Gaslieferung für 99 kommunale Abnahmestellen in Bayern
- Status
- Offen
- Angebotsfrist
- 28.10.2026, 11:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Erfüllungsregion
- Bayern, Deutschland
- Verfahren
- Nicht offenes Verfahren
- Auftragsart
- Lieferleistung
- Veröffentlicht
- 28.09.2026
- CPV-Codes
- Erdgas (09123000)
- Bekanntmachung
- enportal.de
- Bekanntmachungsnummer
- 666164-2026
- Verfahrensnummer
- 3f04f7b7-a187-4061-8e8e-1cd91c16909c
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Die Bayerischer Gemeindetag Kommunal-GmbH schreibt die Gaslieferung für 99 Abnahmestellen mehrerer kommunaler Auftraggeber aus. Die Standorte liegen in Oberfranken, der Oberpfalz, Schwaben sowie Unter- und Mittelfranken; der prognostizierte Gesamtverbrauch beträgt rund 12.931.356 Kilowattstunden pro Jahr. Die Lieferung ist für zwei Lieferjahre vorgesehen.
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Leistungsbeschreibung
Lieferung von Gas für die Abnahmestellen der ausgeschriebenen Lose
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Bündellos Oberfranken, Oberpfalz, Schwaben, Unterfranken & Mittelfranken, Gas, 2 Lieferjahre
Bündelausschreibung für 99 Abnahmestellen. Jährlicher prognostizierter Gesamtverbrauch ca. 12.931.356 kWh. ( Stadt Oberviechtach, Verwaltungsgemeinschaft Happurg, Gemeinde Pentling, Gemeinde Sonnefeld, Gemeinde Obergriesbach, Gemeinde Köfering, Stadt Rödental, Markt Diedorf, Markt Mantel, Landkreis Bayreuth, Markt Neunkirchen a. Brand, Bezirk Schwaben )
Anforderungen an deinen Betrieb
Es gelten die zwingenden Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB und die fakultativen Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB. Mit dem Teilnahmeantrag übermitteln die interessierten Unternehmen die vom Auftraggeber geforderten Informationen für die Prüfung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß § 123 und § 124 GWB. Der Auftraggeber behält sich ferner vor, bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen Auskünfte aus dem Wettbewerbsregister anzufordern. Bestätigung des Nichtvorliegens des Ausschlussgrundes in Bezug auf aktuell geltende Russland-Sanktionen durch Angabe im Teilnahmeantrag. Der Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen. Unterlagen, die nicht mit dem Teilnahmeantrag/Angebot vorzulegen waren, vom Auftraggeber jedoch nach Abgabe des Teilnahmeantrages/Angebotes verlangt werden, müssen zu dem vom Auftraggeber bestimmten Zeitpunkt vorgelegt werden. Eine Nachforderung erfolgt in diesem Fall nicht.
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0001 · Bündellos Oberfranken, Oberpfalz, Schwaben, Unterfranken & Mittelfranken, Gas, 2 Lieferjahre
- Bei Preisgleichheit entscheidet das Los.
Vergabeunterlagen
Die Unterlagen liegen auf einem Portal, das VergabeHero noch nicht automatisch abrufen kann. Sie sind direkt beim Ursprungsportal zu finden.
Zum UrsprungsportalAnforderungen
Es gelten die zwingenden Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB und die fakultativen Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB. Mit dem Teilnahmeantrag übermitteln die interessierten Unternehmen die vom Auftraggeber geforderten Informationen für die Prüfung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß § 123 und § 124 GWB. Der Auftraggeber behält sich ferner vor, bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen Auskünfte aus dem Wettbewerbsregister anzufordern. Bestätigung des Nichtvorliegens des Ausschlussgrundes in Bezug auf aktuell geltende Russland-Sanktionen durch Angabe im Teilnahmeantrag. Der Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Die Unterlagen sind vom Bewerber oder Bieter nach Aufforderung durch den Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen. Unterlagen, die nicht mit dem Teilnahmeantrag/Angebot vorzulegen waren, vom Auftraggeber jedoch nach Abgabe des Teilnahmeantrages/Angebotes verlangt werden, müssen zu dem vom Auftraggeber bestimmten Zeitpunkt vorgelegt werden. Eine Nachforderung erfolgt in diesem Fall nicht.
Änderungen und Bieterfragen
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