Lieferung lichtdurchlässiger Säcke
- Status
- Offen
- Angebotsfrist
- 04.12.2026, 12:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- SMIRTOM DE LA REGION DE L'AIGLE
- Erfüllungsregion
- FRD13, France
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Lieferleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 28.10.2026
- CPV-Codes
- Müllsäcke und -beutel aus Polyethylen (19640000)
- Bekanntmachung
- centraledesmarches.com
- Bekanntmachungsnummer
- 748022-2026
- Verfahrensnummer
- 4df1d734-b1ba-4a8f-93c3-61293e7cd34c
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Der SMIRTOM DE LA REGION DE L'AIGLE schreibt die Lieferung lichtdurchlässiger Säcke in der Region Orne in Frankreich aus. Es handelt sich um eine Rahmenvereinbarung mit Abrufen nach Bedarf über 1.440 Tage; Angebote können bis zum 4. Dezember 2026 eingereicht werden.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Auf einen Blick
KI-Auswertung der Bekanntmachung
So schnell verstehst du mit VergabeHero jede Ausschreibung.
Leistungsbeschreibung
Fourniture et livraison de sacs translucides
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Fourniture et livraison de sacs translucides
Accord-cadre á bons de commande pour la fourniture et la livraison de sacs translucides
Frist: 04.12.2026, 01:00 (Europe/Berlin)
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0001 · Fourniture et livraison de sacs translucides
- Offre la moins disante / Offre analysée
- 70 %
- Valeur technique
- 20 %
- Respect de l'environnement
- 10 %
Vergabeunterlagen
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Zum UrsprungsportalÄnderungen und Bieterfragen
0 EinträgeKeine Änderungen zur Bekanntmachung bekannt.
Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?
Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigenAlle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.