Kontrolltechnik für die Sicherheitskontrollbereiche 2 und 4 am Flughafen Berlin Brandenburg

Status
Vergeben
Angebotsfrist
02.04.2026, 09:30 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Erfüllungsregion
Brandenburg, Deutschland
Verfahren
Verhandlungsverfahren mit Aufruf
Auftragsart
Lieferleistung
Veröffentlicht
04.03.2026
CPV-Codes
Sicherheitsausrüstung (35121000)
Bekanntmachungsnummer
149916-2026
Verfahrensnummer
5feb97a8-5dd2-438a-ab32-73cb038d82f7

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

Kurzbeschreibung

Die Flughafen Berlin Brandenburg GmbH beschafft neue Technik für die Sicherheitskontrollen nach dem Luftsicherheitsgesetz in den Kontrollbereichen 2 und 4. Dazu gehören Gepäckprüfanlagen, automatische Wannenrückführungssysteme, abgesetzte Plätze für die Fernbildauswertung und Nachkontrollplätze; die Anlagen sollen mindestens 800 Passagiere pro Stunde je Bereich kontrollieren können, angestrebt werden 1.000. Der Auftrag betrifft den Flughafen Berlin Brandenburg und ist mit einer Dauer von 720 Tagen angegeben.

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Leistungsbeschreibung

Die Kontrollbereiche 2 und 4 sind mit neuer Kontrolltechnik zur Kontrolle nach § 5 LuftSiG auszustatten. Die Ausstattung erfolgt auf den ausgewiesenen Flächen in den Kontrollbereichen 2 und 4 mit notwendiger Kontrolltechnik (Gepäckprüfanlagen, automatischen Wannenrückführungssystemen, abgesetzten Analyst-Plätzen für Remote-Screening sowie Nachkontrollplätzen etc.) mit einer Leistungsfähigkeit von min. 800 Pax/h je Bereich.

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0000 · Kontrolltechnik für Sicherheitskontrollbereiche

    Gegenstand der Leistung ist die Ausstattung der Kontrollbereiche 2 und 4 mit neuer Kontrolltechnik zur Kontrolle nach § 5 LuftSiG und die Erfüllung der nachfolgende Bedingungen: • Phase 1: o Ausstattung der in den beigefügten Zeichnungen ausgewiesenen Flächen in den Kontrollbereichen mit Kontrolltechnik mit einer Leistungsfähigkeit von mind. 800, (Ziel: mind. 1.000) Pax/h je Bereich . (Anlage 1 und 2) o Berücksichtigung eines separaten, abgesetzten Teils des Kontrollbereiches als Fläche für abgesetzte Bildauswerte-Plätze / Analysten. • Phase 2: o Ausstattung der in den beigefügten Zeichnungen ausgewiesenen Flächen in den Kontrollbereichen mit Kontrolltechnik mit einer Leistungsfähigkeit von mind. 800, (Ziel: mind. 1.000) Pax/h je Bereich. (Anlage 3 und 4) o Die Berücksichtigung eines separaten, abgesetzten Teils des Kontrollbereiches als Fläche für abgesetzte Bildauswerte-Plätze / Analysten entfällt und diese werden in anderen Flächen außerhalb des Kontrollbereiches verortet. Der Auftragnehmer übernimmt die Herstellung und Lieferung der Kontrolltechnik nach den Vorgaben des Auftraggebers gemäß der Leistungsbeschreibung sowie die Instandhaltung der Geräte für 24 Monate. Die Leistungsinhalte / Anforderungen an die Technik sind in der Leistungsbeschreibung konkretisiert. Die Lieferung der Geräte ist für das 1. Quartal 2027 geplant.

