Trennvorhänge und Schutznetzanlagen für die Sporthalle des Bildungscampus Naumburg

Burgenlandkreis

Status
Vergeben
Angebotsfrist
30.07.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Auftragswert
Nicht angegeben
Lose
1
Auftraggeber
Burgenlandkreis
Erfüllungsregion
Sachsen-Anhalt, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Bauleistung
Veröffentlicht
25.06.2026
Originalbekanntmachung
ted.europa.eu
Bekanntmachungsnummer
437489-2026
Verfahrensnummer
d07bf58f-eeac-44f9-9391-40ea3b59188d
CPV-Codes
Trennwände (44112310); Einbau von Trennwänden (45421141)

Kurzbeschreibung

Der Burgenlandkreis beschafft für die neue Drei-Feld-Sporthalle des Bildungscampus in Naumburg zwei elektrische Trennvorhänge mit einer Gesamtbreite von etwa 26 Metern, einschließlich Werkplanung, Unterkonstruktion und elektrischem Anschluss. Zusätzlich ist eine etwa 160 Quadratmeter große Schutznetzanlage mit drei Einzelanlagen vorgesehen; die Vorhänge erhalten einen zweischaligen Behang aus Kunstleder. Angebote müssen bis zum 30. Juli 2026, 08:00 Uhr, eingereicht werden.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Leistungsbeschreibung

Der Burgenlandkreis als Bauherr beabsichtigt die Errichtung eines neuen Schulcampus auf dem Areal „ Stadtquartier Schönburger Straße “, bestehend aus Schulgebäude und 3 - Felder - Sporthalle. Das ebenfalls auf dem Gelände geplante Zentrum für das Berufsvorbereitende Jahr ( BVJ ) ist nicht Gegenstand dieser Ausschreibung. Das Baufeld für den geplanten Campusneubau befindet sich östlich des Naumburger Zentrums im Geltungsbereich eines rechtsgültigen Bebauungsplanes ( B - Plan Nr . 62 “ Stadtquartier Schönburger Straße" ). Die ehemalige Bebauung sowie die Oberflächenbeläge wurden bereits zurückgebaut. Das Schulgrundstück selbst liegt an der südlich verlaufenden Schönburger Straße sowie an der östlich verlaufenden, im Zuge des B- Plan- Verfahrens neu geplanten und errichteten Dr. - Wilhelm- Kniest- Straße zwischen der Schönburger Straße und der Grochlitzer Straße an. Zum Campus gehört noch das Grundstück mit der Flurstücksnummer 692. Das Straßenquartier zwischen Schönburger- , Rosa-Luxemburg und Grochlitzer Straße ist gekennzeichnet durch eine weitgehend homogen wirkende Bebauung durch meist dreigeschossige Wohngebäude. Das Grundstück ist weitgehend eben und umfasst eine Fläche von 25.196m2. Die baulichen Anlagen des neuen Schulcampus werden auf drei Gebäudebereiche verteilt . In der Angebotsaufforderung sind die Gebäudeteile des Bauvorhabens wie folgt bezeichnet: Teilobjekt A Schulgebäude Das Gebäude, d as die Schulräume der Förderschule, d er Sekundarschule und Teile des BVJ beherbergt, bildet als größte Baumasse das Zentrum der Anlage und ist selbst in drei „ Gebäudekuben“ gegliedert, höhenmäßig gestaffelt zwischen zwei und vier Obergeschossen. D ie drei Baukörperbereiche sind jeweils um einen Innenhofkern gegliedert. Die Gebäude werden in Massivbauweise mit tragenden Wänden und Stützen aus Stahlbeton sowie Stahlbetondecken mit Flachdach errichtet. Die Gründung erfolgt auf Stahlbetonbodenplatten . Der mittlere Gebäudeteil ( A 1) ist unterkellert, d ie nördlichen und südlichen Gebäudeteile ( A2 und A3 ) sind nicht unterkellert. Teilobjekt B Sporthalle Die Drei -Feld-Sporthalle ist im Anschluss an das Schulgebäude nördlich angeordnet . An dem großen Hallenraum mit DIN- Maßen ( 4 5 x 2 7 m ) schließt sich an der südlichen Längsseite ein zweigeschossiger Funktionstrakt an. Die Gebäudegründung für den Sozialtrakt erfolgt als Plattengründung mit bewehrten Stahlbeton- Bodenplatten, die Halle wird mit Einzelfundamenten und Fundamentstreifen unter den Außenwänden gegründet. Die tragenden Wände, Stützen sowie die Geschossdecken im Sozialtrakt werden in Stahlbetonbauweise errichtet. Das Hallendach wird mit Leimholzbindern und einer Tragschale aus Stahltrapezblech ausgebildet. Werkstattgebäude des BVJ (Bauteil C) nicht Gegenstand dieser Ausschreibung

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0000 · Bildungscampus Naumburg, Schönburger Straße, 06618 Naumburg, Los 3-24: Trennvorhang

    Teilobjekt Sporthalle: - 2 Stück Trennvorhänge, Gesamtbreite ca. 26,0 m inkl. Werkplanung und Unterkonstruktion, elektrischer Anschluss, zweischaliger Behang aus Kunstleder - ca. 160 m² Schutznetzanlage bestehend aus 3 Einzelanlagen, 2 Stück Rohrwellen ca. 15,50 m und 1 Stück Rohrwelle ca. 10,50 m

    Frist: 30.07.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Bildung krimineller Vereinigung - Zwingender Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB. Bildung terroristischer Vereinigungen - Zwingender Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB. Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung - Zwingender Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 1 Nr. 2 und 3 GWB. Betrug oder Subventionsbetrug - Zwingender Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 1 Nr. 4 und 5 GWB. Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung - Zwingender Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 1 Nr. 6, 7, 8 und 9 GWB. Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung - Zwingender Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB. Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen - Zwingender Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 4 Nr. 1 GWB. Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben - Zwingender Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 4 Nr. 1 GWB. Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen - Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB. Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen - Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB. Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen - Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB. Zahlungsunfähigkeit - Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB. Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren - Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB. Einstellung der beruflichen Tätigkeit - Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB. Schwere Verfehlung - Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB. Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen - Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB. Interessenkonflikt - Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB. Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung - Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB. Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags - Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB. Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens - Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 8 und 9 GWB. Es gelten weiterhin die nationalen Ausschlussgründe iVm. VgV und VOB-A/EU. Leistungsverzeichnis oder Kurzleistungsverzeichnis für das/die angebotene/-n Los/-e als PDF-Datei mit den Eintragungen der Angebotspreise des Bieters. Eine Nicht-Abgabe dieser PDF-Datei führt zum Ausschluss des Angebotes. Diese Unterlagen werden nicht nachgefordert.

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Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 21.09.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 648523-2026

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