Leasing von 102 elektrisch betriebenen Limousinen und Kombifahrzeugen

Status
Vergeben
Angebotsfrist
29.10.2024, 10:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
2
Erfüllungsregion
Nordrhein-Westfalen, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Lieferleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
11.10.2024
CPV-Codes
Personenkraftwagen (34110000)
Bekanntmachung
dtvp.de
Bekanntmachungsnummer
614852-2024
Verfahrensnummer
3c508243-a602-4c60-ac43-3fe642794ec3

Fragenkatalog

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Kurzbeschreibung

Die AOK NordWest – Die Gesundheitskasse – beschafft voraussichtlich 102 Leasingfahrzeuge mit Elektromotor für ihre Regionen Schleswig-Holstein und Westfalen-Lippe. Vorgesehen sind Limousinen und Kombifahrzeuge mit jährlichen Laufleistungen von 10.000, 15.000 oder 20.000 Kilometern. Die Rahmenvereinbarung läuft 36 Monate; die Fahrzeuge werden in mehreren Chargen oder einzeln abgerufen und über gleichbleibende monatliche Raten ohne Sonder- oder Schlusszahlung vergütet. Angebote müssen bis zum 29. Oktober 2024 um 9:00 Uhr eingereicht werden.

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Leistungsbeschreibung

Leistungsgegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist eine Rahmenvereinbarung mit maximal drei Vertragspartnern je Los über die Beschaffung von voraussichtlich 102 Leasingfahrzeugen für die AOK Nordwest in den Regionen Schleswig-Holstein und Westfalen-Lippe mit einer Laufzeit von 36 Monaten. Es handelt sich sowohl um Limousinen mit Elektromotor (Los 1), als auch um Kombifahrzeuge mit Elektromotor (Los 2). Die Laufleistung der Fahrzeuge beträgt jeweils 10.000, 15.000 oder 20.000 km p.a.. Die Vergütung erfolgt über gleichbleibende monatliche Raten, sowohl ohne Sonderzahlung zu Beginn des Leasingvertrags als auch ohne Schlussrate. Das Modell des Restwertleasings findet keine Anwendung. Die Fahrzeuge werden in mehreren Chargen über die gesamte Vertragslaufzeit bestellt, es sind jedoch auch Abrufe einzelner Fahrzeuge möglich.

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Leistungen nach Losen (2)

  • LOT-0001 · Limousinen mit Elektromotor

    Die Beschaffung der hier ausgeschriebenen Leasingfahrzeuge erfolgt mithilfe einer Rahmenvereinbarung mit maximal drei Vertragspartnern je Los. Einzelabrufe werden bei dem jeweiligen Bedarf in Form eines "Mini-Wettbewerbs" zwischen den Vertragspartnern vergeben. Ziel der Rahmenvereinbarung ist es, zunächst drei wirtschaftliche und leistungsfähige Rahmenvertragspartner je Los für die Lieferung qualitativ hochwertiger Fahrzeuge zu ermitteln, die dann zum jeweiligen Beschaffungszeitpunkt zur Abgabe eines finalen Angebots aufgefordert werden. Sofern weniger als drei zuschlagsfähige Angebote vorliegen, kann die Rahmenvereinbarung auch mit weniger als drei Vertragspartnern geschlossen werden. Entscheidend für die Auswahl der drei Anbieter in Phase 1 ist neben dem Preisangebot auch die Qualität des angebotenen Produktes. Der Ablauf der Qualitätsbewertung und die Gewichtung der einzelnen Qualitätskriterien ist der Anlage 04_Bewertungskriterien zu entnehmen (Wichtig: Die Qualitätsbewertung findet nur in Phase 1 statt). Die in Phase 1 genannte fiktive Leasingrate soll den maximalen Preis bis zum Leasingbeginn des Fahrzeuges bilden. So darf die in Phase 2 angebotene finale Leasingrate, die in Phase 1 genannte fiktive Leasingrate zwar unterschreiten, jedoch nicht überschreiten. Die abschließende Auftragsvergabe erfolgt im Rahmen des Abschlusses von Einzelverträgen in Phase 2. Der Zuschlag der Charge wird jeweils dem Vertragspartner erteilt, der die günstigste Leasingrate in Phase 2 anbietet. Soll eine neue Charge bestellt werden startet der Abruf bei Phase 2.

    Frist: 29.10.2024, 01:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0002 · Kombis mit Elektromotor

    Die Beschaffung der hier ausgeschriebenen Leasingfahrzeuge erfolgt mithilfe einer Rahmenvereinbarung mit maximal drei Vertragspartnern je Los. Einzelabrufe werden bei dem jeweiligen Bedarf in Form eines "Mini-Wettbewerbs" zwischen den Vertragspartnern vergeben. Ziel der Rahmenvereinbarung ist es, zunächst drei wirtschaftliche und leistungsfähige Rahmenvertragspartner je Los für die Lieferung qualitativ hochwertiger Fahrzeuge zu ermitteln, die dann zum jeweiligen Beschaffungszeitpunkt zur Abgabe eines finalen Angebots aufgefordert werden. Sofern weniger als drei zuschlagsfähige Angebote vorliegen, kann die Rahmenvereinbarung auch mit weniger als drei Vertragspartnern geschlossen werden. Entscheidend für die Auswahl der drei Anbieter in Phase 1 ist neben dem Preisangebot auch die Qualität des angebotenen Produktes. Der Ablauf der Qualitätsbewertung und die Gewichtung der einzelnen Qualitätskriterien ist der Anlage 04_Bewertungskriterien zu entnehmen (Wichtig: Die Qualitätsbewertung findet nur in Phase 1 statt). Die in Phase 1 genannte fiktive Leasingrate soll den maximalen Preis bis zum Leasingbeginn des Fahrzeuges bilden. So darf die in Phase 2 angebotene finale Leasingrate, die in Phase 1 genannte fiktive Leasingrate zwar unterschreiten, jedoch nicht überschreiten. Die abschließende Auftragsvergabe erfolgt im Rahmen des Abschlusses von Einzelverträgen in Phase 2. Der Zuschlag der Charge wird jeweils dem Vertragspartner erteilt, der die günstigste Leasingrate in Phase 2 anbietet. Soll eine neue Charge bestellt werden startet der Abruf bei Phase 2.

    Frist: 29.10.2024, 01:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Nachforderungen können gem. § 56 VgV erfolgen.

Vergabeunterlagen

Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.

Zum Ursprungsportal

Anforderungen

Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Nachforderungen können gem. § 56 VgV erfolgen.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 02.05.2025VergabebekanntmachungBekanntmachung 283932-2025

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