Anforderungen an deinen Betrieb

siehe Formblatt "Eigenerklärung zu §§ 123, 124 GWB, Vertraulichkeit und Datenschutz" Die nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise sind von den Bewerbern/Bietern (der Begriff Bewerber/Bieter wird als Synonym auch für Bewerbergemeinschaften (BewGe)/ Bietergemeinschaften (BieGe) verwendet) bzw. von jedem Mitglied der BewGe/BieGe sowie von allen für die Leistungserbringung vorgesehenen Nachunternehmern (NU) vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. Ausländischen Bewerbern wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet. Soweit Eigenerklärungen verlangt werden, hat der Bewerber/Bieter auf Verlangen weitere Nachweise vorzulegen. 1) Der Bewerber hat einen Teilnahmeantrag vorzulegen. Der AG stellt hierzu ein Formblatt zur Verfügung. Im Fall einer BewGe ist das Formblatt von dieser abzugeben. 2) Vorlage einer Kopie Auszugs aus dem Handelsregister oder einer gleichwertigen Urkunde oder Bescheinigung einer zuständigen Verwaltungsbehörde oder eines Gerichts des Herkunftslandes des Bewerbers/des Mitglieds der BewGe, soweit aufgrund der Unternehmensform des Bewerbers/ Mitglieds der BewGe eine Eintragung vorgesehen ist (der Auszug soll zum Zeitpunkt des Ablaufs der Frist zur Abgabe von Teilnahmeanträgen nicht älter als 6 Monate sein); 3) Eigenerklärungen gem. §§ 123, 124 GWB sowie - soweit anwendbar - § 21 SchwarzArbG, § 21 AEntG, § 98 c AufenthG und §§ 22 LkSG. Eigenerklärungen gemäß § 19 Abs. 1 und Abs. 3 i.V.m., § 21 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) sowie Erklärung zum vertraulichen Umgang mit sämtlichen Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen sowie sämtlichen zugänglich werdenden Betriebsdaten, Unterlagen und sonstigen Informationen ('Vertrauliche Informationen'). Der AG stellt hierzu ein Formblatt "Eigenerklärung zu §§ 123, 124 GWB, Vertraulichkeit und Datenschutz" zur Verfügung. 4) Eigenerklärung zu Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren. Der AG stellt hierzu das Formblatt 'Eigenerklärung zum Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014' zur Verfügung. 5) Sofern eine Bewerbung als BewGe/BieGe erfolgt, ist mit dem Teilnahmeantrag/Angebot eine von allen Mitgliedern der BewGe/BieGe ausgefüllte Erklärung einzureichen, aus der sich auch die gesamtschuldnerische Haftung im Zuschlagsfall, die Namen sämtlicher Mitglieder der BewGe/BieGe, ein bevollmächtigter Vertreter ergibt. BewGe/BieGe dürfen nur einen Teilnahmeantrag/Angebot einreichen. BewGe/BieGe haben eine Erklärung folgenden Inhalts abzugeben: Sämtliche Mitglieder der BewGe/BieGe bzw. der Vertreter der BewGe/ BieGe haben/hat darzulegen, dass die Bildung keinen Verstoß gegen § 1 GWB darstellt. Darüber hinaus ist von den Mitgliedern der BewGe/BieGe bzw. dem Vertreter dieser zu erklären, inwiefern für das jeweilige beteiligte Unternehmen wirtschaftlich zweckmäßige und kaufmännische Gründe vorliegen, sich nicht allein um die Auftragsvergabe zu bewerben. Der AG stellt hierzu ein Formblatt "Bewerber-/ Bietergemeinschaftserklärung" zur Verfügung. Es kann auf Anlagen verwiesen werden. 6) Der Bewerber/Bieter kann sich zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Eignung) der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter /Nachunternehmer) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Zum Nachweis der Eignung hat der Bewerber/ Bieter diese Dritten in seinem Teilnahmeantrag/Angebot zu benennen und die unter Eignung zur Berufsausübung dieser Bekanntmachung genannten Angaben /Erklärungen / Nachweise auch für diesen Dritten in dem Umfang vorzulegen, indem er sich auf dessen Fähigkeiten beruft. Mit dem Teilnahmeantrag/Angebot ist der Nachweis zu erbringen, dass ihm dieser Dritte mit den erforderlichen Mitteln für das Erbringen der Leistungen zur Verfügung steht. Der AG stellt hierzu ein Formblatt Erklärung zum Einsatz Nachunternehmers "Verpflichtungserklärung des Dritten/Nachunternehmers" zur Verfügung. 7) Lieferantenselbstauskunft zur Informationssicherheit: Die Selbstauskunft ist zu unterzeichnen und dem Angebot beizufügen. Der AG stellt hierzu ein Formblatt zur Verfügung. 8) Der AG behält sich vor, weitere Unterlagen beizuziehen bzw. zu verlangen. Werden die o.g. Erklärungen nicht eingereicht, kann ein Ausschluss des Teilnahmeantrages/Angebotes wegen fehlender Eignung erfolgen. Der AG wird die fristgerecht eingehenden Teilnahmeanträge/Angebote anhand der geforderten Nachweise und Erklärungen prüfen. Teilnahmeanträge/Angebote, die verspätet sind oder nicht wie gefordert elektronisch verschlossen oder signiert sind, werden ausgeschlossen. Das Recht zur vorzeitigen Einstellung analog § 57 SektVO bleibt unberührt. Der AG behält sich vor, einen Zuschlag auf ein wertbares Erstangebot zu erteilen, ohne in Verhandlungen zu treten.

