Landesweite Lieferung von Ölen, Schmierstoffen und Sonderkraftstoffen
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 06.03.2025, 10:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- 600.000 EUR
- Lose
- 2
- Auftraggeber
- Zentrale Beschaffungsstelle des Landes Rheinland-Pfalz (ZBL) im Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz
- Erfüllungsregion
- Rheinland-Pfalz, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Lieferleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 30.01.2025
- CPV-Codes
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- Mineralöl-, Kohle- und Erdölerzeugnisse (09200000)
- Schmieröle und Schmierstoffe (09211000)
- Spezialbenzine (09222000)
- Bekanntmachung
- lbm.vergabe.rlp.de
- Bekanntmachungsnummer
- 65133-2025
- Verfahrensnummer
- 4a985646-ec85-4138-aaae-5424d473be6f
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Das Land Rheinland-Pfalz, vertreten durch die Zentrale Beschaffungsstelle im Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz, beschafft landesweit Öle, Schmierstoffe, Schmierfette, Sonderkraftstoffe und Sägekettenhaftöl. Die Rahmenvereinbarung umfasst zwei Lose und soll jeweils mit einem Unternehmen geschlossen werden; zusätzlich sind Altöl- und Leergebinderücknahme sowie Beratung vorgesehen. Der geschätzte Auftragswert beträgt 600.000 Euro, die Angebotsfrist endet am 6. März 2025 um 9:00 Uhr.
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Leistungsbeschreibung
Das Land Rheinland-Pfalz, vertreten durch die Zentrale Vergabestelle des Landes Rheinland-Pfalz im Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz, plant mit diesem Vergabeverfahren die landesweite Beschaffung von Ölen, Schmierstoffen und Sonderkraftstoffen im Wege eines Offenen Verfahrens gemäß §§ 15, 14 VgV, § 119 GWB. Ziel ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Wirtschaftsteilnehmer je Los zur Lieferung von Ölen, Schmierstoffen und Sonderkraftstoffen. Die Vergabe der Rahmenvereinbarung erfolgt gemäß § 21 Abs. 4 Nr. 1 VgV. Losaufteilung: Los 1 - Öle und Schmierfette Los 2 - Sonderkraftstoff und Sägekettenhaftöl
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Leistungen nach Losen (2)
LOT-0001 · Öle und Schmierfette600.000 EUR
Umfasst die Lieferung von Motoren-, Getriebe- und Hydraulikölen sowie Schmierfetten. Weiterer Bestandteil des Loses ist die Altölentsorgung und die Rücknahme der Leergebinde sowie Einzelfall-Beratung.
Frist: 06.03.2025, 01:00 (Europe/Berlin)
LOT-0002 · Sonderkraftstoffe und Sägekettenhaftöl
Umfasst die Lieferung von Gerätebenzin 2-Takt (Fertiggemisch) und 4-Takt sowie Sägekettenhaftöl. Weiterer Bestandteil des Loses ist die Rücknahme von Leer- und Altgebinden sowie Einzelfall-Beratung.
Frist: 06.03.2025, 01:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Bei fehlenden oder unvollständigen Unterlagen (Erklärungen und Nachweisen) behält sich die Vergabestelle vor, nach pflichtgemäßem Ermessen von den Regelungen des § 56 VgV Gebrauch zu machen. Sofern die Vergabestelle von dieser Möglichkeit Gebrauch macht, können fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise nachgereicht, vervollständigt oder korrigiert werden (§ 56 Abs. 2 S. 1 VgV). Fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen, die beispielsweise für die Erfüllung der Kriterien der Leistungsbeschreibung vorzulegen sind, können lediglich nachgereicht oder vervollständigt werden (§ 56 Abs. 2 S. 1 VgV). Mit Ausnahme der in § 56 Abs. 3 S. 2 VgV genannten Angaben ist die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen ausgeschlossen (§ 56 Abs. 3 S. 1 VgV).
Vergabeunterlagen
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Zum UrsprungsportalAnforderungen
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Bei fehlenden oder unvollständigen Unterlagen (Erklärungen und Nachweisen) behält sich die Vergabestelle vor, nach pflichtgemäßem Ermessen von den Regelungen des § 56 VgV Gebrauch zu machen. Sofern die Vergabestelle von dieser Möglichkeit Gebrauch macht, können fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise nachgereicht, vervollständigt oder korrigiert werden (§ 56 Abs. 2 S. 1 VgV). Fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen, die beispielsweise für die Erfüllung der Kriterien der Leistungsbeschreibung vorzulegen sind, können lediglich nachgereicht oder vervollständigt werden (§ 56 Abs. 2 S. 1 VgV). Mit Ausnahme der in § 56 Abs. 3 S. 2 VgV genannten Angaben ist die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen ausgeschlossen (§ 56 Abs. 3 S. 1 VgV).
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 10.04.2025VergabebekanntmachungBekanntmachung 234132-2025
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