Lieferung und Betrieb eines cloudbasierten Abrechnungssystems für Lieferanten
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 09.12.2024, 12:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Energieversorgung Leverkusen GmbH & Co. KG
- Erfüllungsregion
- Nordrhein-Westfalen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Lieferleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 27.11.2024
- CPV-Codes
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- Softwarepaket und Informationssysteme (48000000)
- Branchenspezifisches Softwarepaket (48100000)
- Softwarepakete für die Datensicherung und -wiederherstellung (48710000)
- Diverse Softwarepakete und Computersysteme (48900000)
- Bekanntmachung
- vmp-rheinland.de
- Bekanntmachungsnummer
- 723425-2024
- Verfahrensnummer
- 7a352fb6-a226-4018-a8ef-6ef04ec22ae9
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Die Energieversorgung Leverkusen GmbH & Co. KG beschafft eine Rahmenvereinbarung für die Lieferung, Bereitstellung und den Betrieb eines Abrechnungssystems für die Marktrolle Lieferant. Die Leistung umfasst Software as a Service (SaaS), also die Nutzung der Software als Dienstleistung, in einer privaten Cloud einschließlich Datenextraktion aus SAP IS-U, Konfiguration, Migration von Altdaten, Lizenzen, Wartung, Support, Schulungen und Beratung. Der Auftrag wird in Leverkusen erbracht und hat eine Laufzeit von 2.920 Tagen; die Angebotsfrist endet am 9. Dezember 2024 um 11:00 Uhr.
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Leistungsbeschreibung
Lieferung, Bereitstellung und Betrieb eines Abrechnungssystems für die Marktrolle Lieferant
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Lieferung, Bereitstellung und Betrieb eines Abrechnungssystems für die Marktrolle Lieferant
Gegenstand dieser Ausschreibung ist eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung, die Bereitstellung (Transformation) und den Betrieb eines Abrechnungssystems für die Marktrolle Lieferant der EVL als Software as a Service (SaaS) und als Cloudleistung (Private Cloud) einschließlich Datenextraktion aus dem SAP IS-U, Customizing bzw. Konfiguration, Migration von Altdaten, Lizenzen, Pflege und Support, Schulungen sowie systemspezifische Beratung, das den Anforderungen der EVL an eine moderne, zukunftsfähige und zugleich kostengünstige Lösung gerecht wird. Das in Aussicht genommene Auftragsvolumen nach dieser Rahmenvereinbarung beträgt in Bezug auf die Abrechnungselemente (ein Abrechnungselement entspricht hierbei einem Zähler bzw. Zählwerk bei Mehrtarifzählern) 130.000 Abrechnungselemente pro Jahr. Für Leistungen aus der Rahmenvereinbarung gilt eine verbindliche Höchstabnahmegrenze von 200.000 Abrechnungselementen pro Jahr. Es besteht eine Mindestabnahmeverpflichtung der EVL von 50.000 Abrechnungselementen pro Jahr. Das nach der Rahmenvereinbarung in Aussicht genommene Auftragsvolumen betreffend die Anzahl der Personentage beträgt 10 Personentage pro Jahr. Es gilt eine verbindliche Höchstabnahmegrenze von 100 Personentagen pro Jahr. Eine Mindestabnahmeverpflichtung der EVL besteht diesbezüglich nicht. Die EVL ist nicht dazu verpflichtet, Aufträge im Sinne dieser Rahmenvereinbarung unter der Rahmenvereinbarung zu vergeben (vgl. Erwägungsgrund Nr. 61 der Richtlinie 2014/24/EU). Die Rahmenvereinbarung beginnt mit Zuschlagserteilung. Die Transformation und der Übergang in den Echtbetrieb (Go-Live) müssen spätestens bis zum 30.04.2026 erfolgen. Die Rahmenvereinbarung läuft bis zum 31.03.2033. Sie verlängert sich um jeweils zwei Jahre, wenn sie nicht mit einer Frist von 12 Monaten von einem der Vertragsparteien schriftlich gekündigt wird.