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0000 · Kontrolltechnik für Sicherheitskontrollbereiche

Mindestbestandteile der Darstellung des technischen Anlagenkonzepts sind die nachstehenden Punkte: 1.Erläuterung der Anlagenkonfiguration a. Plandarstellung der Kontrollspuren sowie in der Einbausituation (mit Bemaßung, Übergabe im pdf-Format und im CAD-Austauschformat .dxf und .dwg) b. Erläuterung des Aufbaus der Kontrollspur, der eingesetzten Komponenten und des angenommenen Prozessablaufs getrennt nach Mitarbeiter- und Passagiersicht c. Auflistung einer verwendeten Kontrolltechnik (-module) 2. Erläuterung der Kalkulation Durchsatzkalkulation unter Angabe der Annahmen zu a. Gesamtdurchsatz je Kontrollbereich und je Kontrollspur [Passagiere je Stunde und Handgepäckstücke je Stunde] b. Personaleinsatz/-angabe je Kontrollspur und -Position [Zahl] c. Handgepäckkontrolle o Anteil Handgepäck IO [%] o Anteil Handgepäck NIO [%] o Anteil Zeitüberschreitung [%] o Anteil automatische Detektion NIO [%] o Anteil NIO durch Bediener [%] o Nutzungsquote der Vorbereitungsplätze (Gleichzeitigkeit) [%] o Anzahl Wannen je Fluggast [Zahl] o Dauer Bilderzeugung [sec] o Dauer Bildauswertung durch Analysten [sec] o Dauer Nachkontrolle Handgepäck [sec] o Dauer Passagiervorbereitung [sec] o Dauer Gepäckentnahme Passagier [sec] d. Personenkontrolle o Anteil Passagier IO [%] o Anteil Passagier NIO [%] o Scan-Dauer [sec] o Dauer Nachkontrolle Passagier - Durchschnitt [sec] o Anzahl Nachkontrollpositionen für Personenkontrolle [Stk] 3. Erläuterung zur Realisierung Definition von Meilensteinen, Verantwortlichkeiten für jede Phase sowie der Begleitung der operativen Betriebsaufnahme unter Angaben zum a. Projekt-/Realisierungsteam b. Kommunikationsstruktur c. Erfahrung Projektleiter/-in sowie geplantes Einsatzkonzept vor Ort d. Produktions-/Anlieferungs-/ Logistikkonzept e. Ablaufplan
40 %
1. Konzept zur Systemimplementierung: • Projektorganisation & Phasenmodell: Definition von Meilensteinen, Verantwortlichkeiten (RACI-Matrix) und Abnahmekriterien für jede Phase sowie Darstellung der Implementierung im laufenden Betrieb entsprechend der Anforderungen der Leistungsbeschreibung. • Architektur & Design: Detaillierte Beschreibung der Systemarchitektur, Netzwerksegmentierung und Schnittstellen (besonders zu KRITIS-relevanten Netzen) sowie Konzeptierung von remote-Verbindungen entsprechend der Anforderungen der Leistungsbeschreibung. • Sicherheitsvorgaben: Umsetzung technischer Kontrollen wie Verschlüsselung, Zugriffsberechtigungen (Least Privilege) und Härtung der Systeme entsprechend der Anforderungen der Leistungsbeschreibung. • Qualitätssicherung & Tests: Testpläne für Funktionalität, Performance und explizit Sicherheitstests (Vulnerability Scans, Penetrationstests) vor dem Go-Live. 2. Konzept für Betriebsführung & Instandhaltung • Betriebsmodelle & Service-Level: Darstellung der Verfügbarkeiten, Reaktionszeiten (SLA) und wie diese sichergestellt werden, entsprechend der Anforderungen der Leistungsbeschreibung. • Wartung & Instandhaltung: o Instandhaltungsplan in Anbetracht der Verfügbarkeitsanforderungen entsprechend der Anforderung der Leistungsbeschreibung o Anzahl der Personen für die Instandhaltung o Präventive Wartungszyklen zur Vermeidung von Ausfällen o Energieverbrauch der Anlage o organisatorische und logistische Maßnahmen zur Ersatzteilvorhaltung und Ersatzteilversorgung unter Einhaltung der Reaktionszeiten und Verfügbarkeiten o Umsetzung der Ersatzteilvorhaltung von 10 Jahren vor Ort und über Lagerinfrastruktur der Auftragnehmerin • Remotewartungs-Konzept: Festlegung sicherer Zugangswege (VPN, MFA) und Protokollierung externer Zugriffe entsprechend der Anforderungen der Leistungsbeschreibung. • Physische Sicherheit: Maßnahmen zum Schutz der Hardware vor unbefugtem Zugriff, Sabotage oder Umwelteinflüssen entsprechend der Anforderungen der Leistungsbeschreibung.
20 %
Angebotspreis
40 %

