IT-Ausstattung für Containeranlage der Bertha-von-Suttner-Schule
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 24.03.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 4
- Auftraggeber
- Stadt Geesthacht
- Erfüllungsregion
- Schleswig-Holstein, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Lieferleistung
- Veröffentlicht
- 23.02.2026
- CPV-Codes
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- Maschinen, Material und Zubehör für Büro und Computer, außer Möbeln und Softwarepaketen (30000000)
- Tafeln (30195000)
- Computeranlagen und Zubehör (30200000)
- Digitale Übertragungsgeräte (32270000)
- Rundfunk- und Fernsehgeräte sowie Ton- und Bildaufnahme- und -wiedergabegeräte (32300000)
- Multimediaausrüstung (32322000)
- Netzausrüstung (32420000)
- Netzwerkinfrastruktur (32424000)
- Bekanntmachung
- ted.europa.eu
- Bekanntmachungsnummer
- 126941-2026
- Verfahrensnummer
- 5035000a-7e50-4b47-b2d8-6ca98ce645b0
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Die Stadt Geesthacht beschafft im Rahmen einer Dringlichkeitsmaßnahme nach einem Schulbrand IT-Ausstattung für eine Container-Übergangslösung. Der Auftrag umfasst vier Lose für IT-Infrastruktur, interaktive Whiteboards, IT-Endgeräte sowie Ladewagen und Koffer. Ziel ist die Sicherstellung des Schulbetriebs zum 17.08.2026.
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Leistungsbeschreibung
Beschaffung einer Containeranlage als Übergangslösung im Rahmen der zwingenden Dringlichkeit an der Bertha-von-Suttner Schule aufgrund eines Schulbrandes, zur Aufrechterhaltung der gebundenen Ganztagsschule mit gymnasialer Oberstufe zum 17.08.2026. Ziel dieses Loses ist die Wiederherstellung der digitalen Infrastruktur und Ausstattung zur Sicherstellung des Unterrichts, welche weiterhin in folgende Lose unterteilt wird: - IT-Infratruktur - Interaktive Whiteboards - IT-Endgeräte - Ladewagen und Koffer
Leistungen nach Losen (4)
LOT-0001 · IT-Infrastruktur
IT-Infrastruktur Komponenten sollen beschafft werden. Dies umfasst 55 Access Points, 3 POE Switche und 3 Non-POE Switche.
Frist: 24.03.2026, 01:00 (Europe/Berlin)
LOT-0002 · Interaktive Whiteboards
Für die Beschulung der Schüler sollen 28 interaktive Whiteboards mit Seitenflügeln und Container kompatibler höhenverstellbare Boden-Wandhalterung (samt Montage) beschafft werden.
Frist: 24.03.2026, 01:00 (Europe/Berlin)
LOT-0003 · IT-Endgeräte
Für die Beschulung der Schüler müssen folgende IT-Endgeräte beschafft werden: 55 Notebooks (Schüler Convertibles), 24 Notebooks, 2 Notebooks Schüler, 1 All-in-One PC, 28 Apple TVs, 3 Laser Drucker mit Farbe, 4 IP-Telefone, 3 Laser Drucker Schwarz/Weiß, 30 Mini PCs mit Monitoren, Tastatur, Maus und Halterung, 223 Tablets
Frist: 24.03.2026, 01:00 (Europe/Berlin)
LOT-0004 · Ladewagen und Koffer
Für die Beschulung der Schüler müssen folgende Ladewagen und Koffer beschafft werden: 22 bewegliche Ladekoffer mit 10 Ladeslots 3 bewegliche Ladewagen mit 36 Ladeslots
Frist: 24.03.2026, 01:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Zwingende Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 6, 7, 8, 9 GWB/Angabe mittels Eigenerklärung /Selbstreinigung gem. § 125 GWB Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123Abs. 1 Nr. 1 GWB/Angabe mittels Eigenerklärung/Selbstreinigung gem. § 125 GWB Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB/Angabe mittels Eigenerklärung /Selbstreinigung gem. § 125 GWB Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB/Angabe mittels Eigenerklärung/Selbstreinigung gem. § 125 GWB Zwingende Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 2, 3 GWB/Angabe mittels Eigenerklärung/Selbstreinigung gem. § 125 GWB Zwingende Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 4, 5 GWB/Angabe mittels Eigenerklärung/Selbstreinigung gem. § 125 GWB Zwingende Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB/Angabe mittels Eigenerklärung /Selbstreinigung gem. § 125 GWB Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB/Angabe mittels Eigenerklärung/Selbstreinigung gem. § 125 GWB Fakultative Ausschlussgründe gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB/Angabe mittels Eigenerklärung/Selbstreinigung gem. § 125 GWB Fakultative Ausschlussgründe gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 8, 9 GWB/Angabe mittels Eigenerklärung/Selbstreinigung gem. § 125 