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Lieferung, Installation, Betrieb und Wartung eines Parkleitsystems mit 20 LED-Displays

Status
Vergeben
Angebotsfrist
27.07.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Erfüllungsregion
Nordrhein-Westfalen, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Lieferleistung
Veröffentlicht
11.06.2026
CPV-Codes
Anzeigen
  • Straßenausrüstung (34920000)
  • Ausrüstung für die Straßenverkehrssteuerung (34923000)
  • Ausrüstung für Parkplätze (34926000)
  • Beschilderung (34928470)
  • Wegweiser (34928472)
Bekanntmachungsnummer
433828-2026
Verfahrensnummer
fbbd1e9b-59e7-436b-901b-6fab90e96c6d

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

Kurzbeschreibung

Die Kreisstadt Unna, vertreten durch die Zentrale Vergabestelle, beschafft ein neues Parkleitsystem für das Stadtgebiet von Unna. Vorgesehen sind die Installation von 20 LED-Displays zur Anzeige freier Parkplätze sowie von Verkehrsmeldungen und Warnhinweisen; außerdem werden Betrieb und Wartung mit vergeben. Das System soll ein einheitliches Erscheinungsbild haben und sich in das Stadtbild einfügen. Angebote müssen bis zum 27. Juli 2026 um 08:00 Uhr eingereicht werden.

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Auf einen Blick

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Leistungsbeschreibung

Mit dem neuen Parkleitsystem sollen die Standorte, innerhalb der Kreisstadt Unna, der Wegweiser gebündelt, um Live-Daten ergänzt und die Wegweisung durch das einheitliche Aussehen vereinfacht werden. Neben der Anzeige von Restplätzen soll das neue PLS auch die Möglichkeit bieten, auf den Displays andere wichtige Inhalte darzustellen, wie etwa Verkehrsmeldungen, Warnhinweise oder Ähnliches. Dabei soll sich das neue PLS optisch gut in das Stadtbild Unnas einfügen.

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · Parkleitsystem

    Es sollen 20 LED-Displays installiert werden. Die Wartung und der Betrieb werden mit vergeben (siehe Leistungsbeschreibung).

    Frist: 27.07.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Die Nachforderung gemäß § 56 Abs. 2 VgV wird zugelassen. Die VgV sieht keine feste Nachforderungsfrist vor. Die Nachforderungsfrist wird im Einzelfall angemessen (Aufwand, Ferienzeiten, Feiertage etc.) festgelegt. Sie beträgt i.d.R sechs Kalendertage nach Aufforderung. Werden die Erklärungen oder Nachweise nicht innerhalb der Frist vorgelegt, ist das Angebot auszuschließen. Erweisen sich in der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (§ 58 VgV) mehrere Angebote als gleich wirtschaftlich, entscheidet über den Zuschlag das Los. Eine Nachforderung von Unterlagen, welche im Rahmen einer Bewertungsmatrix bewertet werden, darf nicht erfolgen. Diese Angebote werden dann ausgeschlossen.

Vergabeunterlagen

Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Der letzte Abruf ist fehlgeschlagen.

Zum Ursprungsportal

Anforderungen

Die Nachforderung gemäß § 56 Abs. 2 VgV wird zugelassen. Die VgV sieht keine feste Nachforderungsfrist vor. Die Nachforderungsfrist wird im Einzelfall angemessen (Aufwand, Ferienzeiten, Feiertage etc.) festgelegt. Sie beträgt i.d.R sechs Kalendertage nach Aufforderung. Werden die Erklärungen oder Nachweise nicht innerhalb der Frist vorgelegt, ist das Angebot auszuschließen. Erweisen sich in der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (§ 58 VgV) mehrere Angebote als gleich wirtschaftlich, entscheidet über den Zuschlag das Los. Eine Nachforderung von Unterlagen, welche im Rahmen einer Bewertungsmatrix bewertet werden, darf nicht erfolgen. Diese Angebote werden dann ausgeschlossen.

Änderungen und Bieterfragen

3 Einträge
  1. 06.10.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 686208-2026
  2. 06.10.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 685682-2026
  3. 25.06.2026Berichtigung 1Das Kurz- und Lang-Leistungsverzeichnis wurde geändert. Ein Übersichtsplan der Parkhäuser wurde ergänzt.

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