Vergabeunterlagen

Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.

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Anforderungen

siehe Formblatt "Eigenerklärung zu §§ 123, 124 GWB, Vertraulichkeit und Datenschutz" Die nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise sind von den Bewerbern/Bietern (der Begriff Bewerber/Bieter wird als Synonym auch für Bewerbergemeinschaften (BewGe)/ Bietergemeinschaften (BieGe) verwendet) bzw. von jedem Mitglied der BewGe/BieGe sowie von allen für die Leistungserbringung vorgesehenen Nachunternehmern (NU) vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. Ausländischen Bewerbern wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet. Soweit Eigenerklärungen verlangt werden, hat der Bewerber/Bieter auf Verlangen weitere Nachweise vorzulegen. 1) Der Bewerber hat einen Teilnahmeantrag vorzulegen. Der AG stellt hierzu ein Formblatt zur Verfügung. Im Fall einer BewGe ist das Formblatt von dieser abzugeben. 2) Vorlage einer Kopie Auszugs aus dem Handelsregister oder einer gleichwertigen Urkunde oder Bescheinigung einer zuständigen Verwaltungsbehörde oder eines Gerichts des Herkunftslandes des Bewerbers/des Mitglieds der BewGe, soweit aufgrund der Unternehmensform des Bewerbers/ Mitglieds der BewGe eine Eintragung vorgesehen ist (der Auszug soll zum Zeitpunkt des Ablaufs der Frist zur Abgabe von Teilnahmeanträgen nicht älter als 6 Monate sein); 3) Eigenerklärungen gem. §§ 123, 124 GWB sowie - soweit anwendbar - § 21 SchwarzArbG, § 21 AEntG, § 98 c AufenthG und §§ 22 LkSG. Eigenerklärungen gemäß § 19 Abs. 1 und Abs. 3 i.V.m., § 21 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) sowie Erklärung zum vertraulichen Umgang mit sämtlichen Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen sowie sämtlichen zugänglich werdenden Betriebsdaten, Unterlagen und sonstigen Informationen ('Vertrauliche Informationen'). Der AG stellt hierzu ein Formblatt "Eigenerklärung zu §§ 123, 124 GWB, Vertraulichkeit und Datenschutz" zur Verfügung. 4) Eigenerklärung zu Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren. Der AG stellt hierzu das Formblatt 'Eigenerklärung zum Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014' zur Verfügung. 