GWB Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB/Angabe mittels Eigenerklärung/Selbstreinigung gem. § 125 GWB Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB/Angabe mittels Eigenerklärung/Selbstreinigung gem. § 125 GWB Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB/Angabe mittels Eigenerklärung/Selbstreinigung gem. § 125 GWB Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB/Angabe mittels Eigenerklärung/Selbstreinigung gem. § 125 GWB Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 Abs. 4 GWB/Angabe mittels Eigenerklärung/Selbstreinigung gem. § 125 GWB Zwingende Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 4 GWB/Angabe mittels Eigenerklärung /Selbstreinigung gem. § 125 GWB Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB/Angabe mittels Eigenerklärung/Selbstreinigung gem. § 125 GWB Sollte es zu einer Nachforderung kommen, erfolgt diese aufgrund der Dringlichkeit voraussichtlich mit einer kurz angesetzten Frist. Wir weisen daraufhin, dass sich die Bieter auf diese kurzfristige Anforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen einzustellen haben und bitten um sorgfältige und vollständige Abgabe der Angebote.
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0001 · IT-Infrastruktur
- Der Preis ist das einzige Zuschlagskriterium.
- 100 %
LOT-0002 · Interaktive Whiteboards
- Der Preis ist das einzige Zuschlagskriterium.
- 100 %
LOT-0003 · IT-Endgeräte
- Der Preis ist das einzige Zuschlagskriterium.
- 100 %
LOT-0004 · Ladewagen und Koffer
- Der Preis ist das einzige Zuschlagskriterium.
- 100 %
Vergabeunterlagen
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Zum UrsprungsportalAnforderungen
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Zwingende Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 6, 7, 8, 9 GWB/Angabe mittels Eigenerklärung /Selbstreinigung gem. § 125 GWB Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123Abs. 1 Nr. 1 GWB/Angabe mittels Eigenerklärung/Selbstreinigung gem. § 125 GWB Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB/Angabe mittels Eigenerklärung /Selbstreinigung gem. § 125 GWB Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB/Angabe mittels Eigenerklärung/Selbstreinigung gem. § 125 GWB Zwingende Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 2, 3 GWB/Angabe mittels Eigenerklärung/Selbstreinigung gem. § 125 GWB Zwingende Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 4, 5 GWB/Angabe mittels Eigenerklärung/Selbstreinigung gem. § 125 GWB Zwingende Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB/Angabe mittels Eigenerklärung /Selbstreinigung gem. § 125 GWB Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB/Angabe mittels Eigenerklärung/Selbstreinigung gem. § 125 GWB Fakultative Ausschlussgründe gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB/Angabe mittels Eigenerklärung/Selbstreinigung gem. § 125 GWB Fakultative Ausschlussgründe gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 8, 9 GWB/Angabe mittels Eigenerklärung/Selbstreinigung gem. § 125 GWB Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB/Angabe mittels Eigenerklärung/Selbstreinigung gem. § 125 GWB Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB/Angabe mittels Eigenerklärung/Selbstreinigung gem. § 125 GWB Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB/Angabe mittels Eigenerklärung/Selbstreinigung gem. § 125 GWB Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB/Angabe mittels Eigenerklärung/Selbstreinigung gem. § 125 GWB Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 Abs. 4 GWB/Angabe mittels Eigenerklärung/Selbstreinigung gem. § 125 GWB Zwingende Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 4 GWB/Angabe mittels Eigenerklärung /Selbstreinigung gem. § 125 GWB Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB/Angabe mittels Eigenerklärung/Selbstreinigung gem. § 125 GWB Sollte es zu einer Nachforderung kommen, erfolgt diese aufgrund der Dringlichkeit voraussichtlich mit einer kurz angesetzten Frist. Wir weisen daraufhin, dass sich die Bieter auf diese kurzfristige Anforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen einzustellen haben und bitten um sorgfältige und vollständige Abgabe der Angebote.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 30.06.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 448710-2026
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