Frist: 09.12.2024, 01:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Die EVL sieht in Ausübung des ihr insoweit zustehenden Ermessens bei den Angeboten von Nachforderungen ab, die bereits aus anderen Gründen keine Berücksichtigung finden können.
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0001 · Lieferung, Bereitstellung und Betrieb eines Abrechnungssystems für die Marktrolle Lieferant
- Für die erforderlichen Preisangaben ist der Vordruck 08: Preisblatt (im Weiteren auch: Preisblatt) zu verwenden. Einheitliche Kalkulationsgrundlage sind die im Preisblatt angegebenen Mengen. Alle Preise sind einheitlich wie abgefragt in Euro mit zwei Nachkommastellen (kaufmännisch gerundet) anzugeben. Maßgeblich für den Angebotsvergleich ist der Brutto-Gesamtpreis. Bitte beachten Sie: (1.) Die angegebenen Mengen stellen einheitliche unverbindliche Kalkulationsmengen dar, die eine einheitliche Angebotskalkulation ermöglichen sollen. (2.) In dem Preisblatt ist zu jeder Position ein Nettopreis pro Stück einzutragen. Das Preisblatt errechnet sodann - ausgehend von der zugrunde zu legenden Schätzmenge pro Jahr - automatisch den Netto-Gesamtpreis für den Zeitraum von 8 Jahren. Der Brutto-Gesamtpreis bildet den Angebotsvergleichspreis. (3.) Das Preisblatt darf zwar ausgefüllt, aber nicht geändert, ergänzt und / oder kommentiert werden. Dies kann zum Ausschluss führen. (4.) Alle erforderlichen Preise müssen wie abgefragt angegeben werden. Es sind nur die gelben Felder auszufüllen. (5.) Die im Preisblatt angegebenen Tagessätze basieren auf einer täglichen Arbeitszeit von 8 Stunden. Sollte in Ausnahmefällen mehr oder weniger als 8 Stunden geleistet werden, so werden die mehr oder weniger geleisteten Stunden mit 1/8 des Tagessatzes anteilig verrechnet. (6.) Die angegebenen Abrufkosten und Tagessätze beinhalten alle etwa anfallenden Reisekosten / Reisespesen und alle Kosten, Auslagen und Nebenleistungen der Auftragnehmerin (sofern relevant, auch die Einräumung von Urheber- und Nutzungsrechten). Der Bieter mit dem niedrigsten Angebotsvergleichspreis erhält die volle Punktzahl in Höhe von 60 Punkten. Alle anderen Bieter erhalten gemessen an dem niedrigsten Preis eine geringere Punktzahl (Formel: 60 multipliziert mit dem niedrigsten Preis dividiert durch den angebotenen Preis des Bieters).
- 60 %
- Zur Bewertung der Angebotsqualität ist von jedem Bieter der Vordruck 09: "Anforderungskatalog Einführung Abrechnungssystem" auszufüllen. Im Einzelnen wird hierzu auf den Reiter "Anleitung&Definition" verwiesen, der dem Vordruck beigefügt ist. Der Bieter (die Bieter) mit der gemäß Anforderungskatalog erreichten höchsten Wertungspunktzahl erhält (erhalten) die auf das Zuschlagskriterium "Qualität" entsprechend der vorgegebenen Gewichtung entfallenden 40 Maximalpunkte. Alle anderen Bieter erhalten gemessen an der höchsten erreichten Wertung eine geringere Punktzahl (Formel: 40 Punkte dividiert durch die höchste vergebene Wertungspunktzahl multipliziert mit der bieterseits erreichten Wertungspunktzahl).
- 40 %
Vergabeunterlagen
Die Seite mit den Unterlagen ist beim Ursprungsportal nicht mehr erreichbar.
Zum UrsprungsportalAnforderungen
Die EVL sieht in Ausübung des ihr insoweit zustehenden Ermessens bei den Angeboten von Nachforderungen ab, die bereits aus anderen Gründen keine Berücksichtigung finden können.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 24.12.2024VergabebekanntmachungBekanntmachung 792560-2024
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