Lieferung und Inbetriebnahme einer vollständig ausgebauten Trafostation
- Status
- Offen
- Angebotsfrist
- 02.11.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- 177.932,77 EUR
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Stadt Schönebeck (Elbe)
- Erfüllungsregion
- Sachsen-Anhalt, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Bauleistung
- Veröffentlicht
- 02.10.2026
- CPV-Codes
- Bauarbeiten für Rohrleitungen, Fernmelde- und Stromleitungen (45231000)
- Bekanntmachung
- evergabe.de
- Bekanntmachungsnummer
- 680560-2026
- Verfahrensnummer
- fec163f7-a136-4fb7-8caf-db603ec8e445
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Die Stadt Schönebeck (Elbe) beschafft eine begehbare Beton-Trafostation mit zwei Transformatorzellen, Mittelspannungs- und Niederspannungsausstattung sowie sieben Schaltfeldern. Der Auftrag umfasst auch Aufstellung, Anschluss und Inbetriebnahme in Schönebeck; der geschätzte Auftragswert beträgt rund 177.933 Euro, die Angebotsfrist endet am 2. November 2026.
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Leistungsbeschreibung
1 Stück begehbare Trafostation als Betonstation komplett ausgebaut
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0000 · Lieferung und Aufstellung einer Trafostation177.932,77 EUR
1 Stück begehbare Trafostation als Betonstation komplett ausgebaut mit: - zwei Transformatorzellen (einem Trafo ausgebaut) - einem Mittelspannungs- / Niederspannungsraum - Mittelspannungs-Schaltanlage mit 7 Schaltfeldern - Niederspannungshauptverteilung - Vollständige Aufstellung, Anschluss und Inbetriebnahme einschließlich Abstimmungen, Anmeldungen und Inbetriebsetzungsmaßnahmen mit dem zuständigen Netzbetreiber SWS Schönebeck
Frist: 02.11.2026, 01:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit ihr Unternehmen beitragspflichtig ist. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt. Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bewerber hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bewerber Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren • gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder • gem. § 98.c des Aufenthaltsgesetz oder • gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder • gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. Nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge bzw. schriftliche (in Papierform eingereichte) oder formlose Anträge werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Es können weitere Ausschlussgründe in den Vergabeunterlagen genannt sein. Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, müssen für die geforderten Nachweise gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorlegen. (Hinweis: nicht deutschsprachige Nachweise sind zwingend in Form einer beglaubigten Übersetzung mit dem Angebot einzureichen).
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0000 · Lieferung und Aufstellung einer Trafostation
- Gesamtbruttopreis inklusive Nachlass ohne Skonto
- 100 %
Vergabeunterlagen
10 Dateien · geladen 02.10.2026| Sonstiges | 407 KB | ||
| Sonstiges | 861 KB | Klicken zum Anzeigen | |
| Formular | 890 KB | Klicken zum Anzeigen | |
| Formular | 12 KB | Klicken zum Anzeigen | |
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| Anschreiben | 199 KB | Klicken zum Anzeigen | |
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| Sonstiges | 1,3 MB | Klicken zum Anzeigen | |
| Vertragsbedingungen | 84 KB | Klicken zum Anzeigen | |
| Sonstiges | 113 KB | Klicken zum Anzeigen |
Anforderungen
Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit ihr Unternehmen beitragspflichtig ist. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt. Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bewerber hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bewerber Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren • gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder • gem. § 98.c des Aufenthaltsgesetz oder • gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder • gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. Nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge bzw. schriftliche (in Papierform eingereichte) oder formlose Anträge werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Es können weitere Ausschlussgründe in den Vergabeunterlagen genannt sein. Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, müssen für die geforderten Nachweise gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorlegen. (Hinweis: nicht deutschsprachige Nachweise sind zwingend in Form einer beglaubigten Übersetzung mit dem Angebot einzureichen).
Änderungen und Bieterfragen
0 EinträgeKeine Änderungen zur Bekanntmachung bekannt.
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