Konzession für Presse-, Buch- und Reisebedarfsshops am Flughafen Hamburg

Status
Offen
Angebotsfrist
27.11.2026, 12:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Erfüllungsregion
Hamburg, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung
Veröffentlicht
21.10.2026
CPV-Codes
Dienstleistungen der Vermietung oder Verpachtung von eigenen Nichtwohnimmobilien (70220000)
Bekanntmachungsnummer
732206-2026
Verfahrensnummer
393c9a6b-c795-47c1-9797-1bbb754ca423

Fragenkatalog

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Kurzbeschreibung

Die Flughafen Hamburg GmbH schreibt eine Konzession für sechs Shops im Bereich Presse, Buch und Reisebedarf aus. Jeweils drei Shops befinden sich auf der Land- und auf der Luftseite des Flughafens Hamburg. Die bestehenden Mietverträge laufen absehbar ab 2028 aus; die Flächen sollen anschließend mit ähnlichen Konzepten weitervermietet werden.

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Leistungsbeschreibung

Am Flughafen Hamburg werden aktuell sechs Shops im Segment Presse und Buch vermietet. Jeweils drei auf der Land- und Luftseite. Diese Mietverträge enden absehbar ab dem Jahr 2028 und sollen mit ähnlichen Konzepten weiterhin vermietet werden.

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0000 · Konzession Presse, Buch und Travel Needs

    Am Flughafen Hamburg werden aktuell sechs Shops im Segment Presse und Buch vermietet. Jeweils drei auf der Land- und Luftseite. Diese Mietverträge enden absehbar ab dem Jahr 2028 und sollen mit ähnlichen Konzepten weiterhin vermietet werden.

    Frist: 27.11.2026, 01:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Der Bieter erklärt, dass keiner der in § 123 GWB genannten zwingenden Ausschlussgründe vorliegt. Der Bieter erklärt, dass er nicht zahlungsunfähig ist, dass über das Vermögen des Bieters kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, dass die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, sich der Bieter nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB. Der Bieter erklärt, dass er im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nicht nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Bieters in Frage gestellt wird, § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB; das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung, § 123 Abs. 3 GWB entsprechend. Der Bieter erklärt, dass er in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften (z. B. § 23 AEntG, § 21 MiLoG oder Vorschriften wegen illegaler Beschäftigung von Arbeitskräften), die zu einer Eintragung im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 EUR belegt worden ist. Der Bieter erklärt, dass er nach bestem Wissen und aufgrund sorgfältiger Prüfung keine Kenntnis davon hat, dass weder er noch eine seiner Tochtergesellschaften oder ein verbundenes Unternehmen, an dem er die Mehrheit der Anteile hält, als sanktionierte Person geführt wird, gegen die wirtschaftliche oder rechtliche Beschränkungen aufgrund einer Sanktionsverordnung (z.B. Antiterrorverordnung VO (EG) Nr. 2580/2001 (Anti-Terrorismus), VO (EG) Nr. 881/2002 (Al-Qaida), VO (EU) Nr. 753/2011 (Taliban) oder VO (EU) 2019/796 (Cyberangriffe)) verhängt wurden; "Sanktionen" meint die ökonomischen Sanktionsgesetze, Regeln, Embargos oder beschränkenden Maßnahmen, die überwacht, erlassen oder durchgesetzt werden durch: (a) die Europäische Union einschließlich ihrer Mitgliedstaaten; (b) das Vereinigte Königreich; (c) die Schweiz; (d) die Vereinigten Staaten von Amerika; (e) die Vereinten Nationen; sowie (f) die jeweils zuständigen Regierungsstellen und Behörden der vorstehenden Staaten/Staatenbünde, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, das "United States Department of Treasury's Office of Foreign Assets Control" (OFAC), das "United States Department of State", das "United States Department of Commerce" sowie "Her Majesty's Treasury". "Sanktionsbehörde" meint jede der in der Definition "Sanktionen" unter Absatz (f) genannten Regierungsstellen und Behörden. "Sanktioniertes Land" meint jeden Staat oder jedes Gebiet, der/das Gegenstand von Sanktionen ist. "Sanktionsliste" meint jede von einer Sanktionsbehörde in Bezug auf Sanktionen geführte Liste oder öffentliche Verkündung einer Sanktionsdesignation durch eine Sanktionsbehörde, jeweils in ihrer gültigen Fassung. "Sanktionierte Person" meint eine Person, (a) die auf einer Sanktionsliste geführt wird oder, im Fall einer juristischen Person, die im Mehrheitsbesitz einer auf einer Sanktionsliste genannten Person steht oder (b) im Fall einer juristischen Person, deren Sitz sich in einem Sanktionierten Land befindet. Der Bieter erklärt, dass für ihn kein im Sinne des § 22 Abs. 1 und Abs. 2 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) relevanter rechtskräftig festgestellter Verstoß gegen das LkSG vorliegt. Es bleibt bei der gesetzlichen Ausgangslage.