5) Sofern eine Bewerbung als BewGe/BieGe erfolgt, ist mit dem Teilnahmeantrag/Angebot eine von allen Mitgliedern der BewGe/BieGe ausgefüllte Erklärung einzureichen, aus der sich auch die gesamtschuldnerische Haftung im Zuschlagsfall, die Namen sämtlicher Mitglieder der BewGe/BieGe, ein bevollmächtigter Vertreter ergibt. BewGe/BieGe dürfen nur einen Teilnahmeantrag/Angebot einreichen. BewGe/BieGe haben eine Erklärung folgenden Inhalts abzugeben: Sämtliche Mitglieder der BewGe/BieGe bzw. der Vertreter der BewGe/ BieGe haben/hat darzulegen, dass die Bildung keinen Verstoß gegen § 1 GWB darstellt. Darüber hinaus ist von den Mitgliedern der BewGe/BieGe bzw. dem Vertreter dieser zu erklären, inwiefern für das jeweilige beteiligte Unternehmen wirtschaftlich zweckmäßige und kaufmännische Gründe vorliegen, sich nicht allein um die Auftragsvergabe zu bewerben. Der AG stellt hierzu ein Formblatt "Bewerber-/ Bietergemeinschaftserklärung" zur Verfügung. Es kann auf Anlagen verwiesen werden. 6) Der Bewerber/Bieter kann sich zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Eignung) der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter /Nachunternehmer) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Zum Nachweis der Eignung hat der Bewerber/ Bieter diese Dritten in seinem Teilnahmeantrag/Angebot zu benennen und die unter Eignung zur Berufsausübung dieser Bekanntmachung genannten Angaben /Erklärungen / Nachweise auch für diesen Dritten in dem Umfang vorzulegen, indem er sich auf dessen Fähigkeiten beruft. Mit dem Teilnahmeantrag/Angebot ist der Nachweis zu erbringen, dass ihm dieser Dritte mit den erforderlichen Mitteln für das Erbringen der Leistungen zur Verfügung steht. Der AG stellt hierzu ein Formblatt Erklärung zum Einsatz Nachunternehmers "Verpflichtungserklärung des Dritten/Nachunternehmers" zur Verfügung. 7) Lieferantenselbstauskunft zur Informationssicherheit: Die Selbstauskunft ist zu unterzeichnen und dem Angebot beizufügen. Der AG stellt hierzu ein Formblatt zur Verfügung. 8) Der AG behält sich vor, weitere Unterlagen beizuziehen bzw. zu verlangen. Werden die o.g. Erklärungen nicht eingereicht, kann ein Ausschluss des Teilnahmeantrages/Angebotes wegen fehlender Eignung erfolgen. Der AG wird die fristgerecht eingehenden Teilnahmeanträge/Angebote anhand der geforderten Nachweise und Erklärungen prüfen. Teilnahmeanträge/Angebote, die verspätet sind oder nicht wie gefordert elektronisch verschlossen oder signiert sind, werden ausgeschlossen. Das Recht zur vorzeitigen Einstellung analog § 57 SektVO bleibt unberührt. Der AG behält sich vor, einen Zuschlag auf ein wertbares Erstangebot zu erteilen, ohne in Verhandlungen zu treten.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 08.10.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 696148-2026

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