Erstausstattung Fachraum Werken Bildungscampus Gera-Lusan

Status
Vergeben
Angebotsfrist
25.03.2026, 12:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
90.599 EUR
Lose
1
Erfüllungsregion
Thüringen, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Lieferleistung
Veröffentlicht
20.02.2026
CPV-Codes
Handwerks- und Kunstbedarf (37800000)
Bekanntmachung
meinauftrag.rib.de
Bekanntmachungsnummer
121045-2026
Verfahrensnummer
4ddabf17-033a-4a4d-9073-ac6748bba551

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

Kurzbeschreibung

Die Stadtverwaltung Gera schreibt die Lieferung und Montage der Fachraumausstattung für zwei Werkräume im Bildungscampus Gera-Lusan aus. Der Auftrag umfasst unter anderem Schülerwerkbänke, Demonstrationswerkbänke mit Maschinen, einen Keramikbrennofen sowie diverse Lagersysteme. Das Auftragsvolumen beläuft sich auf rund 90.600 EUR.

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Leistungsbeschreibung

Erstausstattung von 2 Fachunterrichtsräumen Werken und zugehörigen Nebenräumen, Lehrerarbeitsplatz mit Elektro-UV und Stromversorgungsgerät, Schülerwerkbänke 1.500*1.300 mm, z.T. mit Anbaugeräten Holzbearbeitung, Demonstrationswerkbänke mit Maschinen, Keramik-Brennofen, Schränke und Lagerregale (Stecksystem)

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0000 · Bildungscampus Gera-Lusan Los 906 Fachraumausstattung Werken TO 190.599 EUR

    Erstausstattung von 2 Fachunterrichtsräumen Werken und zugehörigen Nebenräumen, Lehrerarbeitsplatz mit Elektro-UV und Stromversorgungsgerät, Schülerwerkbänke 1.500*1.300 mm, z.T. mit Anbaugeräten Holzbearbeitung, Demonstrationswerkbänke mit Maschinen, Keramik-Brennofen, Schränke und Lagerregale (Stecksystem)

    Frist: 25.03.2026, 01:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Das Angebot des Bieters wird ausgeschlossen, wenn zwingende Ausschlussgründe gemäß GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen), VgV (Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge) oder ThürVgG (Thüringer Vergabegesetz) vorliegen. Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung nach ThürVgG vorzulegen, einsehbar unter dem Link: https://wirtschaft.thueringen.de/wirtschaft/wirtschaftsverwaltung/oeffentlichesauftragswesen. Die Eigenerklärung nach dem ThürVgG ist mit der Abgabe des Angebotes vollständig ausgefüllt vorzulegen. Wird keine unterschriebene Eigenerklärung abgegeben, muss das Angebot gemäß § 8 Abs. 1 S. 3 ThürVgG vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. Mit Artikel 5k der EU-Verordnung Nr. 833/2014 in der Fassung des Artikel 1 Ziff. 23 der EU-Verordnung 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 wurden restriktive Maßnahmen (Sanktionen) angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, erlassen. Es ist verboten öffentliche Aufträge oder Konzessionen, die in den Anwendungsbereich der Sanktionen fallen, zu erteilen. Der Bieter hat den Bezug zu Russland im Rahmen einer Eigenerklärung aufzuzeigen, einsehbar unter folgendem Link: https://cms.gera.de/fileadmin/gera_de/Stadtverwaltung/1000/1100_Hauptamt/1130_Vergabe/vergebene_Auftraege/_Eigenerklaerung_Russlandsanktionen.pdf Die Nachforderung von Unterlagen ist gemäß § 56 VgV möglich.

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0000 · Bildungscampus Gera-Lusan Los 906 Fachraumausstattung Werken TO 1

Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt.

Vergabeunterlagen

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Anforderungen

Das Angebot des Bieters wird ausgeschlossen, wenn zwingende Ausschlussgründe gemäß GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen), VgV (Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge) oder ThürVgG (Thüringer Vergabegesetz) vorliegen. Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung nach ThürVgG vorzulegen, einsehbar unter dem Link: https://wirtschaft.thueringen.de/wirtschaft/wirtschaftsverwaltung/oeffentlichesauftragswesen. Die Eigenerklärung nach dem ThürVgG ist mit der Abgabe des Angebotes vollständig ausgefüllt vorzulegen. Wird keine unterschriebene Eigenerklärung abgegeben, muss das Angebot gemäß § 8 Abs. 1 S. 3 ThürVgG vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. Mit Artikel 5k der EU-Verordnung Nr. 833/2014 in der Fassung des Artikel 1 Ziff. 23 der EU-Verordnung 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 wurden restriktive Maßnahmen (Sanktionen) angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, erlassen. Es ist verboten öffentliche Aufträge oder Konzessionen, die in den Anwendungsbereich der Sanktionen fallen, zu erteilen. Der Bieter hat den Bezug zu Russland im Rahmen einer Eigenerklärung aufzuzeigen, einsehbar unter folgendem Link: https://cms.gera.de/fileadmin/gera_de/Stadtverwaltung/1000/1100_Hauptamt/1130_Vergabe/vergebene_Auftraege/_Eigenerklaerung_Russlandsanktionen.pdf Die Nachforderung von Unterlagen ist gemäß § 56 VgV möglich.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 02.06.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 377728-2026

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