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0000 · Konzession Presse, Buch und Travel Needs

siehe Vergabeunterlagen
16 %
siehe Vergabeunterlagen
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siehe Vergabeunterlagen
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60 %

Vergabeunterlagen

28 Dateien laut Portal · Stand 21.10.2026
Aufforderung_zur_Angebotsabgabe.pdfAnschreiben468 KB
Fragebogen zur Eignungspruefung.pdfSonstiges35 KB
Leistungsverzeichnis.pdfLVLeistungsverzeichnis3 KB
Ortsbesichtigung.docxSonstiges49 KB
01_Leistungsbeschreibung HAM Presse_ Buch_ Travel Needs.pdfLVLeistungsverzeichnis1,8 MB
02_Allgemeine Informationen über den Hamburg Airport.pdfSonstiges570 KB
03_Businessplan.xlsxSonstiges64 KB
04_Mietvertrag.pdfVertragsbedingungen184 KB
04_Mietvertrag_Anlage 1a Umsatzsteuer.pdfVertragsbedingungen28 KB
04_Mietvertrag_Anlage 2 _Nebenkosten_18-05-08.pdfVertragsbedingungen193 KB
04_Mietvertrag_Anlage 3_AVB_18-05-08.pdfVertragsbedingungen317 KB
04_Mietvertrag_Anlage 3a Datenschutz.pdfVertragsbedingungen1,5 MB
04_Mietvertrag_Anlage 4 Zahlungsbedingungen.pdfVertragsbedingungen42 KB
04_Mietvertrag_Anlage 5 FBO gültig ab 01.09.2022.pdfVertragsbedingungen6,9 MB
04_Mietvertrag_Anlage 6 VZR Stand 2022.pdfVertragsbedingungen5,4 MB
04_Mietvertrag_Anlage 7Brandschutzordnung 08.04.2015.pdfVertragsbedingungen910 KB
04_Mietvertrag_Anlage 9-Schliessanlage neu-September 2018.pdfVertragsbedingungen1,5 MB
04_Mietvertrag_Anlage 10 Umweltleitsaetze.pdfVertragsbedingungen29 KB
04_Mietvertrag_Anlage 11 Abfallbestimmungen 2012 gültig ab 1-11-2012.pdfVertragsbedingungen60 KB
04_Mietvertrag_Anlage 13-Sicherheit neu-11-08-26.pdfVertragsbedingungen114 KB
04_Mietvertrag_Anlage 14 Sonderleistungsverzeichnis neu 2023.pdfLVLeistungsverzeichnis534 KB
04_Mietvertrag_Anlage 17 FBO 8-Zentrale Infrastruktureinrichtungen.pdfVertragsbedingungen113 KB
04_Mietvertrag_Anlage 18 Begriffsbestimmungen-05-06-30.pdfVertragsbedingungen41 KB
04_Mietvertrag_Anlage 18a NAV.pdfVertragsbedingungen191 KB
04_Mietvertrag_Anlage 19-10-2023.pdfVertragsbedingungen58 KB
04_Mietvertrag_Informationsblatt Mietverträge_13-11-18.pdfVertragsbedingungen147 KB
05_Schnittstellenliste Retail.pdfSonstiges92 KB
06_Schnittstellenliste Kostenverantwortliche.pdfSonstiges518 KB

