzeit eine durch das Technische Hilfswerk ( THW ) genutzte Anlage. Das dort geplante Gebäude ist nicht Gegenstand dieser Ausschreibung. Das Straßenquartier zwischen Schönburger- , Rosa-Luxemburg und Grochlitzer Straße ist gekennzeichnet durch eine weitgehend homogen wirkende Bebauung durch meist dreigeschossige Wohngebäude. Das Grundstück ist weitgehend eben und umfasst eine Fläche von 25.196m2. Die baulichen Anlagen des neuen Schulcampus werden auf drei Gebäudebereiche verteilt . In der Angebotsaufforderung sind die Gebäudeteile des Bauvorhabens wie folgt bezeichnet: Teilobjekt A Schulgebäude Das Gebäude, d as die Schulräume der Förderschule, d er Sekundarschule und Teile des BVJ beherbergt, bildet als größte Baumasse das Zentrum der Anlage und ist selbst in drei „ Gebäudekuben“ gegliedert, höhenmäßig gestaffelt zwischen zwei und vier Obergeschossen. D ie drei Baukörperbereiche sind jeweils um einen Innenhofkern gegliedert. Die Gebäude werden in Massivbauweise mit tragenden Wänden und Stützen aus Stahlbeton sowie Stahlbetondecken mit Flachdach errichtet. Die Gründung erfolgt auf Stahlbetonbodenplatten . Der mittlere Gebäudeteil ( A 1) ist unterkellert, die nördlichen und südlichen Gebäudeteile ( A2 und A3 ) sind nicht unterkellert. Teilobjekt B Sporthalle Die Drei -Feld-Sporthalle ist im Anschluss an das Schulgebäude nördlich angeordnet . An dem großen Hallenraum mit DIN- Maßen ( 4 5 x 2 7 m ) schließt sich an der südlichen Längsseite ein zweigeschossiger Funktionstrakt an. Die Gebäudegründung für den Sozialtrakt erfolgt als Plattengründung mit bewehrten Stahlbeton- Bodenplatten, die Halle wird mit Einzelfundamenten und Fundamentstreifen unter den Außenwänden gegründet. Die tragenden Wände, Stützen sowie die Geschossdecken im Sozialtrakt werden in Stahlbetonbauweise errichtet. Das Hallendach wird mit Leimholzbindern und einer Tragschale aus Stahltrapezblech ausgebildet. Werkstattgebäude des BVJ (Bauteil C) Das Werkstattgebäude liegt im nordwestliche Grundstücksteil auf dem „THW-Gelände“. Es besteht aus einem 2-geschossigem Sozialgebäude (Bestand) und einer eingeschossigen Werkhalle (Neubau). Das 2- geschossige Bestandsgebäude hat die Abmaße l x b x h 19,90 x 12,35 x 6,96 m und soll ohne wesentliche statisch-konstruktive Eingriffe ergänzende Funktionen wie Umkleiden, Lehrerbereich, Sanitärräume und Technikräume aufnehmen. Die Werkhalle hat die Abmaße l x b x h 33,90 x 28,40 x 4,78 m und wird in Massivbauweise auf einer bewehrten Stahlbeton-Bodenplatte sowie Streifenfundamenten unter den Außenwänden errichtet. Die tragenden Außen- und Innenwände sind gemäß statischem Konzept aus Stahlbeton. Die Dachdecke des Werkstattgebäudes wird mit 40 cm dicken Betonfertigteilen aus Spannbetonhohlplatten hergestellt.
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Leistungen nach Losen (1)
LOT-0000 · Bildungscampus Naumburg, Schönburger Straße, 06618 Naumburg, Los 3-22: Prallwand Sporthalle
Los3-22 Prallwand Teilobjekt B: Sporthalle Prallwand - ca.125 m² Unterkonstruktion flächenelastisch und kraftabbauend, 120 mm - ca.335 m² Unterkonstruktion flächenelastisch und kraftabbauend, 270-320 mm - ca. 470 m² Prallwandbekleidung aus furnierten Birkensperrholzplatten, Decklage Eiche - ca. 326 m² Zulage Akustiklochung (Mikroperforierung) - Ca. 13 St Revisionstüren und Medienklappen, bis 0,40x0,75 m in Prallwand - 2 St Sportgerätetür, ca. 0,25x3,2m in Prallwand Türen und Tore - 3 St. Außentüren, einflüglig, innen seitig mit Prallwandbekleidung - 3 St. Innentüren, einflüglig, mit hallenseitiger Prallwandbekleidung - 5. St. Geräteraumtore 3.00x2,50m mit hallenseitiger Prallwandbekleidung - 3 St Regieraumfenster, ballwurfsicher
Frist: 28.04.2026, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Bildung krimineller Vereinigung - Zwingender Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB. Bildung terroristischer Vereinigungen - Zwingender Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB. Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung - Zwingender Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 1 Nr. 2 und 3 GWB. Betrug oder Subventionsbetrug - Zwingender Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 1 Nr. 4 und 5 GWB. Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung - Zwingender Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 1 Nr. 6, 7, 8 und 9 GWB. Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung - Zwingender Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB. Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen - Zwingender Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 4 Nr. 1 GWB. Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben - Zwingender Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 4 Nr. 1 GWB. Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen - Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB. Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen - Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB. Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen - Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB. Zahlungsunfähigkeit - Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB. Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren - Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB. Einstellung der beruflichen Tätigkeit - Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB. Schwere Verfehlung - Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB. Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen - Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB. Interessenkonflikt - Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB. Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung - Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB. Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags - Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB. Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens - Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 8 und 9 GWB. Es gelten die nationalen Ausschlussgründe nach TVergG LSA und VgV i.V.m. VOB-A/EU. 1. Leistungsverzeichnis oder Kurzleistungsverzeichnis für das/die angebotene/-n Los/-e als PDF-Datei mit den Eintragungen der Angebotspreise des Bieters. Eine Nicht-Abgabe dieser PDF-Datei führt zum Ausschluss des Angebotes. Diese Unterlagen werden nicht nachgefordert.
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LOT-0000 · Bildungscampus Naumburg, Schönburger Straße, 06618 Naumburg, Los 3-22: Prallwand Sporthalle
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Bildung krimineller Vereinigung - Zwingender Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB. Bildung terroristischer Vereinigungen - Zwingender Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB. Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung - Zwingender Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 1 Nr. 2 und 3 GWB. Betrug oder Subventionsbetrug - Zwingender Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 1 Nr. 4 und 5 GWB. Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung - Zwingender Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 1 Nr. 6, 7, 8 und 9 GWB. Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung - Zwingender Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB. Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen - Zwingender Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 4 Nr. 1 GWB. Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben - Zwingender Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 4 Nr. 1 GWB. Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen - Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB. Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen - Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB. Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen - Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB. Zahlungsunfähigkeit - Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB. Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren - Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB. Einstellung der beruflichen Tätigkeit - Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB. Schwere Verfehlung - Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB. Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen - Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB. Interessenkonflikt - Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB. Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung - Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB. Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags - Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB. Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens - Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 8 und 9 GWB. Es gelten die nationalen Ausschlussgründe nach TVergG LSA und VgV i.V.m. VOB-A/EU. 1. Leistungsverzeichnis oder Kurzleistungsverzeichnis für das/die angebotene/-n Los/-e als PDF-Datei mit den Eintragungen der Angebotspreise des Bieters. Eine Nicht-Abgabe dieser PDF-Datei führt zum Ausschluss des Angebotes. Diese Unterlagen werden nicht nachgefordert.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 01.07.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 450978-2026
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