Komplettabbruch der Schaltstation Parzellenstraße in Cottbus

Status
Offen
Angebotsfrist
30.11.2026, 16:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Erfüllungsregion
Brandenburg, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Bauleistung
Veröffentlicht
02.11.2026
CPV-Codes
Anzeigen
  • Abbrucharbeiten (45111100)
  • Aushub- und Erdbewegungsarbeiten (45112000)
  • Behandlung und Beseitigung ungefährlicher Siedlungs- und anderer Abfälle (90513000)
Bekanntmachungsnummer
758686-2026
Verfahrensnummer
108b15ad-5e74-4fd4-8c53-541fc3305013

Fragenkatalog

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Kurzbeschreibung

Die Elektroenergieversorgung Cottbus GmbH beauftragt den vollständigen Abbruch, die Demontage und die Entsorgung der Schaltstation an der Parzellenstraße. Die Arbeiten finden in Cottbus in Brandenburg statt und sind Teil der Errichtung einer Schalt- und Schutzstation. Angebote müssen bis zum 30. November 2026 eingereicht werden.

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Leistungsbeschreibung

Errichtung der Schalt- und Schutzstation Parzellenstraße hier: Abriss, Demontage, Entsorgung - Komplettabbruch Schaltstation (Los 2.2)

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · EVC HotSpots - Ausführung SST Parzellenstraße - Los 2 (Abbruch Teil 2)

    Im Zuge des durch den Kohleausstieg bedingten Strukturwandels im Lausitzer Revier werden umfangreiche Maßnahmen in den Bereichen Wirtschaft, Technologie und Wissenschaft gefördert. Die Stadt Cottbus soll im Rahmen des Strukturstärkungsgesetzes von solchen Maßnahmen ebenfalls profitieren und sich zukünftig durch die geplanten Ansiedlungen von Wirtschafts- und Technologieunternehmen sowie wissenschaftlichen Einrichtungen weiterentwickeln. Für das Netzgebiet der EVC bedeutet dies, dass sich die Lastdichte im Mittelspannungsnetz an ausgewählten Standorten stark erhöhen wird und neue Herausforderungen bezüglich der Netzplanung zu bewältigen sind. In diesem Kontext ist der Neubau einer Schalt- und Schutzstation an der Parzellenstraße vorgesehen. Eine Untersuchung verschiedener Standortvarianten ergab die nunmehr favorisierte Lösung, welche den Neubau einer Schaltstation als Ersatz für die bereits bestehenden Gebäude 0059 und 0059a vorsieht. Die neue Schaltstation entsteht an der Stelle der bisherigen Trafostation (0059a), für die für die Bauzeit eine Übergangslösung errichtet wird. Nach Fertigstellung des neuen Gebäudes wird auch die alte Schaltstation abgerissen (0059). Diese Lösung ist die Grundlage vorliegender Entwurfsplanung. Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist der Abriss, die Demontage sowie die Entsorgung der alten Schaltstation. Die Einzelheiten können dem Leistungsverzeichnis entnommen werden.

    Frist: 30.11.2026, 01:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Klarstellung: Mit dem zuvorstehenden Satz "Eine Nachforderung von Unterlagen ist teilweise ausgeschlossen." ist gemeint, dass der Auftraggeber bestimmte "fehlende Bewerbe/-Bieterunterlagen" nicht nachfordern wird, wenn diese mit dem Teilnahmeantrag bzw. mit dem jeweiligen Angebot gefordert worden sind und fehlen. Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter jedoch unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende oder unvollständige unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen oder zu vervollständigen oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen (vgl. § 51 Abs. 2 Satz 1 SektVO). Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen (§ 52 Abs. 3 SektVO).

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0001 · EVC HotSpots - Ausführung SST Parzellenstraße - Los 2 (Abbruch Teil 2)

