Erstausstattung Fachraum Werken Bildungscampus Gera-Lusan
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 25.03.2026, 12:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- 90.599 EUR
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Stadtverwaltung Gera
- Erfüllungsregion
- Thüringen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Lieferleistung
- Veröffentlicht
- 20.02.2026
- CPV-Codes
- Handwerks- und Kunstbedarf (37800000)
- Bekanntmachung
- meinauftrag.rib.de
- Bekanntmachungsnummer
- 121045-2026
- Verfahrensnummer
- 4ddabf17-033a-4a4d-9073-ac6748bba551
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Die Stadtverwaltung Gera schreibt die Lieferung und Montage der Fachraumausstattung für zwei Werkräume im Bildungscampus Gera-Lusan aus. Der Auftrag umfasst unter anderem Schülerwerkbänke, Demonstrationswerkbänke mit Maschinen, einen Keramikbrennofen sowie diverse Lagersysteme. Das Auftragsvolumen beläuft sich auf rund 90.600 EUR.
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Leistungsbeschreibung
Erstausstattung von 2 Fachunterrichtsräumen Werken und zugehörigen Nebenräumen, Lehrerarbeitsplatz mit Elektro-UV und Stromversorgungsgerät, Schülerwerkbänke 1.500*1.300 mm, z.T. mit Anbaugeräten Holzbearbeitung, Demonstrationswerkbänke mit Maschinen, Keramik-Brennofen, Schränke und Lagerregale (Stecksystem)
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0000 · Bildungscampus Gera-Lusan Los 906 Fachraumausstattung Werken TO 190.599 EUR
Erstausstattung von 2 Fachunterrichtsräumen Werken und zugehörigen Nebenräumen, Lehrerarbeitsplatz mit Elektro-UV und Stromversorgungsgerät, Schülerwerkbänke 1.500*1.300 mm, z.T. mit Anbaugeräten Holzbearbeitung, Demonstrationswerkbänke mit Maschinen, Keramik-Brennofen, Schränke und Lagerregale (Stecksystem)
Frist: 25.03.2026, 01:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Das Angebot des Bieters wird ausgeschlossen, wenn zwingende Ausschlussgründe gemäß GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen), VgV (Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge) oder ThürVgG (Thüringer Vergabegesetz) vorliegen. Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung nach ThürVgG vorzulegen, einsehbar unter dem Link: https://wirtschaft.thueringen.de/wirtschaft/wirtschaftsverwaltung/oeffentlichesauftragswesen. Die Eigenerklärung nach dem ThürVgG ist mit der Abgabe des Angebotes vollständig ausgefüllt vorzulegen. Wird keine unterschriebene Eigenerklärung abgegeben, muss das Angebot gemäß § 8 Abs. 1 S. 3 ThürVgG vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. Mit Artikel 5k der EU-Verordnung Nr. 833/2014 in der Fassung des Artikel 1 Ziff. 23 der EU-Verordnung 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 wurden restriktive Maßnahmen (Sanktionen) angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, erlassen. Es ist verboten öffentliche Aufträge oder Konzessionen, die in den Anwendungsbereich der Sanktionen fallen, zu erteilen. Der Bieter hat den Bezug zu Russland im Rahmen einer Eigenerklärung aufzuzeigen, einsehbar unter folgendem Link: https://cms.gera.de/fileadmin/gera_de/Stadtverwaltung/1000/1100_Hauptamt/1130_Vergabe/vergebene_Auftraege/_Eigenerklaerung_Russlandsanktionen.pdf Die Nachforderung von Unterlagen ist gemäß § 56 VgV möglich.
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0000 · Bildungscampus Gera-Lusan Los 906 Fachraumausstattung Werken TO 1
- Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt.
Vergabeunterlagen
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Zum UrsprungsportalAnforderungen
Das Angebot des Bieters wird ausgeschlossen, wenn zwingende Ausschlussgründe gemäß GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen), VgV (Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge) oder ThürVgG (Thüringer Vergabegesetz) vorliegen. Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung nach ThürVgG vorzulegen, einsehbar unter dem Link: https://wirtschaft.thueringen.de/wirtschaft/wirtschaftsverwaltung/oeffentlichesauftragswesen. Die Eigenerklärung nach dem ThürVgG ist mit der Abgabe des Angebotes vollständig ausgefüllt vorzulegen. Wird keine unterschriebene Eigenerklärung abgegeben, muss das Angebot gemäß § 8 Abs. 1 S. 3 ThürVgG vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. Mit Artikel 5k der EU-Verordnung Nr. 833/2014 in der Fassung des Artikel 1 Ziff. 23 der EU-Verordnung 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 wurden restriktive Maßnahmen (Sanktionen) angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, erlassen. Es ist verboten öffentliche Aufträge oder Konzessionen, die in den Anwendungsbereich der Sanktionen fallen, zu erteilen. Der Bieter hat den Bezug zu Russland im Rahmen einer Eigenerklärung aufzuzeigen, einsehbar unter folgendem Link: https://cms.gera.de/fileadmin/gera_de/Stadtverwaltung/1000/1100_Hauptamt/1130_Vergabe/vergebene_Auftraege/_Eigenerklaerung_Russlandsanktionen.pdf Die Nachforderung von Unterlagen ist gemäß § 56 VgV möglich.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 02.06.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 377728-2026
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