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Ersatzneubau und Ausstattung von zwei Umspannstationen für die Stadthalle Görlitz

Status
Vergeben
Angebotsfrist
31.08.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Erfüllungsregion
Sachsen, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Bauleistung
Veröffentlicht
28.07.2026
CPV-Codes
Umspann-Unterstation (45232221)
Bekanntmachung
evergabe.de
Bekanntmachungsnummer
519472-2026
Verfahrensnummer
019fa219-faf7-40f0-9bf2-839d21009a12

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

Kurzbeschreibung

Die Stadtwerke Görlitz AG schreibt im Zuge der Gesamtsanierung der Stadthalle den Ersatzneubau und die Ausstattung von zwei Umspannstationen in Görlitz aus. Vorgesehen sind Mittel- und Niederspannungsanlagen sowie insgesamt drei Transformatoren mit je 630 Kilovoltampere; die Angebotsfrist endet am 31. August 2026.

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Leistungsbeschreibung

Gesamtsanierung Stadthalle Görlitz, Am Stadtpark 1 in 02826 Görlitz, Ersatzneubau Umspannstation Stadthalle Bolko-von-Hochberg-Straße | Los 2 - Umspannstationen

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · Gesamtsanierung Stadthalle | Los 2 - Umspannstationen

    Ersatzneubau Umspannstation Stadthalle, Titel 01 Lieferung Kunden-USt L411 Stadthalle Görlitz, Stationsbaukörper, Mittelspannungsschaltanlage 12/20 kV, Niederspannungsverteilung, 2 St. Transformatoren 630 kVA, Titel 02 Lieferung Ortsnetz-USt 4840 Stadthalle Görlitz, Stationsbaukörper, Mittelspannungsschaltanlage 12/20 kV, Niederspannungsverteilung, 1 St. Transformator 630 kVA, Weiter sind auf Verlangen folgende Unterlagen/ Nachweise bei der Vergabestelle einzureichen: 1. Datenblätter für die zum Einsatz kommenden Bauelemente.

    Frist: 31.08.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Ausschlussgründe gemäß § 6e VOB/A EU: Bildung krimineller Vereinigungen; Bildung terroristischer Vereinigungen; krimineller und terroristischer Vereinigungen im Ausland; Terrorismusfinanzierung; Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte; Betrug; Subventionsbetrug; Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr; Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen; Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern; Vorteilsgewährung und Bestechung i. V. m. Ausländische und internationale Bedienstete; Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr; Menschenhandel; Zwangsprostitution; Zwangsarbeit; Ausbeutung der Arbeitskraft; Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung; Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des vorgenannten; Verhalten einer rechtskräftigverurteilten Person; Verstoß gegen Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung; Nachweislicher Verstoß gegen geltende umwelt-, sozial- und arbeitsrechtliche Verpflichtungen; Zahlungsunfähigkeit; Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit; Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs; ein Interessenkonflikt bei der Durchführung eines Vergabeverfahrens besteht; Wettbewerbsverzerrung; wesentliche Anforderung bei der Ausführung Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft; Schwerwiegende Täuschung; Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens sowie die Zugehörigkeit zum in der Vorschrift Artikel 5k des EU Sanktionspaketes (Verordnung EU 2022/576) genannten Personenkreises bzw. Unternehmen. Klarstellung: Gemäß § 16a VOB/A EU werden durch den Auftraggeber vom Bieter fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen - insbesondere Erklärungen, Angaben oder Nachweise - nachgefordert, bzw. können diese durch den Bieter vervollständigt oder korrigiert werden. Weiterhin können durch den Auftraggeber vom Bieter fehlende oderunvollständige leistungsbezogene Unterlagen - insbesondere Erklärungen, Produkt- und sonstige Angaben oder Nachweise nachgefordert, bzw. vervollständigt werden. Mit Angebotsabgabe muss zwingend das verpreiste Leistungsverzeichnis sowie das ausgefüllte Angebotsschreiben eingereicht werden. Angebote die diese Unterlagen nicht beinhalten werden von der Wertung ausgeschlossen. Des Weiteren gelten die Ausschlussgründe gem. § 16 VOB/A EU.

Wie wird das Angebot bewertet?

Kriterien ohne Loszuordnung

Da in diesem Verfahren keine weiteres Zuschlagskriterien festgelegt ist, ist nur der Preis als alleiniges Zuschlagskriterium heranzuziehen. Der Preis (Gewichtung 100 %) wird aus derWertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssummen werden ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen, insbesondere unter Berücksichtigung von Nachlässen ohne Bedingungen (siehe Formblatt 213 - Angebotsschreiben Pkt. 4).

Vergabeunterlagen

Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.

Zum Ursprungsportal

Anforderungen

Ausschlussgründe gemäß § 6e VOB/A EU: Bildung krimineller Vereinigungen; Bildung terroristischer Vereinigungen; krimineller und terroristischer Vereinigungen im Ausland; Terrorismusfinanzierung; Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte; Betrug; Subventionsbetrug; Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr; Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen; Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern; Vorteilsgewährung und Bestechung i. V. m. Ausländische und internationale Bedienstete; Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr; Menschenhandel; Zwangsprostitution; Zwangsarbeit; Ausbeutung der Arbeitskraft; Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung; Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des vorgenannten; Verhalten einer rechtskräftigverurteilten Person; Verstoß gegen Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung; Nachweislicher Verstoß gegen geltende umwelt-, sozial- und arbeitsrechtliche Verpflichtungen; Zahlungsunfähigkeit; Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit; Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs; ein Interessenkonflikt bei der Durchführung eines Vergabeverfahrens besteht; Wettbewerbsverzerrung; wesentliche Anforderung bei der Ausführung Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft; Schwerwiegende Täuschung; Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens sowie die Zugehörigkeit zum in der Vorschrift Artikel 5k des EU Sanktionspaketes (Verordnung EU 2022/576) genannten Personenkreises bzw. Unternehmen. Klarstellung: Gemäß § 16a VOB/A EU werden durch den Auftraggeber vom Bieter fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen - insbesondere Erklärungen, Angaben oder Nachweise - nachgefordert, bzw. können diese durch den Bieter vervollständigt oder korrigiert werden. Weiterhin können durch den Auftraggeber vom Bieter fehlende oderunvollständige leistungsbezogene Unterlagen - insbesondere Erklärungen, Produkt- und sonstige Angaben oder Nachweise nachgefordert, bzw. vervollständigt werden. Mit Angebotsabgabe muss zwingend das verpreiste Leistungsverzeichnis sowie das ausgefüllte Angebotsschreiben eingereicht werden. Angebote die diese Unterlagen nicht beinhalten werden von der Wertung ausgeschlossen. Des Weiteren gelten die Ausschlussgründe gem. § 16 VOB/A EU.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 07.10.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 691107-2026

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