Kostenloses Live-Webinar: VergabeHero in Aktion erleben.

Lieferung eines Geräteträgers Unimog U 430 im Leasing

Status
Vergeben
Angebotsfrist
14.09.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Erfüllungsregion
Baden-Württemberg, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Lieferleistung
Veröffentlicht
12.08.2026
CPV-Codes
Transportmittel und Erzeugnisse für Verkehrszwecke (34000000)
Bekanntmachung
vergabe24.de
Bekanntmachungsnummer
558560-2026
Verfahrensnummer
8fceba16-43a5-41e7-b5ff-0e6d8e66873c

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

Kurzbeschreibung

Die Stadt Pforzheim schreibt die Lieferung eines Geräteträgers Unimog U 430 im Leasing aus. Der Auftrag betrifft ein Fahrzeug und ist für Pforzheim vorgesehen. Die angegebene Laufzeit beträgt 2.160 Tage, also rund sechs Jahre; Angebote können bis zum 14. September 2026 eingereicht werden.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Auf einen Blick

KI-Auswertung der Bekanntmachung

So schnell verstehst du mit VergabeHero jede Ausschreibung.

Termin buchen

Leistungsbeschreibung

Lieferung von einem Geräteträger Unimog U 430 (Leasing)

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0000 · TD 2026.16

    Lieferung von einem Geräteträger Unimog U 430 (Leasing)

    Frist: 14.09.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

-

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0000 · TD 2026.16

Preis
100 %

Vergabeunterlagen

Die Unterlagen liegen auf einem Portal, das VergabeHero noch nicht automatisch abrufen kann. Sie sind direkt beim Ursprungsportal zu finden.

Zum Ursprungsportal

Anforderungen

-

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 14.10.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 710695-2026

Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?

Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigen

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.