Komponenten zur Ausstattung von Bibliotheksstandorten als OpenLibraries

Status
Vergeben
Angebotsfrist
04.02.2025, 10:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Erfüllungsregion
Nordrhein-Westfalen, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Lieferleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
17.01.2025
CPV-Codes
Anzeigen
  • Computeranlagen und Zubehör (30200000)
  • Computerterminals (30231100)
  • Sicherheitskameras (35125300)
Bekanntmachungsnummer
34599-2025
Verfahrensnummer
23d5e8a4-f7ba-47b7-9041-d12f4255b2db

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

Kurzbeschreibung

Der Einkauf der Stadt Duisburg beschafft im Rahmen einer Rahmenvereinbarung auf Abruf alle notwendigen Komponenten zur Ausstattung von Bibliotheksstandorten als OpenLibraries. Die Lieferung ist für Bibliotheksstandorte in Duisburg vorgesehen und erfolgt in einem Los. Angebote müssen bis zum 4. Februar 2025 um 9:00 Uhr eingereicht werden.

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Leistungsbeschreibung

Lieferung von Komponenten zur Ausstattung von Bibliotheksstandorten der Stadt Duisburg als OpenLibraries

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · 2024-0684 Rahmenvereinbarung über die Lieferung auf Abruf von Komponenten zur Ausstattung von Bibliotheksstandorten der Stadt Duisburg als OpenLibraries

    Die Stadt Duisburg schließt für die Bibliothek der Stadt Duisburg einen Rahmenvertrag über die Lieferung aller notwenigen Komponenten zur Ausstattung von Bibliotheksstandorten als OpenLibraries im Rahmen eines offenen Verfahrens auf Grundlage des GWB in Verbindung mit der VgV ab.

    Frist: 04.02.2025, 01:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Es sind alle im § 123 - 126 GWB genannten Ausschussgründe wirksam. Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft hat eine Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen einzureichen. Das entsprechende Formular ("Erklärung des Bieters") ist in Teil 3 - Vordrucke - der Vergabeunterlagen enthalten. Eine Nachforderung erfolgt nur, wenn dies für die fehlenden Unterlagen rechtlich zulässig ist. Die Stadt Duisburg behält sich vor, auf die Nachforderung von Unterlagen zu verzichten, wenn ein Angebot wirtschaftlich nicht für den Zuschlag vorgesehen werden kann oder aus anderen Gründen bereits auszuschließen ist.

Vergabeunterlagen

Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.

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Anforderungen

Es sind alle im § 123 - 126 GWB genannten Ausschussgründe wirksam. Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft hat eine Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen einzureichen. Das entsprechende Formular ("Erklärung des Bieters") ist in Teil 3 - Vordrucke - der Vergabeunterlagen enthalten. Eine Nachforderung erfolgt nur, wenn dies für die fehlenden Unterlagen rechtlich zulässig ist. Die Stadt Duisburg behält sich vor, auf die Nachforderung von Unterlagen zu verzichten, wenn ein Angebot wirtschaftlich nicht für den Zuschlag vorgesehen werden kann oder aus anderen Gründen bereits auszuschließen ist.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 16.04.2025VergabebekanntmachungBekanntmachung 249303-2025

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