Im Rahmen der Zuschlagswertung wird die Gesamtsumme Netto gewertet. Die Gesamtsumme Netto wird anhand des Leistungsverzeichnisses, einschließlich Bedarfspositionen/Optionen, ermittelt, welches der Bieter vollständig auszufüllen hat. Da das Zuschlagskriterium "Preis" mit 70 % gewichtet wird, kann ein Bieter innerhalb dieses Kriteriums im Ergebnis höchstens 70 gewichtete Punkte erreichen. Beim Zuschlagskriterium "Preis" erhält der Bieter mit dem niedrigsten Gesamtsumme Netto 10 Punkte. Es gibt zudem nur bei diesem Kriterium halbe Punkte. Je 1,5 % höhere Vergütung gegenüber dem Bestbieter wird je ein halber Punkt weniger vergeben. Ab einer um 30 % höheren Vergütung gegenüber dem Bestbieter gibt es folglich keine Punkte mehr für dieses Kriterium. Die erreichte Punktzahl (0 bis 10) wird mit der Basiseinheit (7) multipliziert, um die gewichtete Punktzahl in diesem Kriterium zu ermitteln.
70 %
Da das Zuschlagskriterium mit 30 % gewichtet wird, kann ein Bieter innerhalb dieses Kriteriums im Ergebnis höchstens 30 gewichtete Punkte erreichen: Fertigstellungstermin: abnahmereife Fertigstellung sämtlicher vereinbarter Leistungen In diesem Kriterium erhält die kürzeste angebotene Dauer in Werktagen (Montag bis Samstag ausgenommen der gesetzlichen Feiertage im Bundesland Brandenburg) ab Abruf der Leistung durch den Auftraggeber bis zum Fertigstellungstermin (vgl. Ziffer 4.2) die maximalen 10 Wertungspunkte. Für jeden weiteren Werktag länger als die kürzeste angebotene Dauer in Werktagen wird je ein Punkt weniger vergeben. Für den angebotenen Zeitraum, welcher 10 Werktage länger beträgt, als der kürzeste angebotene Zeitraum, gibt es folglich 0 Punkte für dieses Kriterium. Die Angaben des Bieters sind in Anlage 4 einzutragen. Beispiel: wenn der Bieter A die Fertigstellung ab Abruf der Leistung durch den Auftraggeber mit 15 Werktagen den kürzesten angebotenen Zeitanraum anbietet und daher die maximalen 10 Punkte erhält, erhält der Bieter B, der 24 Werktage anbietet, dementsprechend 1 Punkt. Der Bieter C, der 25 Werktage anbietet, erhält dementsprechend 0 Punkte. Die in diesem Unterkriterium erreichte Punktzahl (0 bis 10) wird mit der Basiseinheit (3) multipliziert, um die gewichtete Punktzahl zu ermitteln. Das ermittelte Ergebnis wird auf eine Nachkommastelle gerundet. Beim späteren Ausrechnen des sich daraus ergebenden konkreten Datums bei der Vertragsausführung wird die Weihnachtszeit vom 24.12.2026 bis 03.01.2027 und ggf. die Weihnachtszeit vom 24.12.2027 bis 02.01.2028 bei dieser Berechnung ausgenommen. Die Berechnung der Werktage und der sich daraus ergebenden Termine erfolgt nach §§ 187, 188, 193 BGB (wobei 193 BGB nicht auf Sonnabende anwendbar ist, die keine gesetzlichen Feiertage im Bundesland Brandenburg sind).
30 %

Vergabeunterlagen

7 Dateien laut Portal · Stand 02.11.2026
Anlage 1_Bieterbogen_Parzellenstr._Abriss Schaltstation.pdfSonstiges601 KB
Anlage 2_Leistungsverzeichnis inkl. Anlagen.zipLVLeistungsverzeichnis12,3 MB
Anlage 3_Vertrag inkl. Anlagen.zipVertragsbedingungen1,9 MB
Anlage 4_Formblatt Vertragsangaben.docxVertragsbedingungen84 KB
Anlage 5_Ergänzende Vergabebedingungen.zipSonstiges284 KB
Anlage 6_Zuschlagskriterien und Gewichtung_Parzellenstr._Abriss Schaltstation.pdfSonstiges164 KB
Verfahrensbrief_Parzellenstr._Abriss Schaltstation.pdfSonstiges268 KB

Anforderungen

Klarstellung: Mit dem zuvorstehenden Satz "Eine Nachforderung von Unterlagen ist teilweise ausgeschlossen." ist gemeint, dass der Auftraggeber bestimmte "fehlende Bewerbe/-Bieterunterlagen" nicht nachfordern wird, wenn diese mit dem Teilnahmeantrag bzw. mit dem jeweiligen Angebot gefordert worden sind und fehlen. Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter jedoch unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende oder unvollständige unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen oder zu vervollständigen oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen (vgl. § 51 Abs. 2 Satz 1 SektVO). Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen (§ 52 Abs. 3 SektVO).

Änderungen und Bieterfragen

0 Einträge

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