Anforderungen

Der Bieter erklärt, dass keiner der in § 123 GWB genannten zwingenden Ausschlussgründe vorliegt. Der Bieter erklärt, dass er nicht zahlungsunfähig ist, dass über das Vermögen des Bieters kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, dass die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, sich der Bieter nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB. Der Bieter erklärt, dass er im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nicht nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Bieters in Frage gestellt wird, § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB; das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung, § 123 Abs. 3 GWB entsprechend. Der Bieter erklärt, dass er in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften (z. B. § 23 AEntG, § 21 MiLoG oder Vorschriften wegen illegaler Beschäftigung von Arbeitskräften), die zu einer Eintragung im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 EUR belegt worden ist. Der Bieter erklärt, dass er nach bestem Wissen und aufgrund sorgfältiger Prüfung keine Kenntnis davon hat, dass weder er noch eine seiner Tochtergesellschaften oder ein verbundenes Unternehmen, an dem er die Mehrheit der Anteile hält, als sanktionierte Person geführt wird, gegen die wirtschaftliche oder rechtliche Beschränkungen aufgrund einer Sanktionsverordnung (z.B. Antiterrorverordnung VO (EG) Nr. 2580/2001 (Anti-Terrorismus), VO (EG) Nr. 881/2002 (Al-Qaida), VO (EU) Nr. 753/2011 (Taliban) oder VO (EU) 2019/796 (Cyberangriffe)) verhängt wurden; "Sanktionen" meint die ökonomischen Sanktionsgesetze, Regeln, Embargos oder beschränkenden Maßnahmen, die überwacht, erlassen oder durchgesetzt werden durch: (a) die Europäische Union einschließlich ihrer Mitgliedstaaten; (b) das Vereinigte Königreich; (c) die Schweiz; (d) die Vereinigten Staaten von Amerika; (e) die Vereinten Nationen; sowie (f) die jeweils zuständigen Regierungsstellen und Behörden der vorstehenden Staaten/Staatenbünde, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, das "United States Department of Treasury's Office of Foreign Assets Control" (OFAC), das "United States Department of State", das "United States Department of Commerce" sowie "Her Majesty's Treasury". "Sanktionsbehörde" meint jede der in der Definition "Sanktionen" unter Absatz (f) genannten Regierungsstellen und Behörden. "Sanktioniertes Land" meint jeden Staat oder jedes Gebiet, der/das Gegenstand von Sanktionen ist. "Sanktionsliste" meint jede von einer Sanktionsbehörde in Bezug auf Sanktionen geführte Liste oder öffentliche Verkündung einer Sanktionsdesignation durch eine Sanktionsbehörde, jeweils in ihrer gültigen Fassung. "Sanktionierte Person" meint eine Person, (a) die auf einer Sanktionsliste geführt wird oder, im Fall einer juristischen Person, die im Mehrheitsbesitz einer auf einer Sanktionsliste genannten Person steht oder (b) im Fall einer juristischen Person, deren Sitz sich in einem Sanktionierten Land befindet. Der Bieter erklärt, dass für ihn kein im Sinne des § 22 Abs. 1 und Abs. 2 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) relevanter rechtskräftig festgestellter Verstoß gegen das LkSG vorliegt. Es bleibt bei der gesetzlichen Ausgangslage.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 22.10.2026Berichtigung 1Entgegen der ursprünglich veröffentlichten Information unter "2.1 Verfahrensart: Offenes Verfahren" der EU Bekanntmachung, handelt es sich bei dem vorliegenden Verfahren um ein Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb.

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