Kauf und Lieferung von Erdgas für 12 Abnahmestellen
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 16.09.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Gemeinde Peiting
- Erfüllungsregion
- Bayern, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Lieferleistung
- Veröffentlicht
- 17.08.2026
- CPV-Codes
- Erdgas (09123000)
- Bekanntmachung
- meinauftrag.rib.de
- Bekanntmachungsnummer
- 567268-2026
- Verfahrensnummer
- 0005c3ca-303a-48be-9ef0-b07dee82c825
Fragenkatalog
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Kurzbeschreibung
Die Gemeinde Peiting beschafft Erdgas für zwölf Abnahmestellen. Benötigt werden voraussichtlich rund 1.858.103 Kilowattstunden pro Jahr; die Lieferung ist für den Zeitraum vom 1. Januar 2027 bis zum 31. Dezember 2029 vorgesehen.
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Leistungsbeschreibung
Kauf und Lieferung von Erdgas an 12 Abnahmestellen für den Markt Peiting für die Laufzeit 01.01.2027 bis 31.12.2029. Es werden rund 1.858.103 kWh pro Bezugsjahr benötigt.
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0000 · Kauf und Lieferung von Erdgas für die Markt Peiting
Kauf und Lieferung von Erdgas an 12 Abnahmestellen für den Markt Peiting für die Laufzeit 01.01.2027 bis 31.12.2029. Es werden rund 1.858.103 kWh pro Bezugsjahr benötigt.
Frist: 16.09.2026, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen aus, wenn Gründe gemäß § 42 VgV i. V. m. §§ 123 und 124 GWB, §§ 125,126 GWB vorliegen (https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html; https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html; https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__125.html ; https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__126.html). Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (https://www.gesetze-im-internet.de/schwarzarbg_2004/__21.html) oder gem.§ 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) (https://dejure.org/gesetze/VOB-A/6e_EU.html) oder gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz ( https://www.gesetze-im-internet.de/milog/__19.html ) oder gem. § 98c AufenthG ( https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__98c.html) oder gem. § 22 LkSG ( https://www.gesetze-im-internet.de/lksg/__22.html) mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. Zur Prüfung haben nicht präqualifizierte Unternehmen bzw. präqualifizierte Unternehmen folgende Erklärungen und Nachweise zu erbringen: Der öffentliche Auftraggeber kann den Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren. Ein Anspruch auf Nachforderung besteht nicht. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen.
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0000 · Kauf und Lieferung von Erdgas für die Markt Peiting
- Das Angebot mit dem niedrigsten "Wertungspreis" erhält den Zuschlag.
Vergabeunterlagen
12 Dateien laut Portal · Stand 08.09.2026| Sonstiges | - | |
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Anforderungen
Der öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen aus, wenn Gründe gemäß § 42 VgV i. V. m. §§ 123 und 124 GWB, §§ 125,126 GWB vorliegen (https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html; https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html; https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__125.html ; https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__126.html). Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (https://www.gesetze-im-internet.de/schwarzarbg_2004/__21.html) oder gem.§ 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) (https://dejure.org/gesetze/VOB-A/6e_EU.html) oder gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz ( https://www.gesetze-im-internet.de/milog/__19.html ) oder gem. § 98c AufenthG ( https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__98c.html) oder gem. § 22 LkSG ( https://www.gesetze-im-internet.de/lksg/__22.html) mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. Zur Prüfung haben nicht präqualifizierte Unternehmen bzw. präqualifizierte Unternehmen folgende Erklärungen und Nachweise zu erbringen: Der öffentliche Auftraggeber kann den Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren. Ein Anspruch auf Nachforderung besteht nicht. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 09.10.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 698246-2026
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