Dienstleistungskonzession für den Luftrettungsdienst im Freistaat Sachsen

Status
Vergeben
Angebotsfrist
Nicht angegeben
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
4
Erfüllungsregion
Sachsen, Deutschland
Verfahren
Nicht angegeben
Auftragsart
Dienstleistung
Veröffentlicht
18.07.2025
CPV-Codes
Anzeigen
  • Luftrettungsdienste (60443000)
  • Rettungsdienste (75252000)
  • Dienstleistungen von medizinischem Personal (85141000)
  • Dienstleistungen von nichtärztlichem Personal (85142000)
Bekanntmachung
ted.europa.eu
Bekanntmachungsnummer
371755-2026
Verfahrensnummer
f737c07d-13ba-4939-b1f1-e77fda14304e

Fragenkatalog

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Kurzbeschreibung

Die Landesdirektion Sachsen schreibt die Durchführung des Luftrettungsdienstes an vier Standorten (Bautzen, Dresden, Leipzig, Zwickau) für den Zeitraum von 2027 bis 2045 aus. Der Konzessionsnehmer ist für die Bereitstellung von Rettungshubschraubern sowie qualifiziertem medizinischem Personal verantwortlich und rechnet die Leistungen direkt mit den Kostenträgern ab. Die Vergabe erfolgt in vier Losen, wobei die Konzession eine Laufzeit von 18 Jahren umfasst.

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Leistungsbeschreibung

Dienstleistungskonzession zur Durchführung des Luftrettungsdienstes im Freistaat Sachsen in den Jahren 2027 bis 2045

Leistungen nach Losen (4)

  • LOT-0001 · Luftrettungsstation Bautzen

    Zur Durchführung des Luftrettungsdienstes gemäß § 31 SächsBRKG im Freistaat Sachsen an jedem Tag des Jahres im 24-Stundenbetrieb (Luftrettungsstation Bautzen) hat der Konzessionsnehmer einen Rettungshubschrauber, und qualifiziertes medizinisches Personal vorzuhalten, die Einsätze durchzuführen und direkt mit den Kostenträgern bzw. Selbstzahlern abzurechnen. Zum Leistungsumfang des Konzessionsnehmers gehört es ferner, die vorhandenen Luftrettungsstation zu nutzen, Verkehrssicherungspflichten im Rahmen des Nutzungsverhältnisses zu erfüllen, die baulichen Anlagen instand zu halten und für die Aufrechterhaltung der Betriebsfähigkeit zwingend erforderliche bauliche Maßnahmen im Rahmen des Nutzungsverhältnisses durchzuführen.

  • LOT-0002 · Luftrettungsstation Dresden

    Zur Durchführung des Luftrettungsdienstes gemäß § 31 SächsBRKG im Freistaat Sachsen an jedem Tag des Jahres im Tagflugbetrieb, frühestens ab 7:00 Uhr sowie im Übrigen von 7:00 bis 19:00 Uhr (sog. Randzeitenerweiterung) an der Station Dresden hat der Konzessionsnehmer einen Rettungshubschrauber und qualifiziertes medizinisches Personal vorzuhalten, die Einsätze durchzuführen und direkt mit den Kostenträgern bzw. Selbstzahlern abzurechnen. Zum Leistungsumfang des Konzessionsnehmers gehört es ferner, die vorhandenen Luftrettungsstation zu nutzen, Verkehrssicherungspflichten im Rahmen des Nutzungsverhältnisses zu erfüllen, die baulichen Anlagen instand zu halten und für die Aufrechterhaltung der Betriebsfähigkeit zwingend erforderliche bauliche Maßnahmen im Rahmen des Nutzungsverhältnisses durchzuführen.

  • LOT-0003 · Luftrettungsstation Leizig

    Zur Durchführung des Luftrettungsdienstes gemäß § 31 SächsBRKG im Freistaat Sachsen an jedem Tag des Jahres im Tagflugbetrieb, frühestens ab 7:00 Uhr sowie im Übrigen von 7:00 bis 19:00 Uhr (sog. Randzeitenerweiterung) an der Station Leipzig hat der Konzessionsnehmer zwei Rettungshubschrauber und qualifiziertes medizinisches Personal vorzuhalten, die Einsätze durchzuführen und direkt mit den Kostenträgern bzw. Selbstzahlern abzurechnen. Zum Leistungsumfang des Konzessionsnehmers gehört es ferner, die vorhandenen Luftrettungsstation zu nutzen, Verkehrssicherungspflichten im Rahmen des Nutzungsverhältnisses zu erfüllen, die baulichen Anlagen instand zu halten und für die Aufrechterhaltung der Betriebsfähigkeit zwingend erforderliche bauliche Maßnahmen im Rahmen des Nutzungsverhältnisses durchzuführen.

  • LOT-0004 · Luftrettungsstation Zwickau

    Zur Durchführung des Luftrettungsdienstes gemäß § 31 SächsBRKG im Freistaat Sachsen an jedem Tag des Jahres im Tagflugbetrieb, frühestens ab 7:00 Uhr sowie im Übrigen von 7:00 bis 19:00 Uhr (sog. Randzeitenerweiterung) an der Station Zwickau hat der Konzessionsnehmer einen Rettungshubschrauber und qualifiziertes medizinisches Personal vorzuhalten, die Einsätze durchzuführen und direkt mit den Kostenträgern bzw. Selbstzahlern abzurechnen. Zum Leistungsumfang des Konzessionsnehmers gehört es ferner, die vorhandenen Luftrettungsstation zu nutzen, Verkehrssicherungspflichten im Rahmen des Nutzungsverhältnisses zu erfüllen, die baulichen Anlagen instand zu halten und für die Aufrechterhaltung der Betriebsfähigkeit zwingend erforderliche bauliche Maßnahmen im Rahmen des Nutzungsverhältnisses durchzuführen.

Wie wird das Angebot bewertet?

Kriterien ohne Loszuordnung

Benutzungsentgelt 2027
50 %
Kompensation unvorhergesehener, nicht planbarer Personalausfälle
20 %
Konzept zur technischen Ausfallsicherheit
20 %
Konzept zur Beteiligung an der Ausbildung
7.5 %
Innovationskonzept
2.5 %
Benutzungsentgelt 2027
50 %
Konzept zur Beteiligung an der Ausbildung
7.5 %
Innovationskonzept
2.5 %
Benutzungsentgelt 2027
50 %
Konzept zur technischen Ausfallsicherheit
20 %
Kompensation unvorhergesehener, nicht planbarer Personalausfälle
20 %
Kompensation unvorhergesehener, nicht planbarer Personalausfälle
20 %
Konzept zur technischen Ausfallsicherheit
20 %
Konzept zur Beteiligung an der Ausbildung
7.5 %
Innovationskonzept
2.5 %
Benutzungsentgelt 2027
50 %
Kompensation unvorhergesehener, nicht planbarer Personalausfälle
20 %
Konzept zur technischen Ausfallsicherheit
20 %
Konzept zur Beteiligung an der Ausbildung
7.5 %
Innovartionskonzept
2.5 %

Vergabeunterlagen

Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.

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Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 01.06.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 371755-2026

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